21.11.2011 - 20 Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg;...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Vors. Fricke gibt bekannt, dass der Kreisausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt sei.
LR Nahrstedt erläutert den Sachverhalt und begründet die Vorlage. Durch die Empfehlungen der Entschädigungskommission werde die Voraussetzung geschaffen, dass die im Kreistag ehrenamtlich Tätigen nicht schlechter gestellt werden als in anderen Gremien. Die Kommission empfehle daher einstimmig eine höhere Pauschale für Abgeordnete. Weiterhin gebe sie die Empfehlung ab, die Aufwandspauschale teilweise als Sitzungsgeld zu zahlen und die Zahl der entschädigungspflichtigen Sitzungen zu begrenzen. Hinsichtlich der Empfehlungen zur Höhe der Entschädigungssatzung empfehle sie, dass die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten im Kreistage ohne Kosten einer Kinderbetreuung oder Fahrtkosten im Monat die in der Vorlage genannten Höchstbeträge nicht überschreiten sollte. Die Verwaltung habe sich Gedanken gemacht, welche Entschädigung sie dem heutigen Kreistag empfehle.
Bislang wurde eine Pauschale von 170,00 Euro gezahlt und für die Nutzung eines Laptops und dem damit verbundenen Verzicht auf den Postversand wurden nochmals 20 Euro gewährt. Da nun jeder Abgeordnete einen Laptop nutze, sei eine Aufstockung auf 190 Euro als gerechtfertigt anzusehen. Bei dem Sitzungsgeld entfalle dafür die Stundenstaffelung und es werde 35 Euro unabhängig der Dauer der Sitzung geben. Auch die Kommission empfiehlt, auf Steigerungsraten zu verzichten.
Es werde eine Erhöhung der Funktionszulage bei den Fraktionsvorsitzenden geben, welche er mit Blick auf die Empfehlungen der Kommission erläutert. Der Kreistagsvorsitzende erhalte nun erstmalig ebenfalls eine Funktionszulage in Höhe von 100 Euro. Begründet werde dies mit der Neufassung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts, denn hier wurden die Aufgaben des Vorsitzenden, beispielsweise bei der Aufstellung der Tagesordnung, erweitert. Bei einer Verhinderung des Landrates habe der Vorsitzende die Tagesordnung mit dem Ersten Kreisrat abzustimmen. Diese Zulage sei zur Stärkung des Ehrenamtes ebenfalls angemessen. Angemessen sei auch die Pauschale in Höhe 250 Euro für die drei gleichberechtigten, stellvertretenden Landrätinnen, wenn man bedenkt, was diese für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Region leisten.
Zu den Fraktionskostenzuschüssen merkt er an, dass das, was in der Zeitung stand, lediglich der erste Entwurf für Fraktionszuschüsse war, den er mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen habe. Er sei überrascht gewesen, diesen in der Zeitung zu finden. Dies sei für ihn kein Zeichen von vertrauensvoller Zusammenarbeit. Noch im März haben alle Fraktionen den Wunsch nach Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse geäußert, weil es kaum noch möglich sei, den finanziellen Anforderungen gerecht zu werden. Nun wurden die Zuschüsse um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Dies seien aber Höchstbeträge, die niemand ausgeben muss. Er werde demnächst im AFP jährlich mitteilen, was die Fraktionen an Fraktionskosten abgefordert haben.
Die Erhöhung des Ansatzes für die Entschädigung der Kreistagsmitglieder von 320.000 Euro auf 380.000 Euro sei vor allem bedingt durch die Erhöhung der Anzahl der Kreistagsabgeordneten von 53 auf 58 Angeordnete und die zugestandenen 20 Euro je Abgeordneten für die Nutzung von Laptops. Der Landkreis Lüneburg stehe mit diesen Ausgaben nicht in der obersten Gruppe der Landkreise, sondern sei im gesunden Mittelfeld.
LR Nahrstedt bittet nach dieser ausführlichen Erläuterung, der Verwaltungsvorlage zuzustimmen.
KTA Blume findet, dass man sich als Ausgangspunkt die Kreisfinanzen ansehen müsse. Der Landkreis Lüneburg sei hoch verschuldet. Eine Ausgabenerhöhung sei gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode nicht angemessen, schon gar nicht, wenn es sich nicht um Investitionen in Infrastruktur oder das Bildungswesen handele. Die CDU/RRP-Fraktion sei der Auffassung, dass dies so nicht richtig sei. Für ihn sei nicht verständlich, warum es in Anbetracht der Kreisfinanzen wirklich sein müsse, dass der Kreistagsvorsitzende nun erstmals eine Funktionszulage erhalte, die Fraktionsvorsitzenden knapp 8.000 Euro im Jahr mehr erhalten und die Erhöhung bei den stellvertretenden Landrätinnen so groß ausfalle. Auch die Steigerungen der allgemeinen Aufwandsentschädigungen um 20 Euro im Monat seien für ihn fraglich, denn die vielen Laptops und die Fortbildungen dazu haben immerhin auch etwas gekostet. Aus seiner Sicht taugt der Hinweis auf die Entschädigungskommission und ihre Empfehlungen nichts, denn die Kommission habe die Empfehlung ganz pauschal, ohne Ansehen der jeweiligen Finanzsituation der jeweiligen Landkreise, ausgesprochen. Die Kommission enthebe mit ihrer Empfehlung die Landkreise nicht der Aufgabe, bezogen auf die eigene Haushalts- und Finanzsituation zu schauen, was geht und was nicht geht. Auch sei nicht klar, wie das Argument zur Stärkung des Ehrenamtes die Erhöhung der Zahlung rechtfertigen könne. Wer sich ehrenamtlich für das Allgemeinwohl engagiere, wisse, dass der Lohn der Arbeit eben kein monetärer, sondern im Regelfall eben ein ideeller sei. Für die Fraktionskostenzuschüsse gelte letztlich nichts anderes. Diesem Paket der Gruppe aus Erhöhung der Ausschusszahlen, der Ausschusssitze und der Entschädigungen, welches zu Mehrkosten in deutlich fünfstelliger Höhe führen werde, werde die CDU/RRP-Fraktion nicht zustimmen. Zunächst müsse es nachhaltige Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung geben. Erst dann könne man eventuell über den einen oder anderen Punkt erneut reden.
KTA Berisha erinnert, dass er in den letzten Jahren genug Vorschläge gemacht habe, was man mit den Abgeordnetenentschädigungen machen könne. Beispielsweise hätte man die Entschädigungen auf ein Sperrkonto zahlen können, bis die Haushaltskonsolidierung abgeschlossen sei. Man hätte danach gemeinsam überlegen können, was man mit diesen Geldern mache. Damals gab es zu seinen Vorschlägen nur Gegenstimmen und nun rede die Opposition von Schulden. Er werde seine Entschädigung weiterhin spenden und freue sich über Erhöhungen.
KTA Kamp führt aus, dass er sich beispielsweise zu dieser Sitzung als Fraktionsvorsitzender ca. 200 Blatt Papier ausgedruckt habe, er zu Fortbildungen gefahren sei oder seine Zeit dafür eingesetzt habe, sich stundenlang auf diese Kreistagssitzung vorzubereiten. Er glaube, jeder sollte sich fragen, was eigentlich seine Arbeit wert sei und wo die Wertschätzung sich selbst gegenüber sei. Wenn es nun mehr Geld für Fraktionsvorsitzende geben soll, habe er kein Problem damit, dies anzunehmen, denn er sei es sich durch seine Arbeit für das Allgemeinwohl und für den Landkreis wert. Man brauche einfach ein gewisses Grundbudget, wenn man sich dementsprechend darstellen wolle. Er finde auch die Erhöhung der Fraktionskosten gerechtfertigt. Er bittet die CDU/RRP-Fraktion, sich an die alten Absprachen zu halten und sich daran zu erinnern, dass sie selbst auch eine Erhöhung gefordert habe.
KTA Plaschka erläutert, dass die Gruppe FDP/Unabhängige sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Keine Fraktion sei gezwungen, das Geld auszugeben. Dem Steuerzahler entstehe dadurch kein Schaden. Kreistagsmandate sollten nicht nur Reichen und Gutverdienenden vorbehalten sein, sondern jedermann. Es seien eine ganze Reihe relativ junger Kreistagsabgeordneter im Kreistag. Junge Leute verdienen oft wenig im Vergleich zu Älteren und deshalb sei sie der Ansicht, dass die Erhöhung vollkommen gerechtfertigt sei. Man lebe in einer pluralistischen Gesellschaft und die FDP-Fraktion werde dem Vorschlag zustimmen.
KTA Jaschke beantragt eine Prozentsatzerhöhung der Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion von 10 % auf 30 % im Sinne der kleineren Fraktionen. Er bittet, dieser Änderung zuzustimmen.
KTA Gödecke erklärt, dass die Unabhängigen-Fraktion mit den Fraktionsgeldern, insbesondere mit § 8 der Entschädigungssatzung, ein Problem habe. Bei den anderen Punkten stimme sie durchaus zu. Es vermittelt in der Öffentlichkeit ein schlechtes Bild, wenn man gleich zu Beginn der Wahlperiode die Fraktionsmittel erhöht. Ihm fehle die Begründung eines Mehrbedarfs. Die Öffentlichkeit würde es möglicherweise besser nachvollziehen können, wenn die Ausgaben im Laufe der Legislaturperiode begründet nachgewiesen und dann erhöht würden. Somit könne die Unabhängigen-Fraktion nicht zustimmen.
KTA Dubber versteht die Schärfe nicht die einem entgegenschlägt, wenn man einem solchen Vorschlag nicht zustimmt. Man habe einen Kreishaushalt, der immer noch desolat sei, auch mit dem Entschuldungsfonds. Man darf doch, auch wenn man einen Vorschlag auf Erhöhung der Fraktionsmittel in der Fraktion schon diskutiert habe, anderer Auffassung sein und man darf aufgrund der vielen neuen Mitglieder sicherlich auch noch mal drüber nachdenken, ob das denn so angemessen sei. Er glaube auch nicht, dass es richtig sei, sich mit anderen Landkreisen zu vergleichen. Er halte es für eine falsche Entscheidung, wenn man damit anfange, sich selber mehr Geld zukommen zu lassen.
KTA Dziuba-Busch findet, dass der Kreistag eine gewisse Vorbildfunktion für kreisangehörige Gemeinden habe. Man sollte sich daher mehr zurücknehmen. Eine Erhöhung findet sie nicht gut.
KTA Wald kritisiert, dass Geld verteilt werde, obwohl der Kreis hoch verschuldet sei. Er stimmt aus wirtschaftlichen Gründen dagegen.
KTA Stange stimmt KTA Plaschka zu. Jeder Mensch sollte die Chance haben, ein Kreistagsmandat wahrzunehmen. Sie habe das Mandat doch nicht angenommen, um sich finanziell zu bereichern, sondern um die Gesellschaft zu unterstützen und für die Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Es sei gerechtfertigt, dass die Kreistagsabgeordneten ihren Aufwand zumindest erstattet bekommen.
KTA Dörbaum findet, dass jeder, der in diesem Kreistag Arbeit leistet, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat. Man müsse darauf achten, dass die Mitarbeit in den kommunalen Vertretungen für die Bürgerinnen und Bürger leistbar und attraktiv bleibt. Das Entschädigungsrecht sei in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein. Der Landkreis Lüneburg war das Schlusslicht bei der Entschädigung, sowohl bei der Aufwandsentschädigung, als auch bei den Kosten für die Fraktionen. Man könne die politische Arbeit nicht monetär bewerten. Er bittet um Zustimmung zum Vorschlag, um ein Signal für die Demokratie hier im Landkreis Lüneburg zu senden.
KTA Stilke erinnert an die Gespräche im März und daran, dass von der CDU-Vertretung der Vorwurf kam, man habe keine Gelder mehr für die Öffentlichkeitsarbeit zum Jahresende übrig gehabt und demnach müssten die Mittel erhöht werden. Er würde gern in § 5 (2) der Entschädigungssatzung eine Ausnahmegenehmigung unterbringen. Wenn ein Kreistagsmitglied beispielweise einen Ehepartner hat, der plötzlich pflegebedürftig wäre, müsste das Kreistagsmitglied den Haushalt führen und hätte keinen Nachteilsausgleich, also einen Ausgleich für schwierige Lebenssituationen. Er würde mit einem Satz eine Ausnahme zur Ergänzung unterbringen über weitere Ausnahmen der Haushaltsgröße entscheidet der Kreisausschuss.
KTA Dieckmann-Kirks spricht sich dafür aus, dass die Kreistagsabgeordneten für ihre Arbeit anerkannt werden und auch angemessen entschädigt werden. Sie findet es nicht gerecht, wenn beispielsweise nach dem Motto ohne Mann kein Mandat eine Frau das Mandat nicht wahrnehmen könne, nur weil sie keinen Mann an der Seite habe, der sie dabei finanziell unterstützt.
KTA Neumann bezieht sich auf KTA Dziuba-Buschs Äußerungen. Sie wäre froh darüber, wenn der Landkreis Lüneburg den Gemeinden Vorbild sei bei der Entschädigungszahlung. Die Entschädigungssätze seien durchaus gerechtfertigt und keineswegs überzogen.
Ang. Ruth geht auf den Vorschlag von KTA Stilke ein. Es gehe darum, dass im Falle eines 2-Personen-Haushaltes, wenn die zweite Person pflegebedürftig sei, die Haushaltsführungspauschale dann ebenfalls gezahlt werde. Man hätte mit diesem Zusatz eine Lücke geschlossen und könnte noch den weiteren Zusatz für andere Härtefälle mit hinein nehmen.
KTA Stilke erläutert, dass die Pflegebedürftigkeit nur ein Beispiel sei und es im Grunde genommen um allgemeine Härtefälle, die nicht vorhersehbar seien, gehe.
Ang. Ruth schlägt vor, die Pflegebedürftigkeit und den Zusatz über Härtefälle entscheidet der Kreisausschuss in die Entschädigungssatzung aufzunehmen.
KTA Jaschke erinnert an seinen Änderungsantrag.
Ang. Ruth erläutert, dass in der Regel diese 10 %-Regelung als sparsam und wirtschaftlich angesehen werde. Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit gelte der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Erstmalig wurden die gesamten Fraktionsmittel in die Entschädigungssatzung aufgenommen, damit es transparent nach außen hin werde. Sie würde davon abraten, anstelle 10 % die angestrebten 30 % festschreiben zu wollen. Die 10% sollten als Maßstab genommen werden.
LR Nahrstedt ergänzt, dass das Rechnungsprüfungsamt die Ausgaben der Fraktionen immer überprüft und in der Regel 10 % ohne große Einzelfallprüfung akzeptiert. Sollten es einmal mehr sein, bittet er um Rücksprache mit Frau Ruth und dem Rechnungsprüfungsamt. Es hängt vom Einzelfall ab. Er könne nur empfehlen, es vorher abzusprechen.
KTA Jaschke zieht seinen Antrag zurück.
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Beschluss
Beschluss:
Die beigefügte Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird mit folgender Ergänzung beschlossen:
§ 5 (2):
Gehören einem Haushalt 2 Personen an, besteht der Anspruch auf Zahlung eines Pauschalstundensatzes unter der Voraussetzung, dass zum Haushalt eine anerkannt pflegebedürftige Personen gehört.
Über weitere Ausnahmen der Haushaltsgröße entscheidet der Kreisausschuss.
Die Entschädigungssatzung in der nunmehr gültigen Fassung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
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