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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.12.2011 - 18.2 Anfrage der CDU/RRP-Kreistagsfraktion vom 05.12...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

LR Nahrstedt erklärt, dass es bei den zwei Anfragen der CDU/RRP-Fraktion zu TOP 18.2 und 18.4 um die Kreisumlage und um die Zukunft des Landkreises Lüneburg gehe. Er beantwortet beide Anfragen gemeinsam.

 

18.2: Kreisumlage

„Der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg hat im Hamburger Abendblatt vor Kurzem erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg nur noch die Hälfte der Kreisumlage zahlen will. Da der Oberbürgermeister im Interview an anderen Stellen den Eindruck erweckt, als seien sich Landrat und Oberbürgermeister in nahezu allen Punkten einig, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Ist diese Äußerung mit dem Landrat abgesprochen gewesen?

Wie steht der Landrat zu dem Wunsch des Oberbürgermeisters?

 

18.4: Zur Zukunft des Landkreises Lüneburg

„Der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg hat im Hamburger Abendblatt vor kurzem gesagt, er halte sein Modell der „Auflösung des Kreises Lüneburg“ nach wie vor politisch und wirtschaftlich für das Beste. Da der Oberbürgermeister im Interview an anderen Stellen den Eindruck erweckt, als seien sich Landrat und Oberbürgermeister in nahezu allen Punkten einig, bitten wir um Beantwortung folgender Frage:

 

Wie steht der Landrat zu dem vom Oberbürgermeister präferierten Modell der Auflösung des Landkreises Lüneburg?“

 

LR Nahrstedt berichtet, dass Oberbürgermeister Mädge am 14.11.2011 im Hamburger Abendblatt zu den von der CDU/RRP-Fraktion gemachten Aussagen unter anderem folgendes ausgeführt habe:

 

Frage Abendblatt:

„Herr Mädge im vorigen Sommer hatten Sie noch die Vorstellung einer starken kreisfreien Hansestadt Lüneburg mit 135.000 Einwohnern. Ist ihr Ansinnen nach dem neuen Gutachten von Professor Hesse nun vom Tisch?“

 

Antwort Oberbürgermeister Mädge:

„Die Rede ist immer noch davon. Hesse sagt aber, das ist richtig, dass es die Region so schwächen würde, dass sie nicht mehr lebensfähig wäre. Daher ist das zurzeit nicht machbar.“

 

Abendblatt:

„Können Sie die Gründe für den Meinungsumschwung des Professors nachvollziehen?“

 

Antwort Oberbürgermeister Mädge:

„Ja, wenn er die Idee der Zerschlagung des Kreises Lüneburg verwirft. Professor Hesse kann auch nicht Wolfsburg den Status der Kreisfreiheit nehmen und gleichzeitig uns auf diesen Status heraufsetzen.“

 

Einige Passagen weiter führt Oberbürgermeister Mädge zum Sonderstatus folgendes aus:

 

„Wir wollen einen Sonderstatus Lüneburgs mit Anerkennung unserer oberzentralen Aufgaben und einen Sitz auf Augenhöhe mit den Kreisen im Lenkungsausschuss der Metropolregion, auch wenn unser Antrag zunächst abgelehnt worden ist. Und wir wollen nur noch die Hälfte der Kreisumlage zahlen.“

 

Zur Kreisfreiheit der Hansestadt Lüneburg und der Überprüfung der Regelungen zur Kreisumlage stellte  Professor Dr. Joachim Hesse bei der Pressekonferenz am 25. Oktober 2011 in Lüneburg in seiner Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse zu Kommunalstrukturen in Niedersachsen: eine teilregionale Untersuchung für Nordostniedersachsen unter anderem folgendes Ergebnis vor:

 

„(7) Kreisfreiheit der Stadt Lüneburg

 

Angesichts der engen Verflechtung der Stadt Lüneburg mit den umliegenden Gemeinden und der positiven demographischen und beschäftigungsbezogenen Entwicklungsdynamik erweist sich der mehrfach vorgetragene Auskreisungswunsch der Stadt Lüneburg zunächst als durchaus funktional, wird aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen für den Gesamtraum im Ergebnis aber abgelehnt.

 

Letzteres betrifft vor allem die dann fehlenden Entwicklungsperspektiven für die verbleibenden strukturschwachen Gemeinden im Osten des Kreises sowie für Uelzen und Lüchow-Dannenberg als Ganzes.

 

Zudem weisen Befragungen in den umliegenden Gemeinden darauf hin, dass die für kreisfreie Städte vorzusehende Mindesteinwohnerzahl von etwa 130.000 bis 150.000 Einwohnern für die Stadt Lüneburg derzeit nicht erreichbar ist; der Anwuchs durch freiwillige Eingemeindungen wäre auf etwa 100.000 Einwohner beschränkt.

 

In Anerkennung der dynamischen Entwicklung der Stadt erscheint es allerdings angezeigt, das für den Raum unverzichtbare Oberzentrum Lüneburg in seiner Entwicklungsfähigkeit zu stärken, wovon wiederum auch der Kreis und der gemeindliche Bereich profitieren würden. Dies schließt unterhalb der Kreisfreiheit eine Überprüfung der Regelungen zur Kreisumlagepflicht bzw. zum Rückfluss der Kreisumlage ein.

 

Zwar präferiert man seitens der Stadt, von der Pflicht zur Zahlung einer Kreisumlage gänzlich entbunden zu werden und stattdessen dem Landkreis Lüneburg die Kosten für die Übernahme entsprechender Aufgaben und Aufwendungen auf Nachweis in Rechnung stellen zu können, doch käme dies einer Auflösung der Kreis-Stadt-Verbindungen gleich.

 

Der Gutachter spricht sich daher für einen Zwischenschritt aus, der sich im Übrigen auch in anderen Stadt-Umland-Räumen des Landes anbietet; er wird hierzu entsprechende Vorstellungen im Rahmen der Fortschreibung des Grundgutachtens („Hesse-Gutachten“) im Januar kommenden Jahres unterbreiten.

 

Darüber hinaus bietet es sich an, im Verhältnis zwischen der Stadt und ihrem Kreis auf eine konsequente Vermeidung von Parallelstrukturen und Doppelarbeiten hinzuwirken und sich mit Blick auf eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit der Potentiale der leistungsstarken Stadtverwaltung zu versichern. Schließlich erscheint es dringlich angezeigt, der Stadt als dem einzigen niedersächsischen Oberzentrum in der Metropolregion Hamburg eine Mitgliedschaft einzuräumen.“

 

Dies vorausgeschickt beantworte er die Anfragen wie folgt:

 

„18.2: Kreisumlage

„Der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg hat im Hamburger Abendblatt vor Kurzem erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg nur noch die Hälfte der Kreisumlage zahlen will. Da der Oberbürgermeister im Interview an anderen Stellen den Eindruck erweckt, als seien sich Landrat und Oberbürgermeister in nahezu allen Punkten einig, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Ist diese Äußerung mit dem Landrat abgesprochen gewesen?

Wie steht der Landrat zu dem Wunsch des Oberbürgermeisters?“

 

Antwort:

Zwischen Oberbürgermeister und Landrat gibt es überwiegend eine politische Übereinstimmung zur Entwicklung unserer Region. Trotzdem werden Nuancen unterschiedlich gesehen und Aussagen nicht immer gegenseitig abgestimmt. Die von Herrn Mädge gemachten Äußerungen waren nicht mit ihm abgesprochen.

 

Wenn er nun gefragt werde, wie der Landrat zu dem Wunsch des Oberbürgermeisters steht, verweise er auf die Aussagen von Herrn Professor Hesse und warte gespannt ab, wie die im Rahmen der Fortschreibung des Gutachtens für Januar 2012 angekündigten Vorschläge aussehen.

 

Dass Herr Mädge nur noch die Hälfte der Kreisumlage zahlen will, sei aus seiner Sicht nachvollziehbar. Auch die übrigen 10 Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen im Landkreis Lüneburg wollen am liebsten nur die Hälfte vom aktuellen Hebesatz von 54,5 Prozent zahlen. Solange die Kreisumlage aber mit die einzige Finanzierungsgrundlage des Landkreises ist, muss die Kreisumlage eine Höhe haben, die einen ausreichenden finanziellen Spielraum sicherstellt. Im Übrigen empfehle er den Fragestellern, die Aussagen aller Parteien im letzten Kommunalwahlkampf noch einmal

nachzulesen. Da wurde von vielen Parteien eine Senkung der Kreisumlage gefordert.

 

18.4: Zur Zukunft des Landkreises Lüneburg

„Der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg hat im Hamburger Abendblatt vor kurzem gesagt, er halte sein Modell der „Auflösung des Kreises Lüneburg“ nach wie vor politisch und wirtschaftlich für das Beste. Da der Oberbürgermeister im Interview an anderen Stellen den Eindruck erweckt, als seien sich Landrat und Oberbürgermeister in nahezu allen Punkten einig, bitten wir um Beantwortung folgender Frage:

 

Wie steht der Landrat zu dem vom Oberbürgermeister präferierten Modell der Auflösung des Landkreises Lüneburg?“

 

Antwort:

Eine solche Frage erübrigt sich, da das Hesse-Gutachten die Beibehaltung der bisherigen Kreisstrukturen favorisiert und eher eine Vergrößerung als eine Verkleinerung des Landkreises Lüneburg zum Inhalt hat. Dass er als Landrat in diesem Punkt voll hinter dem Hesse-Gutachten stehe, sei für ihn selbstverständlich.

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Beschluss

 

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