18.12.2017 - 22 Antrag der Fraktion AfD vom 28.08.2017 ( Eingan...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Subke begründet den Antrag wie folgt:
Die AfD- Fraktion habe den Antrag auf eine Resolution des Wolfes in das Jagdrecht bereits erstmalig am 09.01.2017 gestellt. Kurz vor der Landtagswahl haben sich dann sowohl die SPD Fraktion als auch die CDU Fraktion sehr redlich bemüht auf diesen Zug mit aufzuspringen und stellten ebenfalls einen Antrag auf eine Resolution, den Wolf mit ins Jagdrecht aufzunehmen. Der Antrag der AfD hatte die Nummer 2017/004. Während der Änderungsantrag der CDU die Nummer 2017/270 und der Antrag der SPD Fraktion die Nummer 2017/302 hatte. D.h. der Antrag der AfD-Fraktion sei der erste der dagewesen sei.
Nach der Landtagswahl wurden die Anträge zum Thema Wolf im Umweltausschuss beraten. Zu den Anträgen wurde der Wolfsberater des Landkreises Lüneburg eingeladen und angehört, der auch Mitglied beim Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. sei und so war es dann wenig überraschend, dass dieser die Aufnahme des Wolfes in dem Jagdrecht ablehnte. Daraufhin zog die SPD-Fraktion den Antrag zurück. Während die CDU-Fraktion die Forderung nach Aufnahme in das Jagdrecht in Ihrem Antrag streichen ließ. Eine Anhörung von z.B. Landwirten oder Nutztierhaltern im Umweltausschuss erfolgte nicht. Es wurde sich im Umweltausschuss nur an den Wolfberater gewendet.
Und so verblieb in diesem Antrag u.a. die Forderung nach einer Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. Herdenschutzzäunen. Hier stelle sich die Frage was dem Nutztierhalter noch alles auferlegt werden solle um seine Herde zu schützen. Was nämlich völlig unklar sei, ist die Frage wie die Population des Wolfes reguliert werden solle. Der Wolf steht an der Spitze der Nahrungskette und hat keine natürlichen Feinde. Wissenschaftler zählten 2015 35 Wolfrudel in Deutschland. 2016 erhöhte sich der Bestand auf 60 Rudel mit 400 Exemplaren. 3 Rudel produzieren soviel Nachwuchs im Jahr, dass es im Jahr ein Rudel mehr gibt und so können, bei gleichbleibenden Wachstum der Population, bis 2026 mehr als 4000 Wölfe in über 600 Rudeln in Deutschland leben. Das prognostizieren einige Wildtierforscher. Mit unmittelbaren Folgen für die Menschen hierzulande aber auch vor allem für die Nutztierhalter, aber auch andere Arten.
Maßvolle sowie gesetzlich regulierte Bestände, wie bei anderen Wildtierarten scheinen in diesem Zusammenhang nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig und würden auch die Akzeptanz des Wolfes langfristig bei den Einwohnern erhöhen. Hinzu komme, dass der letzte Wolf in Deutschland 1905 getötet wurde. Das letzte Rudel gab es um 1850. Seit dem habe sich das Land sehr verändert, so stieg die Bevölkerungsdichte von 60 auf 245 Einwohner pro km² an. Der Wolf kehrt also in ein völlig verändertes Land zurück. Bis heute setze die Politik aber auf reine Informationskampagnen.
KTA Thiemann erklärt, dass er sich die Polemik schenken wolle. Denn das Thema sei ihm und den anderen Fraktionen einfach zu ernst. So habe seine Fraktion nicht nur den kurzen Antrag gestellt, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, sondern sie haben sich mit den Inhalten etwas mehr beschäftigt. Man habe die Nutztierhalter und die Weidetierhalter angesprochen. Man habe aber auch den besorgten Bürger und Bürgerinnen in den Dörfern das Ohr gewidmet, die in angrenzenden Bereichen ihre Wohnungen haben, wo der Wolf immer mehr gesichtet werde und man habe sich mit aller Ernsthaftigkeit dem Thema zugewandt. In einer Sitzung des Umweltausschusses war auch der Vertreter der Jägerschaft des Kreises Lüneburg, Herrn Vogt da. Herr Vogt habe es abgelehnt, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Die Jäger wissen Bescheid warum sie sich dieser Forderung widersetzen.
Beschluss
Beschluss:
A) Der Antrag der AfD-Fraktion vom 28.08.2017 wird abgelehnt.
B) Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Fraktionen des – alten wie neuen – Niedersächsischen Landtags auf,
- Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Wolfsrisse praxistauglich weiterzuentwickeln, Förderobergrenzen und -inhalte aufzuheben bzw. ergänzen,
- dort, wo Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichen, ein Bestandsmanagement für Wölfe zu einzurichten, das u.a. auch das Töten von Wölfen vorsieht, wo sich Wölfe vermehrt menschlichen Siedlungen nähern und/oder sich artuntypisch verhalten, keine Scheu mehr zeigen und damit zur Gefahr für Menschen werden,
- das Land weiterhin für vom Wolf verursachte Schäden aufkommen zu lassen und die Beweislast bei Nutztierrissen zugunsten der Nutztierhalter umzukehren.
Anlagen zur Vorlage
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