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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

01.06.2015 - 14 Regionales Raumordnungsprogramm 2003 - 2. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KRin Scherf erläutert die Vorlage ausführlich. Ende 2010 habe der Kreistag beschlossen, dass die Vorrangflächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm neu überplant werden. Anlass war, dass die Steuerungsfunktion, die man mit dem jetzigen Raumordnungsprogramm und den fünf Flächen vorgesehen habe, verloren zu gehen drohte. Ein Gericht habe diesen Teil des Programms für unwirksam erklärt. Es gab damit keine Steuerungsfunktion mehr für die Windenergie im Landkreis Lüneburg. Windenergieanlagen seien privilegierte Anlagen. Der Gesetzgeber erlaubte diese Anlagen überall im Außenbereich, sofern die Richtlinien für Schall und andere Immissionen eingehalten werden. Ein Antragsteller habe unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Genehmigung solcher Anlagen. Der Landkreis Lüneburg möchte die Standorte steuern und sei nach diesem Gerichtsurteil in den Planungsprozess eingestiegen. Die Vorrangflächen wurden neu geplant.

 

Ein Vorentwurf wurde mit Bürgerinnen und Bürgern quer durch den Landkreis erörtert und diskutiert. 2013 wurde ein erster Entwurf in ein förmliches öffentliches Beteiligungsverfahren gegeben. 1.200 Stellungnahmen habe man in 2013 erhalten, welche man bearbeitet und abgewogen und einen Abwägungsvorschlag dazu unterbreitet und dies öffentlich erörtert habe. Im Anschluss an dieses Beteiligungsverfahren habe man den Plan auf acht Flächen mit 763 Hektar erneut geändert und die Öffentlichkeit beteiligt. Auf die darauf folgenden Stellungnahmen habe man reagiert und den Entwurf ein weiteres Mal angepasst. Der heutige Entwurf umfasse acht Flächen mit 751 Hektar, welche der Windenergie zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Der Grad zwischen Befürwortern und Gegnern sei ein sehr schmaler Grad. Mit 0,6 % der Landkreisfläche im Entwurf gebe man der Windenergie substantiell Raum und dies zeige auch, dass man einen hohen Anteil von schutzwürdigen Gütern in der Planung berücksichtigt habe. Sie bittet um Zustimmung zum Satzungsentwurf.

 

KTA Kamp bedankt sich bei allen Ausschussmitgliedern und Beteiligten r die jahrelange gute Zusammenarbeit und bei der Verwaltung, namentlich Frau Schlag,r die allumfassende und intensive Ausarbeitung. Es seien acht Flächen übrig geblieben. Viele Flächen habe man sich vor Ort angeschaut und sei im engen Kontakt mit den Bürgerinitiativen gestanden. Man habe es sich also nicht leicht gemacht. Die Schwierigkeit bestand darin, einheitliche Kriterien zu bestimmen, die für den gesamten Landkreis gelten. Man musste die harten und weichen Kriterien berücksichtigen, um den Plan gerichtsfest zu machen. Der Abstand von 1.000 m sei ihm immer wichtig gewesen und bei einem Großteil der Gebäude habe man dies festlegen können. Man habe drei Kilometer Abstand dieser Windparks untereinander festgelegt. Die Höhenbegrenzung von 200 m pro Anlage halte er für vertretbar. Die Ängste der Bürgerinnen und Bürger nne KTA Kamp nachvollziehen. Letztendlich müsse man den Gesetzen entsprechend entscheiden. Die Energiewende wolle man mitgestalten. Der Kreistag habe sich sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und könne nun eine gute Entscheidung treffen. Die Arbeit war transparent und Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern wurden immer zugelassen. Er bittet um breite Zustimmung.

 

KTA Blume vermutet, dass der Kreistag mit großer Mehrheit zustimmen werde, nachdem er sich mit den vielen Stellungnahmen intensiv beschäftigt habe. Insbesondere beschäftigt habe man sich einerseits mit den in den Beteiligungsrunden deutlich gewordenen, vielfältigen Konflikten zwischen Mensch und Umwelt und andererseits mit der Windenergienutzung. Schutzabstände zu den Siedlungsgebieten waren auch ein Thema, mit dem der Kreistag sich intensiv beschäftigt habe. Wenn man keinen neuen Entwurf vorlegte, würde das gesamte Kreisgebiet einer ungesteuerten Nutzung der Windenergie offenstehen, da Windenergieanlagen im Außenbereich grundsätzlich privilegiert zulässig seien. Deshalb müsse man diese 2. Änderung des RROP glichst rechtssicher beschließen. Mit der Festlegung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung im RROP werden noch keine Windenergieanlagen genehmigt. Jede Windenergieanlage müsse in einem aufwendigen Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erst noch genehmigt werden. Der Vorhabenträgersse konkret nachweisen, dass er die Gebote des Immissionsschutzes erfülle. Der Windenergienutzung müsse nach Rechtsprechung substantiell Raum gegeben werden. Das Ziel, ein rechtmäßiges RROP zu erlassen, das Steuerungswirkung entfalte und weitere Bereiche des Landkreises vor Windenergie schütze, erreiche der Landkreis nur, wenn er ein schlüssiges, gesamträumliches Konzept entwickele und zugleich die Belange von Mensch und Natur hinreichend schütze. Es werde immer Menschen geben, die die Ausweisung des einen oder anderen Vorranggebietes aus Gründen des Immissionsschutzes oder des Natur- und Artenschutzes r fehlerhaft halten. Es sei unmöglich, es allen Recht zu machen. Man habe sich von Anfang an darum bemüht, die Vorrangflächen anhand eines schlüssigen Katalogs harter und weicher Tabukriterien unter Beachtung der aktuellen Vorgaben der Rechtsprechung, vor dem Hintergrund etlicher Fachgutachten und der gesamten Einwendungen und Stellungnahmen auszuwählen. Das vorliegende Paket sichere einen geeigneten Ausgleich aller Interessen. KRin Scherf und ihr Team haben über Jahre großartige Arbeit geleistet und sich sehr viel Mühe gegeben. Die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

KTA Dr. Kämpny verkündet, dass er als Mitglied der FDP-Fraktion zusammen mit den Mitgliedern der Fraktion die Unabhängigen den Beschlussvorschlag ablehne. Der Planungsentwurf enthalte seiner Ansicht nach gravierende Fehler und beruhe auf einer fehlerhaften Interessenabwägung. Die Interessen der Menschen in Nachbarschaft von Windenergieanlagen werden nicht ausreichend geschützt. Es finde keine umweltverträgliche Steuerung der Windenergie statt. Viele berechtigte Hinweise und Informationen seien von der Verwaltung und vom Ausschuss nicht aufgegriffen worden. Mit diesem Planentwurf werde es nicht gelingen, die Akzeptanz für neue Windenergieanlagen zu fördern. Es werde zu akustischen und sonstigen Beeinträchtigungen führen. Die Konsequenz sse weniger zusätzliche Windräder im Landkreis und dafür mehr Schutz für Mensch und Natur sein. Dieser moderate entspreche nicht der Auffassung der Verwaltung. Er sei aber sowohl mit den rechtlichen Vorgaben des Landes als auch mit der Rechtsprechung vereinbar. Die Schutzstandards seien nicht ausreichend und die Abstände seien viel zu gering angesetzt. Die Schutzabstände in Gebieten mit Wohnbebauung müssen erheblich erhöht werden. Ein Abstand von 1.000 m zwischen Windenergieanlage und Wohngebiet reiche aus seiner Sicht nicht aus. Zum Schutz der betroffenen Menschen sei aus seiner Sicht ein Mindestabstand vom 10-fachen der Anlagenhöhe zwischen Anlage und Wohnbebauung erforderlich. Auch die Abstandsflächen zwischen den Windparks müssen auf 5.000 m erhöht werden. Der Planungsentwurf enthalte unzureichende Reglungen zum Schutz der Natur. Der Radius für bestimmte Vogelarten müsse vergrößert werden. Auch naturschutzrechtlich bedeutsame Flächen müssen durch größere Abstände vor Störungen und Beeinträchtigungen geschützt werden. Die genannten Konflikte werden im Planungsentwurf nicht ausgeglichen. Die Lösung dieser Konflikte werde in das nachgeordnete immissionsschutzrechtliche Verfahren verlagert. Den betroffenen Menschen werde zugemutet, sich später rechtlich gegen die Anlagengenehmigung zu wehren. Aus den Stellungnahmen der betroffenen Bürgerinitiativen gehe konkret hervor, in welchen Bereichen konkrete Störungen zu erwarten seien. Auf eine Konfliktlösung werde verzichtet.

 

Mit dem Thema habe man sich sehr umfangreich beschäftigt, so KTA Kruse-Runge. Sie empfinde KTA Dr. Kämpnys Argumentation als populistisch. Er mache es sich damit zu leicht. Es sei unangemessen zu sagen, man hätte sich um viele Belange nicht gekümmert und nicht entsprechend sorgfältig abgewogen. Nach mehreren Jahren beschließe man nun endlich nach vielen Beratungen und Gesprächen mit allen Beteiligten das neue Raumordnungsprogramm mit der Ausweisung von Vorrangflächen. Dies halte ihre Fraktion für einen Schritt in die richtige Richtung, denn die Grünen stehen kompromisslos für eine Energiewende. Vorrangig sei nicht nur die schnellstmögliche Abschaltung der Atomkraftwerke, sondern auch der Ausstieg aus der Kohle. Es dürfe keine Zeit mehr verloren werden. Es müsse für die Stromproduktion eine Lösung gefunden werden. Sie sehe darin eine Chance zur dezentralen Stromversorgung. Das Ziel sei, viel mehr für Energieeffizienz und Energieeinsparung zu leisten. Man sei in einer Zwickmühle, sodass ein Kompromiss geschlossen werden müsse. Dieses Programm halte sie für die beste und langfristigste Lösung. Die Grüne-Fraktion stimme der Vorlage zu.

 

KTA Stoll bedankt sich bei KRin Scherf und ihrem Team für die intensive Arbeit. Er dankt auch den vielen rgerinitiativenr das Engagement. Seine Fraktion hätte die Fläche in Köstorf gern kleiner gehabt. Auch plädiere seine Fraktion für Abstandsflächen von drei Kilometern von Windkraftanlagen zu Wohngebieten, wie es in Bayern der Fall sei. Doch dies gelinge dort nur, weil man die Energiewende nicht vorantreibe Die gesamte Fläche betrage 0,6 %. In Nordhessen seien es 2 % der gesamten Fläche. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, weil es keine Alternativen dazu gebe. Lieber einige kontrollierte Windkraftanlagen als Atomenergie und „Wildwuchs“.

 

KTA Dr. Bonin bringt zum Ausdruck, dass unheimlich viel Arbeit in der Vorlage stecke. Es sei eine besondere Qualität als Maßstab auch für andere Landkreise in Niedersachsen, die diese Vorlage auszeichne und daher stimme er aus Überzeugung zu. Der Kontext sei doch, wie man in Zukunft leben wolle. Er spricht sich gegen eine Erzeugung von elektrischem Strom mit Atomkraft oder Braunkohle aus.

 

KTA Plaschka dankt KRin Scherf und ihrem Team sowie dem Ausschussr die geleistete, intensive Arbeit in den letzten Jahren. Ihr Dank gelte auch den vielen Vertretern der Bürgerinitiativen, die mit den Bedenken und Hinweisen sehr viele Anregungen gegeben haben. Sie werde diesem Programm zustimmen, denn sie sei der Überzeugung, dass es sehr ausgewogen und vernünftig sei. Die Verwaltung habe sehr gut gearbeitet. Die Energiewende sse vorangetrieben werden.

 

KTA Jaschke äert trotz Zustimmung Bedenken. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gebe es kaum Windenergieanlagen. Er warne davor, der Industrie „in die Hände zu arbeiten“. In anderen Bundesländern sei die Windenergie in der Hand der regionalen kommunalen Energieversorger. Dennoch gebe es seiner Ansicht nach keine Alternative zur Windenergie.

 

KTA Gödecke erklärt, dass seine Fraktion nicht gegen Windkraftanlagen, sondern dafür sei. Jeder müsse sich mit den Fakten auseinandersetzen und diese abwägen. Für seine Fraktion sei eine Abwägung eine Frage des Gewissens.

 

-KRin-

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung, wird in der Fassung des Entwurfs von März 2015 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
  2. Der Begründung (Anlage 3) und dem Umweltbericht (Anlage 4) wird zugestimmt.
  3. Die während der 1. und 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der 3. eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der Verwaltung (siehe Anlage 5, 7 und 9) sind Grundlage für die Beschlüsse in Punkt 1 und 2.
  4. Der Landrat wird ermächtigt, die 2. Änderung des RROP 2003 gem. § 5 Abs. 6 NROG i. V. m. § 11 Abs. 1 ROG bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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