02.06.2014 - 15 Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 19.0...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Walter begründet den Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion. Sie stellt heraus, dass die Verbesserung der Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung allen am Herzen liege. Viele neue Betreuungsplätze seien in den letzten Jahren geschaffen worden und nun gelte es, Qualität der Quantität folgen zu lassen. Daher möchte ihre Fraktion ein Zeichen setzen mit dem Ziel, dass die dritte Betreuungskraft in der Krippe zügig realisiert werde. Die Kommunen können weitere finanzielle Belastungen nur schwer tragen. Daher sehe die Resolution vor, dass das Land die Betreuungskräfte komplett finanzieren sollte. Man brauche qualifizierte Fachkräfte. Es herrsche ein chronischer Erziehermangel. Daher soll das Land aufgefordert werden, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine Ausbildungsoffensive zu starten. Diese könnte beispielsweise vorsehen, die BBS-Träger finanziell zu unterstützen. Im Sinne der gemeinsam dargestellten Notwendigkeit bitte sie um Zustimmung zum Antrag.
KTA Schröder-Ehlers bestätigt, dass es richtig und wichtig sei, sich über die Standards in den Kitas zu verständigen. Das Kita-Gesetz werde auf Landesebene neu aufgelegt. Die SPD-Landtagsfraktion habe bereits erklärt, dass das zusätzlich dem Land zur Verfügung stehende Geld in Abstimmung mit dem Fraktionspartner Die Grünen der frühkindlichen Bildung zur Verfügung gestellt werde. Die „Fachkraft-Kind-Relation“ sei ebenfalls ein sehr wichtiges Thema, das von der Gruppengröße abhänge und die dritte Betreuungskraft sei notwendig. Man sollte beide Anträge, auch wenn sie zum Teil widersprüchlich seien und sich manches überholt habe, unterstützen.
KTA Ziemer unterstützt die Beschlüsse. In weiten Teilen des Landkreises Lüneburg sei die Forderung nach einer dritten Kraft in Krippen bereits Realität. Die Ausbildungsoffensive findet sie gut, wobei es über die finanzielle Unterstützung der BBS-Träger hinausgehen müsse. Die Erzieherausbildung müsse möglicherweise generell überdacht werden. Dies sei eine vierjährige schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung. Das mache die Ausbildung sehr unattraktiv. Darüber müsse man nachdenken.
KTA Perschel begrüßt, dass die dritte Betreuungskraft eingeführt werde und die Qualität steige. Der Weg sei gut. Es müsse aber noch besser werden. Er betont, dass es die CDU war, die das Kindergartenwesen reformiert habe.
KTA Dieckmann-Kirks hebt hervor, dass die Drittkraft für Krippe, Kindergarten und Hort 530 Mio. Euro im Jahr koste und dieses Geld sei ihrer Meinung nach gut angelegtes Geld. Erzieherinnen und Erzieher verdienen so wenig Geld, dass viele von ihnen zu dem anstrengenden Job noch einen Zweitjob haben. Männer fangen die Ausbildung erst gar nicht an, weil man mit dem Einkommen keine Familie ernähren könne. Auch darüber müsse man sich Gedanken machen.
KTA Gründel stellt dar, dass kein verantwortlicher Träger einer Krippe derzeit mit nur zwei Kräften arbeiten könne. Die dritte Betreuungskraft sei unerlässlich. Der Landkreis Lüneburg beteilige sich in erhöhtem Maße an den Betriebskostenzuschüssen. Dies sei auch eine ganz wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden. Man sollte die Resolution mit großem Eifer nach Hannover tragen.
KTA Neumann macht darauf aufmerksam, dass man die dritte Betreuungskraft nicht finden werde, solange sich die Ausbildung nicht ändere. Es gebe kaum Vollzeitplätze, die meisten seien Teilzeitplätze. Mindestens ein Drittel der Schülerinnen und Schüler an den Berufsbildenden Schulen besuche diese Erzieherschule nur, um anschließend die Fachhochschulreife zu erwerben und zu studieren. Solange die Ausbildung also nicht geändert werde, werde man ihrer Ansicht nach Probleme haben mit der Einstellung einer dritten Betreuungskraft.
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Beschluss
Beschluss:
- Zur Verbesserung der Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung spricht sich der Kreistag für die Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen aus. Das Land hat die Finanzierung sicherzustellen (Stichwort: Konnexität). Der Kreistag fordert die Landesregierung daher auf, den Einsatz dritter Betreuungskräfte in Krippengruppen auf Antrag spätestens ab 2015 zu 100 % aus Landesmitteln zu finanzieren.
Der Kreistag fordert die Landesregierung ferner auf, eine Ausbildungsoffensive zur Behebung des Fachkräftemangels an Erziehern und Erzieherinnen zu starten und u.a. die BBS-Träger zusätzlich finanziell bei ihrem Bemühen zu unterstützen, genügend Plätze für eine qualifizierte Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen anbieten zu können.
- Zur Verbesserung der Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung spricht sich der Lüneburger Kreistag für die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation in den Krippen und Kitas im Land Niedersachsen aus.
Vor diesem Hintergrund fordert der Kreistag die niedersächsische Landesregierung auf:
im Gespräch mit Verbänden, Elternvertretungen, Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und Trägern sowie der Wissenschaft ein modernes und an die heutigen Gegebenheiten angepasstes Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) zu entwickeln,
die Forderungen der „Volksinitiative für bessere Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kindertagesstätten“ bei der Erarbeitung des KitaG einzubeziehen,
einen Stufenplan für die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation unter Berücksichtigung der Haushaltssituation von Land und Kommune zu erarbeiten,
Vorschläge zu erarbeiten, wie die Bedingungen für die Inklusion in Krippen und Kindertageseinrichtungen verbessert werden können,
ein Konzept vorzulegen, wie eine bedarfsgerechte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gewährleistet werden kann,
sich beim Bund für eine zukunftssichere Finanzierung frühkindlicher Bildung einzusetzen.
Der Kreistag ist sich bewusst, dass die Verbesserung der Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung eine enorme gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Kommune, Land und Bund darstellt. Die finanziellen Mittel des Landes und der Kommunen in Niedersachsen reichen dafür derzeit nicht aus.
Deshalb begrüßen wir die Initiative der Landesregierung zur Auszahlung der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbarten Bundesmittel von sechs Milliarden Euro bis 2017. Diese müssen dringend den Ländern und Kommunen zur Finanzierung von Maßnahmen in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
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