17.12.2007 - 10 Neue Vereinbarung zwischen den Gemeinden/Samtge...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
LR Nahrstedt teilt mit, dass zu § 2 Absatz 7 eine
Änderung vorzunehmen sei: Folgender Satz werde gestrichen: „Der Landkreis
Lüneburg geht in seiner jetzigen Ausbauplanung von der Schaffung von 250
Plätzen in Kindertagesstätten für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2010
aus.
Folgender Satz sei dafür einzufügen: „Der Landkreis
Lüneburg geht bei dem Begriff der Notwendigkeit in seiner Ausbauplanung von den
zwischen den Ländern und dem Bund vereinbarten Ausbauquoten aus.“
Bei der Erstellung der Vorlage sei eine genaue Anzahl von
Plätzen festgelegt worden. Bund und Land hätten nun höhere Zahlen vereinbart.
Das Platzangebot solle demnach bis zu 70 % aus Kindergrippenplätzen und aus bis
zu 30 % aus Kindertagespflegeplätzen bestehen. Die Kreisverwaltung schlage
daher in Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten vor, den Absatz allgemeiner
zu verfassen.
KTA Nicole Schulze erläutert zu der Vereinbarung, dass der
Betriebskostenzuschuss gestaffelt, die Qualitätssicherung und –erhaltung
aufgenommen und die Regelung zur Schaffung neuer Plätze flexibler gestaltet
worden sei. Mit dieser Vereinbarung habe der Landkreis Lüneburg wieder einen großen
Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan.
KTA Perschel weist daraufhin, dass in der Vereinbarung
eine Qualitätssicherung enthalten sei, die vornehmlich bei kleineren
Kindergärten und –krippen in Betracht komme. Fachkräfte würden daher dort
künftig nicht nur kontrollieren, sondern auch Verbesserungsvorschläge machen
können.
KTA Staudte betont, dass mit der Vereinbarung ein
richtungweisender Beschluss für Ausbau von Betreuungsplätzen gefasst werde. Sie
begrüßt, dass gemäß § 2 Absatz 7 der Vereinbarung Gemeinden auch dann
Kostenträger seien, wenn Kinder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches eine
Kindertagesstätte besuchen würden. Damit könnten die derzeitigen
Unstimmigkeiten ausgeräumt werden.
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Beschluss
Beschluss:
Der Kreistag stimmt der neuen Vereinbarung zwischen den
Gemeinden/Samtgemeinden und dem Landkreis Lüneburg im Bereich des
Kindertagesstättenwesens in der Fassung vom 24.10.2007 zu. Er beauftragt die
Verwaltung, die entsprechenden Verträge mit den Gemeinden/Samtgemeinden zu
schließen.
Im Text der Vereinbarung wird darauf geachtet, dass das Wort
Erziehungsgeld durch Elterngeld ersetzt wird.
Zudem ist in der Vereinbarung folgende Änderung vorzunehmen:
Zu § 2 Absatz 7: Folgender Satz wird gestrichen:
„Der Landkreis Lüneburg geht in seiner jetzigen
Ausbauplanung von der Schaffung von 250 Plätzen in Kindertagesstätten für
Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2010 aus.
Folgender Satz ist dafür einzufügen:
„Der Landkreis Lüneburg geht bei dem Begriff der
Notwendigkeit in seiner Ausbauplanung von den zwischen den Ländern und dem Bund
vereinbarten Ausbauquoten aus.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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