29.04.2013 - 23.1 Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktio...
Grunddaten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion zur Elbbrücke Neu Darchau/Darchau.
1. Wie ist der aktuelle Stand des Raumordnungsverfahrens für die Elbbrücke bei Neu Darchau/Darchau?
Es werde ein Erörterungstermin im Gymnasium Bleckede am 6. Juni 2013 um 15 Uhr stattfinden. Dort werden die Einwendungen als Teil des Raumordnungsverfahrens besprochen.
2. Wie viele Einwendungen/Stellungnahmen sind fristgerecht beim Landkreis eingegangen? Wie viele von Umweltverbänden, wie viele von Gemeinden, wie viele von Bürgerinnen und Bürgern?
Nach der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen seien insgesamt 17 Einwendungen eingegangen. Sechs Stellungnahmen stammen von Trägern öffentlicher Belange wie der Biosphärenreservatsverwaltung, vier von Umweltverbänden, zwei von Kommunen (Landkreis Lüchow-Dannenberg und Gemeinde Amt Neuhaus) sowie fünf von Privatpersonen. Dies seien nicht sehr viele Stellungsnahmen. Vor dem Erörterungstermin werde man sich diese Stellungnahmen dezidiert ansehen. Die Biosphärenreservatsverwaltung habe beispielsweise eingewendet, dass die vom Umweltgutachter aufgeführten Daten nicht alle völlig korrekt seien, sodass der Gutachter um Klärung bis zum Erörterungstermin gebeten wurde. Es gebe auch Fragen zum Thema Hochwasser und Eisgang, wo bereits Gutachter eingeschaltet wurden. Teilweise sehe man bereits jetzt, dass die Einwendungen berechtigt seien, deshalb würden die Planungsunterlagen in Teilen bereits nachgearbeitet.
3. Wann ist mit einem Abschluss des Raumordnungsverfahrens zu rechnen?
Mit dem Abschluss werde im September 2013 gerechnet. Er erinnert, dass im Gemeindebüro Neu Darchau die Unterlagen zwischenzeitlich durch ein geschlossenes Büro nicht ausgelegen haben und man dadurch das ganze Verfahren wiederholen musste. Dies habe zu einer Verzögerung geführt.
4. Wie sieht der aktuelle Erkenntnisstand zur Frage der Trassenführung aus?
Einen geänderten Erkenntnisstand gebe es nicht. Es werde an dem Vorschlag einer möglichen Trasse gearbeitet. Die Frage habe eine hohe Bedeutung. Der Landkreis Lüneburg habe im ersten Verfahren genau diese Frage gestellt und sie dabei anders beantwortet, indem er gesagt habe, die beste Trasse führe durch die Hauptstraße Neu Darchau. Wenn man nun davon abweichen wolle, brauche man gute sachliche Gründe, welche letztendlich vor Gericht Bestand haben müssen.
5. Mit welchen Planungen/Arbeiten ist das Ingenieurbüro WKC HH betraut worden? Gibt es bereits erste Erkenntnisse aus den Arbeiten des Ingenieurbüros?
6. Wann ist mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen?
7. Fehlen noch Unterlagen, die beigebracht werden müssten, damit das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden kann, wenn ja, welche Unterlagen sind das?
Antwort zu Ziffern 5 7:
Wie bei einem privaten Bauvorhaben müsse auch bei dem Brückenbauvorhaben zunächst festgestellt werden, wo gebaut werden soll. Dies sei der Schwerpunkt. Das Ingenieurbüro WKC müsse die Planungen, die richtigen Zeichnungen, vorlegen. Das bedeute, dass das Ingenieurbüro mit den Vorplanungen, Entwurfsplanungen und der Genehmigungsplanung beauftragt werden müsse. Das sei eine sehr aufwändige Arbeit. Man müsse davon ausgehen, dass diese Arbeiten durchaus bis 2015 andauern werden. Das Ingenieurbüro WKC sei damit noch nicht beauftragt worden. Das hat einen ganz klaren Grund, denn das Raumordnungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Es stünde noch nicht fest, auf welcher Trasse die Planung überhaupt stattfinden solle. Es mache daher keinen Sinn, diese sehr detaillierte Planung mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand voranzutreiben, wenn noch unklar sei, um welche genaue Trassenführung es dabei gehe. Man müsse Schritt für Schritt vorgehen. EKR Krumböhmer betont, dass es äußerst wichtig sei, dass das Verfahren vernünftig abgearbeitet werde, um Form- oder Verfahrensfehler zu vermeiden.
Mittlerweile habe das Hamburger Ingenieurbüro einen Vorschlag für das weitere Vorgehen erarbeitet und dieser wurde nach Prüfung an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Abstimmung weitergeleitet. Das Land habe bereits zugesagt, den Kreis beim Kostencontrolling zu unterstützen. Er schätze, dass es im nächsten Schritt mit der Baugrunduntersuchung weitergehen werde, jedoch erst, wenn das Raumordnungsverfahren abgeschlossen sei.
Die Idee, die Brücke einspurig zu bauen, um Kosten einzusparen, werde der Landkreis Lüneburg nicht weiter verfolgen. Eine sehr grobe Einschätzung habe ergeben, dass Einsparungen im Bereich der Strombrücke von zwei Millionen Euro möglich sein könnten. Jedoch würde dies große Probleme in der Verkehrsführung nach sich ziehen, beispielsweise bei Unfällen, wo Rettungswagen aufgrund von Staus auf der einspurigen Brücke nicht zum Unfallort durchkommen würden, sodass die Verfolgung dieser Idee keinen Sinn mache.
-EKR-
Anlagen zur Vorlage
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