18.12.2017 - 19 Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe "Ergebnisof...
Grunddaten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
KTA Wiemann berichtet über die Arbeit in der Arbeitsgruppe "Ergebnisoffene Prüfung von Elbbrücken-Varianten"
Es gab drei Punkte, die von der Arbeitsgruppe geprüft werden sollten.
- Bautechnische Alternativen
- Finanzierungsmöglichkeiten und Alternativen dazu
- Die Verbesserung der Verkehrstechnischen Anbindung/Angliederung des Amtes Neuhaus an den Landkreis Lüneburg
Man habe in der Arbeitsgruppe fast monatlich getagt und an der Stelle bedankt er sich für die Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe. Er sei der Meinung, dass es ein extrem angenehmes Arbeitsklima war. Man habe konstruktiv zusammengearbeitet und habe auch immer mehrheitliche Beschlüsse gefasst. Sicher gab es die eine oder andere Meinung aber es gab immer eine große Mehrheit.
Er möchte zwei, drei Termine hervorheben. Der erste zu der Frage technischer Brückenalternativen und Kosteneinsparungen. Eingeladen hatte man den Ing. Stockmann vom LAP aus Hamburg, der gezeigt hat, dass es im Prinzip keine Alternativen gebe, die kostengünstiger sind. Dieser habe deutlich gemacht, dass die Stelle die richtige sei und dass die Kosten die Richtigen sind.
Der Brückenverein hat diesem Ergebnis zugestimmt.
Dann gab es einen Vortrag von Herrn Prof. Dr. Hartmann, Universität Osnabrück, zu möglichen Rückforderungsansprüchen gegen die Mittelverteilung Anfang der 90er Jahre. Diese betreffen sowohl den Solidarpakt I von 1993 aber auch den anschließenden Solidarpakt II sowie die Mittel aus dem
Mauergrundstücksgesetz.
Das Gutachten basierte auf der Aussage, dass man möglicherweise bei der Zuordnung der Mittel für Mecklenburg-Vorpommern die Mittel für Amt Neuhaus mit einberechnet hat. Also konkret gesagt, gab es 1991 noch ungefähr 6.100 Einwohner im Amt Neuhaus, für diese Einwohner sind die Mittel an das Land Mecklenburg-Vorpommern gegangen. Aber er stelle fest, dass es keine Möglichkeiten des Landkreises gebe diese Mittel einzufordern. Es könnte die Möglichkeit geben, dass die Mittel vom Land Niedersachen gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern eingefordert werden könnten. Die Arbeitsgruppe sei nicht 100% sicher, ob dieser Fehler vorliegt. Dann habe man Landrat Nahrstedt aufgefordert mal prüfen zu lassen, ob möglicherweise Rechenfehler enthalten sind.
Geprüft werden sollte gegenüber Mecklenburg-Vorpommern, dem Bund und auch gegenüber dem Land Niedersachsen. Daraufhin hat Landrat Nahrstedt die Frage an den Finanzminister in Mecklenburg-Vorpommern gestellt, die Antwort sei bekannt aber interpretationsfähig. Dieser habe gesagt, dass in der Verteilung keine Fehler gemacht wurden. Die Mittel seien verteilt worden unter den neuen Bundesländern, mit Zustimmung der neuen Bundesländer auf der Grundlage alter Einwohnerzahlen. Der Fortschrittsbericht Mecklenburg OST von 2016 richtete sich die Verteilung nach der Bevölkerungssituation der neuen Bundesländer am 30.06.1991. Das heiße für ihn inklusive Amt Neuhaus, das aber nach der Verteilung nicht mehr zu Mecklenburg-Vorpommern gehört habe.
Das erste Zwischenergebnis sei die Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Verbesserung der Verkehrsanbindung. Linkselbisch habe man Arbeitskräftemangel Kostenexplosionen bei den Mieten sowie bei den Grundstückspreisen, während es rechtselbisch genau umgekehrt sei. Wenn man dort eine Möglichkeit schaffe eine Verbindung hinzubekommen und das sei auch das Ergebnis dieser Gruppe in einer Sitzung, könne man die linkselbische Seite etwas entspannen, gerade in der Situation der Wohnflächen und der Arbeitskräfte, die hier händeringend gesucht werden. Man würde Chancen bieten und auf der anderen Seite die wirtschaftliche Entwicklung nach vorne treiben.
Alternativ wurden die beiden Fähren überprüft und die beiden Brücken. Die Brücke in Lauenburg ist durch Zugverkehr und LKW Verkehr stark beansprucht. Der LKW Verkehr wird durch Ampelschaltung geregelt. Obwohl es einen erheblichen Sanierungsbedarf gibt, gibt es aktuell keine konkrete Sanierungsplanung.
Zur baulichen technischen Brückenalternative, da gebe es keine günstigere und bessere Alternative.
Dann berichtet er über die Finanzierung, das sicherlich das schwierigste Thema.
Als nächstes müsse man die Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Nicht nur im Landkreis, sondern ob es Möglichkeiten beim Land gebe, dass das Land möglicherweise seinen Beschluss von vor 5 Jahren korrigiert. Die Deckelung von 75 % auf insgesamt 45 Millionen Euro.
Das zweite sei, dass der Landkreis eine Kooperation und Koordination mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern hinbekomme.
Er habe mit dem Landrat Christiansen aus dem benachbarten Landkreis gesprochen, der dies ebenfalls so sehe, obwohl das Land selbst zurückhaltend sei. Und der Dritte Punkt, den man sich nochmal anschauen müsse, sei Förderung durch die Metropolregion, die ja auch durch den rechtselbschen Bereich ergänzt worden sei.
Die nächsten Schritte sind: Man müsse die Antwort des Ministers, noch einmal intensiv diskutieren und bewerten und versuchen, koordiniert auf die Landesregierung Niedersachsen zu zugehen.
Der nächste Punkt über den gesprochen werden müsse, sei das Vollgutachten. Denn man habe von Prof. Hartmann ja nur ein Vor bzw. Teilgutachten erhalten. Das Vollgutachten würde etwas mehr kosten, das sei auch bekannt und wurde seinerzeit zurückgestellt. Die Arbeitsgruppe prüfe erstmal, ob da ein Rechenfehler vorliegt und ob es Sinn macht jetzt noch mal das Geld in die Hand zu nehmen.
Er komme nochmal auf den Zwischenbericht zurück, den er vorhin schon mal zitiert hat. Da sagt das Finanzministerium in Mecklenburg-Vorpommern, dass der Solidarpakt II 2005-2019 über Mittel in Höhe von 105 Milliarden Euro verfügt. Der Bund habe darüber hinaus zugesagt, dass für den Ausbau Ost in einem Korb 2 weitere 51 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Er sei optimistisch, dass das Geld für das Vollgutachten von Prof. Hartmann gut angelegtes Geld sei, wenn es damit gelänge, solche Gelder oder nur ein Teil davon locker zu machen, dann wäre die Brücke finanziert.