17.12.2007 - 20 Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige / SPD vom 15....
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Blume führt an, dass es bei dem Gutachten nicht
darum gehe, ein Straßenbauvorbereitungsgutachten einzuholen. Mit dem Gutachten
sollen Erkenntnisse für die künftige Entwicklung der verkehrlichen
Infrastruktur im Landkreis Lüneburg gewonnen werden. Dieses sei nicht nur für
die Stellung in der Metropolregion Hamburg wichtig, sondern ab dem kommenden
Jahr sei auch das Regionale Raumordnungsprogramm zu überarbeiten, das eine
zeitliche Perspektive bis mindestens zum Jahr 2020 beinhalte. Dabei müsse sich
der Landkreis Lüneburg sowohl mit seiner verkehrlichen Entwicklung wie auch der
der umliegenden Regionen befassen.
KTA Nehring ergänzt, dass das Gutachten mit Kosten in
Höhe von 300.000 EUR veranschlagt worden sei. Der Landkreis Lüneburg beteilige
sich dabei mit 100.000 EUR. Er betont, dass das Gutachten in Zusammenarbeit mit
den Samt-/Gemeinden und Städten im Landkreis Lüneburg erstellt werden solle, da
es letztlich um die dortigen Entwicklungen im Bereich der Wohnbebauung sowie
der Wirtschaft gehe.
KTA Nehring gibt zu Bedenken, dass neben der Metropolregion
auch die Wirtschaftsräume Wolfsburg, Braunschweig, Hannover bis zum Ruhrgebiet
betroffen seien. Hier handele es sich um Verkehrsräume, die auch den Landkreis
Lüneburg betreffen würden. Zudem würde es helfen, Arbeitsplätze in der Region
zu schaffen.
KTA Meißner streicht die Notwendigkeit des Gutachtens
heraus. Eine entscheidende Rolle spiele dabei die demographische Entwicklung.
KTA Staudte vertritt die Auffassung, dass ein solches
Gutachten nicht erforderlich sei.
LR Nahrstedt berichtet, dass das Gutachten auch Wunsch
der Hauptverwaltungsbeamten sei. Es solle daher versucht werden, eine
Kostenbeteiligung von jeweils einem Drittel zu erreichen (1/3 Landkreis
Lüneburg, 1/3 Stadt Lüneburg, 1/3 Samt-/Gemeinden).
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Beschluss
Beschluss:
Der Landrat wird beauftragt, ein integriertes Verkehrsgutachten
für den Landkreis in Auftrag zu geben mit dem Ziel, Erkenntnisse für die künftige
Entwicklung der verkehrlichen Infrastruktur im Landkreis zu gewinnen. Der
Auftrag soll vergeben werden, wenn gesichert ist, dass sich Städte und
Gemeinden angemessen an den Kosten des Gutachtens beteiligen.
Es soll nach Möglichkeit ein bundesweit anerkanntes
Gutachterbüro beauftragt werden, das sich bisher noch nicht mit dem Bereich
Lüneburg befasst hat. Es sollen 100.000 EUR Eigenanteil des Landkreises
(insgesamt sind dafür 300.000 EUR von Landkreis, Stadt und Gemeinden
aufzubringen) für die Maßnahme in den Haushalt eingestellt werden.