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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

28.09.2011 - 7 Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

LR Nahrstedt erläutert den Sachverhalt, der sich im Detail aus der Sitzungsvorlage ergibt. Ziel sei es, die Entschuldung des Landkreises Lüneburg zu erreichen, um die kommunale Selbstverwaltung als Herzstück des föderativen Gemeinwesens zu wahren. Es gebe zwei Möglichkeiten in den Entschuldungsfonds des Landes zu kommen. Dies bedeutet eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung  bezogen auf 75 % der aufgelaufenen Liquiditätskredite bis 2009. Die erste Möglichkeit sei der Weg über die Fusion. Bei der zweiten Möglichkeit sollen Kommunen unterstützt werden, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion wiederherstellen können. Der Landkreis Lüneburg habe den zweiten Weg gewählt. Nach ersten Gesprächen mit dem Land – hierüber wurde in den Ausschüssen laufend berichtet -, bitte er nun um den offiziellen Verhandlungsauftrag. Damit sei noch keine Festlegung über die Inhalte des Entschuldungsvertrages verbunden. Denn dafür sei der neue Kreistag zuständig. Bei einem Vertragsabschluss könnten im Jahre 2012 bereits Zinsersparnisse in Höhe von 1,3 Millionen Euro erzielt werden.

 

KTA Kamp spricht sich dafür aus, dem Landrat Verhandlungsauftrag zu erteilen. Er macht deutlich, dass der Landkreis Lüneburg nicht verantwortlich sei für seine finanzielle Situation. Vielmehr habe das Land für Pflichtaufgaben nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Ziel des Landkreises Lüneburg müsse es nun sein, die Entschuldung mit Hilfe des Entschuldungsfonds des Landes zu erreichen. Für die offiziellen Verhandlungen mit dem Land benötige der Landrat einen Verhandlungsauftrag, den der Kreistag ihm heute erteilen soll. Erst wenn der ausgehandelte Vertrag auf dem liege, werde man feststellen können, ob die kommunale Handlungsfähigkeit dadurch erweitert oder eingeschränkt werde. Bislang sehe es so aus, als würde sie vergrößert und deshalb sollte der Landrat mit einem breiten Votum des Kreistages in Hannover verhandeln dürfen.

 

KTA Berisha gibt zu Protokoll, dass er schon vor Jahren deutlich gemacht habe, dass man ohne eine Schuldenentlastung in Zukunft nicht mehr handlungsfähig sein werde. Es sei zu begrüßen, wenn dem Landkreis Lüneburg durch Verhandlungen mit dem Land finanzielle Mittel zufließen. Das ändere aber nichts an den Zukunftsaussichten. Er stimme deshalb gegen den Beschluss.

 

KTA Fahrenwaldt gibt bekannt, dass die Linke-Partei und auch die Linke-Fraktionen beschlossen haben, dass sie den Beitritt der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg zu diesem Zukunftsvertrag nicht unterstützen werden. Die Finanzmisere der Kommunen sei kein Verschulden der Kommunalpolitik vor Ort, sondern im Wesentlichen der Finanz- und Wirtschaftskrise geschuldet. Darüber hinaus sei die zunehmende Delegation von Aufgaben des Bundes und des Landes auf die Kommunen ohne ausreichende Gegenfinanzierung ein Grund für das finanzielle Ausbluten der Kommunen. Durch den Vertrag sollen die freiwilligen Leistungen begrenzt werden. Das schränke demokratische Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Gremien entscheidend ein. Darüber hinaus lege die 10-jährige Vertragslaufzeit zukünftige kommunale Parlamente und damit Generationen auf die heutigen Bedingungen fest. Eine antizyklische Haushaltspolitik sei dann nicht mehr möglich. Die Linke-Fraktion lehne daher diesen Antrag und auch die Verhandlungen ab.

 

KTA Röckseisen findet es gut, wenn der Landrat verhandelt. Es sei ein gutes Gefühl, wenn man Schulden, die einem über den Kopf wachsen, los werde und wieder neu anfangen könne. Der Landkreis habe sich sehr bemüht, die Haushaltslage zu konsolidieren und sie wüsste nicht, an welcher Stelle man noch hätte Einsparungen vornehmen können ohne die Lebensqualität der Menschen im Landkreis Lüneburg stark zu beschneiden. Die FDP-Fraktion wünsche dem Landrat eine gute Verhandlung und dem neuen Kreistag, dass er dann mit etwas größerer Erleichterung an seine Politik gehe.

 

KTA Blume kündigt Unterstützung der CDU-Fraktion zu diesem Antrag auf Gewährung der Entschuldungshilfe und zum Verhandlungsauftrag an. Der Schuldenstand des Landkreises lasse keine andere Wahl zu. Die zeitliche Beschränkung der freiwilligen Leistungen auf 1,5 % sei im Hinblick auf den Schuldenerlass zumutbar. Zur bereits angesprochenen Schuldfrage teile er die Auffassung, dass es in erster Linie nicht selbstgemachte Gründe seien, die zu der Finanzmisere führten. Seit den 90er Jahren haben die Sozialleistungen, die eben nicht kompensiert worden seien und die der Kreis aufzubringen hatte, stetig zugenommen. Schon damals wurden dem Kreis Belastungen auferlegt ohne dass es zu einer Kompensation gekommen sei. Tatsache sei, dass seit Jahrzehnten immer mehr ausgegeben als eingenommen wurde. Das dürfe so nicht weitergehen. Man sei in der Verpflichtung im Interesse aller und insbesondere auch der nachfolgenden Generationen, möglichst bald für eine Haushaltslage zu sorgen, in der Gestaltung wieder möglich sei. Derzeit sei dies nicht der Fall und der Kreistag müsse daran arbeiten, dass die Situation besser werde. Ein Schritt in die richtige Richtung biete sich mit dem Entschuldungsfonds an. Deshalb unterstütze die CDU-Fraktion diesen Weg voll und ganz.

 

KTA Stilke stimmt KTA Blume zu. Nicht nur die Sozialhilfe sei gestiegen, sondern die Prozentsätze der Erstattung seien seitdem auch zurückgegangen. Seit Mitte der 90er Jahre habe man Liquiditätsprobleme. Seine Fraktion habe immer die Meinung vertreten, dass der Landkreis eine höhere Schlüsselzuweisung bekommen müsse, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben. Seitdem habe die Grüne-Fraktion immer wieder gefordert, dass das Land die Schulden übernehmen müsse. Es gehe nun darum, sinnvoll zu verhandeln, denn das Kriterium eines ausgeglichenen Haushaltes habe man in den letzten Jahren bereits erfüllen können. Er wünscht dem Landrat eine gute Verhandlung. Mit dem Ergebnis werde sich der neue Kreistag zu befassen haben.

 

KTA Staudte teilt mit, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten werde. Man müsse immer noch bedenken, dass 75 % der Schulden durch den Vertrag nicht einfach weg seien wie dies hier teilweise dargestellt werde. Es seien lediglich 75 % von Zins- und Tilgung betroffen. Der große Schuldenberg bleibe dem Landkreis weiter erhalten. Man müsse auch bedenken, dass nur 50 % der Finanzen tatsächlich vom Land erbracht werden. Der Rest komme aus dem kommunalen Finanzausgleich, sodass man vom Land im optimalen Fall 37,5 % erstattet bekomme. Das Innenministerium habe bereits angedeutet, dass ihm beispielsweise vorschwebe, viele Landesaufgaben auf die kommunale Ebene zu verlagern. Ihr sei noch nicht klar, wie das den Kommunen wirklich Einsparungen bringen solle. Man werde das Gesamtproblem der Schulden auf kommunaler Ebene nicht mit einem Zukunftsvertrag beheben können. Die Grüne-Fraktion habe immer schon gefordert, dass die Kommunalfinanzen reformiert werden müssen und zum Beispiel die Gewerbesteuer ausgeweitet und auf eine breite Basis gestellt werden müsse. Auch solche Maßnahmen müssten in Zukunft diskutiert werden. Insofern sei es richtig über einen Zukunftsvertrag zu verhandeln, man dürfe ihn aber nicht um jeden Preis mit dem Land abschließen.

 

KTA Dr. Bonin verweist darauf, dass man im Landtag diesen Vertrag bei den Diskussionen nicht immer nur positiv gesehen habe. Egal wie der Kreistag nun entscheide, man sei bereits dabei. Der Landkreis Lüneburg zahle nämlich durch den Verzicht auf Zuweisungen in diesen Fonds als kommunale Seite mit ein. Wie viel das jährlich sei, könne man nicht genau quantifizieren, aber 370.000 Euro könne man ungefähr veranschlagen. Es wäre dann natürlich sinnvoll, wenn der Landkreis aus diesem Topf auch etwas bekomme. Die SPD-Fraktion wünsche dem Landrat viel Erfolg bei den Verhandlungen.

 

LR Nahrstedt erwidert auf die Ausführungen von KTA Staudte, dass Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden nach dem Entschuldungsfonds um bis zu 75 % ihrer Liquiditätskredite entlastet werden können, wenn sie u. a. mit einer entsprechenden Zins- und Tilgungshilfe ohne Gebietsänderung den Haushaltsausgleich wiederherstellen können. Zur nachhaltigen Verbesserung der Haushalte werden die Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins- und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75 % freigestellt. Also werden die Schulden bis zu 71,8 Millionen Euro durch das Land getilgt und die Zinsen dafür zusätzlich übernommen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt der Landkreis Lüneburg auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf 75% der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.

Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Landrat wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages fortzuführen.

Die Entschuldungshilfe ist für das Haushaltsjahr 2012 zu beantragen. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Landkreis Lüneburg für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

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