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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.12.2011 - 18.1 Anfrage der CDU/RRP-Kreistagsfratkion vom 05.12...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage. Bevor er auf die einzelnen Fragen der CDU/RRP – Fraktion eingeht, merkt er an, dass am 28. Oktober 2011 das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg in einer Pressemitteilung auf die seit dem 1.11.2011 geltenden Regelungen hingewiesen habe. Es sei detailliert dargestellt worden, dass öffentlich oder gewerblich genutzte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, insbesondere in Mietwohnungen, Hotels, Krankenhäusern, Schulen und Sportanlagen, beim Gesundheitsamt angezeigt werden müssen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Trinkwasser aus diesen Anlagen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden müsse.

Ausführliche Informationen zur neuen Anzeige- und Untersuchungspflicht können direkt beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst Gesundheit angefordert oder im Internet unter www.lueneburg.de/trinkwasser aufgerufen werden. Hierauf wurde in der Pressemitteilung hingewiesen.

 

Die einzelnen Fragen der CDU/RRP-Kreistagsfraktion beantworte EKR Krumböhmer wie folgt:

 

1.         Wie viele Anlagen in Gebäuden des Landkreises und der Gemeinden sind künftig

regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen?

Antwort:

Beim Landkreis Lüneburg sind verschiedene Gebäude der neun Schulzentren und die Feuerwehrtechnische Zentrale in Scharnebeck betroffen. Die Gemeinden und die Hansestadt Lüneburg melden ihre betroffenen Gebäude mit einem Formular des Ministeriums, das seit Oktober 2011 im Internet des Landkreises Lüneburg angeboten wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt haben sich 82 Eigentümer von Erwärmungsanlagen

gemeldet.

 

2.     Welche Kosten werden die Untersuchungen jährlich zusätzlich auslösen?

Antwort:

Eine Legionellenbestimmung kostet ca. 15 Euro plus 19% Mehrwertsteuer.

Die Probenahme selbst kostet je nach Labor ungefähr um die 80 Euro.

Pro Gebäude sind mindestens 3 Proben zu nehmen. Es können aber auch mehr werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine Aussage dazu treffen, wie hoch die Kosten jährlich sind. Wir rechnen aber mit Untersuchungskosten in Höhe von 6000-8000 Euro jährlich.

Interessanter als die Untersuchungskosten sind die Folgekosten. Nach den

Erfahrungen anderer Kommunen müssen wir uns darauf einstellen, einen nicht

unerheblichen Teil unserer Warmwasseranlagen sanieren oder nachrüsten zu

lassen. Eine konkrete Einschätzung kann jedoch noch nicht getroffen werden.

 

3.         Wie viele Legionellen-Fälle wurden im Landkreis Lüneburg in den vergangenen

fünf Jahren festgestellt?

Antwort:

Dem Gesundheitsamt sind in den letzten 5 Jahren 7 Fälle gemeldet worden.

 

4.      Wann und von wem wurden die Gemeinden für ihre Einrichtungen über  die neue

Rechtslage unterrichtet? Wann und von wem die Eigentümer/Betreiber gewerblich genutzter Großanlagen zur Trinkwassererwärmung?

Antwort:

Wie bereits erwähnt, hat der Landkreis Lüneburg mit Pressemitteilung vom 28.10.2011 die Eigentümer/Betreiber unterrichtet. Die Gemeinden wurden zusätzlich per Mail vom 14.12.2011 informiert und es wurden hierüber Gespräche geführt, z.B. mit der Hansestadt Lüneburg.

Außerdem hat der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. eine 40seitige Arbeitshilfe veröffentlicht.

 

5.         Besteht die Untersuchungspflicht z.B. bei Sporthallen auch dann, wenn die Hallen während der

Ferien weiter genutzt werden?

Antwort:

              Ja.

 

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

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