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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.12.2015 - 16 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KRin Scherf erläutert die Vorlage. Sie schlägt vor, der Maßgabe des Landes, dass die Festlegung der Höhenbegrenzung von 200 m entfällt, zuzustimmen. 

 

KTA Dr. Kämpny verkündet, dass die Gruppe FDP/Die Unabhängigen den Beschlussvorschlag ablehnen wird. Die Position des Landes halte er für falsch, denn sie greife damit in die Planungshoheit des Landkreises ein. Der Landkreis Lüneburg als Träger der Regionalplanung habe das Recht, auch pauschale Höhenbegrenzungen im Raumordnungsprogramm festzulegen. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass dies zulässig und möglich sei. Seiner Meinung nach werden aus der Richtlinie des Landes die falschen Konsequenzen gezogen. Die Verwaltung sollte das Raumordnungsprogramm nachbessern und das Verfahren nochmal aufgreifen. Sie mache es sich zu einfach.

 

KRin Scherf weist diesen Vorwurf zurück. Der Landkreis Lüneburg haber einzelne Flächen durch Sichtanalysen versucht, Höhenbegrenzungen festzuschreiben und habe festgestellt, dass dies nicht ausreichend sei. Darüber hinaus sei es Aufgabe der Kommunen, in ihren Planungsprozessen, wenn sie wissen, wo die Anlagen geplant und positioniert werden, Ansatzpunkte für Höhenbegrenzungen zu untersuchen. Auf kommunaler Ebene sei dies am besten und auch zu Recht aufgehoben.

 

KTA Kruse-Runge findet KRin Scherfs Ausführung korrekt und KTA Dr. Kämpnys Erläuterungen ermüdend. Man könne gut mit der Maßgabe leben und ein Aufstand sei unnötig.

 

KTA Dubber findet die richtige Abwägung entscheidend. Wenn man der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung nicht beitrete, gerate man in Schwierigkeiten, denn dann würde es zu einem unzumutbaren Stillstand kommen. Er lobt die in dieser Sache lange und gute Fraktionszusammenarbeit. Die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion werde der Maßgabe zustimmen.

 

KTA Dr. Kämpny wendet sich an KTA Kruse-Runge und führt aus, dass es zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen gebe und dies sei sein gutes Recht und Teil der Demokratie. Er hätte sich mehr Gelassenheit und Souveränität gewünscht.

 

KTA Stoll gibt bekannt, dass sich die Linke-Fraktion bei dieser Entscheidung enthalten werde. Es wirke so, als sei dem Gesetzgeber die Windkraft wichtiger als das Gemeinwohl des Menschen.

 

KTA Kamp fasst zusammen, dass man gemeinsam versucht habe, die beste Möglichkeit für den Landkreis Lüneburg auszuloten. Er dankt KRin Scherf und Frau Schlag für die Erarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms. Bei allen Fraktionen möchte er sich für die gute Zusammenarbeit bei diesem langen Prozess bedanken.

 

KTA Gödecke hrt aus, dass seine Gruppe auch vorher nicht zugestimmt hatte, weil ihr die Höhenbegrenzung nicht ausreichend erschien. Nun so hoch gebaut werden könne wie die Windkraftbetreiber wollen, werde die Gruppe erst recht nicht zustimmen. Für ihn sei dies kein ausreichender Schutz des Menschen und nicht tragbar.

 

-KRin-

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung (Anlage 1) vom 15.10.2015 zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003, dass die Festlegung zur Höhenbegrenzung von 200 m entfällt, wird beigetreten. Die damit verbundene Streichung der textlichen Festlegung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2, textliche Festlegungen, Seite 2).
  2. Der an die Maßgabe angepassten Begründung (Anlage 3, Seite 29 f.) wird zugestimmt.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 3 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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