20.12.2011 - 18.3 Anfrage der CDU/RRP-Kreistagsfraktion vom 05.12...
Grunddaten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
LR Nahrstedt verliest die Anfrage im Wortlaut:
In der Gruppenvereinbarung SPD/GRÜNE heißt es, dass die Entscheidung über den Brückenbau im Rahmen einer Bürgerbefragung Anfang 2013 geklärt werden soll; bis dahin würden die Kosten auf das Notwendigste reduziert.
Hierzu verweise er darauf, dass der Kreistag darüber entscheidet, ob eine Bürgerbefragung durchgeführt werde oder nicht. Gemäß § 35 Kommunalverfassungsgesetz kann der Kreistag in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger beschließen. Einzelheiten sind durch Satzung zu regeln.
Wenn der Kreistag einen entsprechenden Beschluss fasst, dann werde die Verwaltung diesen Beschluss umsetzen. Noch liegt ein Antrag auf Durchführung einer Bürgerbefragung nicht vor. Deshalb wird die Verwaltung den Planungsprozess fortführen.
Dies vorausgeschickt beantworte er die Fragen der CDU/RRP-Fraktion wie folgt:
1. Steht der Landrat noch zum Brückenbau bei Neu Darchau?
Antwort:
Ja, er steht hinter dem Brückenbau.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Anteil des Landkreises nicht mehr als 9 Mio.Euro plus Altlasten in Höhe von 1 Mio.Euro, ingesamt also nicht mehr als 10 Mio. Euro beträgt.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Landkreis Lüneburg nicht für die Folgekosten aufkommen muss. Hierauf habe er in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen.
EKR Krumböhmer übernimmt das Wort für die Beantwortung der übrigen Anfragen.
2. Wird das Planfeststellungsverfahren für die Elbquerung nicht mehr, wie bisher vorgesehen, in 2012 begonnen?
Antwort:
Die Verwaltung arbeitet auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse zum Brückenbau. Deshalb beabsichtigt sie, eine baldige Entscheidung über den Planungsfortgang herbeizuführen. Über die formale Einleitung des Raumordnungsverfahrens und des Planfeststellungsverfahrens wird der Kreistag voraussichtlich am 05.03.2012 entscheiden. Die Verwaltung wird dazu eine
Beschlussvorlage erarbeiten.
Am 13.01.2012 sollen die beiden noch ausstehenden Gutachten im Wirtschaftsausschuss vorgestellt werden. Damit liegen alle im Moment erforderlichen Antragsunterlagen vor. Mittlerweile ist die Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren von allen Beteiligten unterzeichnet worden. Somit sind auch die rechtlichen Grundlagen für die weiteren Planungsschritte gegeben.
3. Besteht die Gefahr, dass bei weiterem Zuwarten mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens die Daten zur Umwelt etc. an Aktualität verlieren und dann neu erhoben werden müssen?
Antwort:
Für den Fall, dass das Planverfahren mehrere Jahre dauert, können die Daten veralten. Das gilt für alle Gutachten. Die laufende Anpassung und Aktualisierung von Daten ist in einem Planungsverfahren dieser Art normal. Selbst in einem Klageverfahren können Gutachten noch aktualisiert werden.
Eine besondere Rolle spielt allerdings die Erhebung von Fauna und Flora, weil gegebenenfalls bei einer Aktualisierung eine ganze Vegetationsperiode zugrunde zu legen wäre. Dies stünde aber erst in einigen Jahren an.
4. Wie wirkt sich das Zuwarten mit dem Planfeststellungsverfahren voraussichtlich auf die Kosten des Projekts aus?
Antwort:
Die Auswirkungen einer Verzögerung des Planungsverfahrens auf die Baukosten können nicht vorhergesehen werden. Dies wird in erheblichem Maße von der konjunkturellen Lage zur Bauzeit abhängen. Insbesondere der Stahlpreis wird bei den Baukosten eine erhebliche Rolle spielen. Dieser kann im Vergleich zur heutigen Situation steigen, gleich bleiben, aber auch fallen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
55,7 kB
|