02.06.2014 - 16 Antrag der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP vom 19.0...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Hublitz begründet den Antrag der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP. Es wurde in der Vergangenheit teilweise vieles verbrannt, was nicht verbrennungswürdig war. Trotzdem waren die Brenntage in den Kommunen nicht unbedingt die schlechteste Lösung. Es müsse beobachtet werden, wie die Grünabfälle nun entsorgt werden und im Umweltausschuss ein Bericht erfolgen.
KTA Brockmann-Wittich ist der Meinung, dass bei den Brenntagen ein Umdenken stattfinden müsse, denn ganze Gemeinden versinken für Tage im Rauch. Feuer sei nicht gleich Feuer. Sie sei der CDU/Bündnis 21 RRP sehr dankbar für diesen Antrag. Der vorläufige Stopp der Brennverordnung durch die Niedersächsische Landesregierung sei ein wichtiger Schritt gegen den Eintrag von giftigen Substanzen in die Umwelt, die bei unvollständigen Verbrennungsprozessen zwischen 300 und 700 Grad Celsius entstehen, also Verbrennungen von organischen Stoffen. Die im Qualm entstehenden Stoffe wirken toxisch in der Lunge. Sie verbleiben Jahrzehnte im Boden und können immer wieder an die Oberfläche und in die Nahrungskette gelangen. Das Dioxin in Hühnereiern sei ein eindrucksvolles Beispiel. Es gebe Samtgemeinden, die Brenntage bereits lange abgeschafft und somit das Problem dieser Art der Abfallbeseitigung erkannt und gelöst haben, etwa die Samtgemeinde Ostheide. Das Osterfeuer sollte im Übrigen nicht als Abfallbeseitigung „entzaubert und instrumentalisiert“ werden. Der Antrag zur Verwendung des Landschaftspflegeschnittes solle daher zügig mit den Samtgemeinden und Gemeinden auf den Weg gebracht werden.
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Beschluss
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit der GfA und den Gemeinden bis Ende April 2015
- zu prüfen, wie sich die Abschaffung der Brenntage auf die Entsorgung der Grünabfälle im Kreisgebiet auswirkt,
- die Folgen zu bewerten und
- ggf. Vorschläge zu machen, wie die Entsorgung von Grünabfällen verbessert werden kann.
Die Berichterstattung über das Ergebnis soll im Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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