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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

25.06.2018 - 8 Förderung des gemeindlichen Kita-Wesens vor dem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ltd. KVD Wiese erklärt die Beschlussvorlage. Die Novellierung des Niedersächsischen Kitawesens sei verabschiedet. Ganz wesentlicher Bestandteil der Novellierung sei die Beitragsfreiheit in Kindergärten,

nicht in Krippen oder Horten. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Eltern, die keine Beiträge mehr zahlen müssen, sondern die Gemeinden werden auch auf Einnahmen verzichten müssen. In welcher Weise das die einzelnen Gemeinden treffe, sei offen. Es gebe Gemeinden, die werden von dieser Gesetzänderung partizipieren, insbesondere die, die bisher gar keine Beiträge erhoben haben. Gemeinden, die hohe Beiträge nehmen konnten, werden ggf. zu Verlierern dieser Novellierung gehören. Es werde einen Härtefallfond geben, aus dem diese Gemeinden dann ggf. Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Eins sei ein klarer Fall. Bei dieser Rechtslage wird der Landkreis Lüneburg auf jeden Fall gewinnen. Weil die Kosten an finanzschwache Eltern, die der Landkreis bisher zu übernehmen hatte, nun nicht mehr gezahlt werden ssen, weil die Beiträge dieser Eltern nun nicht mehr zu bezahlen seien. Hier gebe es seitens der kommunalen Spitzenverbände aber auch seitens der Gemeinden den Anspruch, dass die Mittel, die für diesen Zweck im Haushalt seien, auch im Haushalt bleiben sollen.

 

Einerseits sei für das Jahr 2018 der Vorschlag der Verwaltung da, dass diese Mittel nach dem bisherigen Schlüssel, auf die Gemeinden verteilt werden. Der Vorschlag der Verwaltung wird im Rahmen der Haushaltsberatung 2019 eingebracht. Es werde auch dazu führen, aber da sei die Richtlinienlage noch nicht völlig klar, dass im Bereich der Kindertagespflege beim Landkreis Lüneburg Mittel freiwerden können. Das werden allerdings Mittel im nfstelligen Bereich sein und man sse noch Regelungen mit den Gemeinden treffen, inwieweit man diese Mittel zur Verfügung stellen könne. Die Förderrichtlinien des Landes liegen dazu noch nicht vor.

Dann habe man eine erfreuliche Situation im Haushaltsjahr 2018, dass vermutlich das Ergebnis deutlich besser sein werde als erwartet. Da werden in dieser Vorlage auch Vorschläge unterbreitet. Insbesondere im Kita-Bereich werde es darum gehen, dass die Betriebskostenzuschüsse, um 3,5 Mio. Euro erhöht werden. Zusätzlich sollten 200.000 Euror die Kindergartenträger zur Verfügung gestellt werden, die besondere Schwierigkeiten, bzw. besondere Anforderungen im Bereich der Sprachförderung zu erfüllen haben. Wie man wisse sei das Schulgesetz geändert worden, Sprachförderung sei demnächst auch Aufgabe der Kindergärten und damit der Kindergartenträger.

 

Nach welchem Schlüssel diese Mittel verteilt werden, das sse man mit den Gemeinden noch besprechen. Darüber hinaus gebe es das Anliegen der Gemeinden, dass man zukünftig, Invstitionskostenzuschüsse zahle. Dafür wurde im Rahmen des Haushaltsplans 2018 bereits 1 Mio. Euro bereitgestellt. Es gebe das Anliegen der Gemeinden, dass der Landkreis Lüneburg diese Mittel verstetige. Für eine Mio. Euro bekomme man, wenn 5000 Euro pro Platz gerechnetrden, 200 Plätze, das sind 8 Gruppen, heraus. Nach den jetzigen Erhebungen werde man aber von 3-3 ½ fachen Plätzen auszugehen haben. Die Frage werde sein, wie man damit umgehe. Es stehe im Raum, dass das Land Niedersachsen eine Förderrichtlinie erlässt. Vielleicht zum 01.08.2019. Das würde für die Gemeinden bedeuten, dass all die, die erst ab 01.08.2019 einen Antrag stellen, dann 10.000 Euro bekämen und nicht nur die, vom Landkreis zur Verfügung gestellten 5.000 Euro. Da gebe es jetzt die Haltung der Gemeinden, die sagen man sei eilig dran und brauche die Plätze, wenn man jetzt nur 5.000 Euro bekomme, dann könnte der Landkreis doch ggf. nachfinanzieren weil er zukünftig Geld einspare, wenn das Land mit 10.000 Euro einsteigt. Es bleibt abzuwarten, ob das Land wirklich 10.000 Euro geben werde und wann die Richtlinie in Kraft trete.

Die Verteilung der Betriebskostenzuschüsse soll zukünftig nicht mehr auf der Basis von Einzelbeträgen, die der Landkreis dann statistisch abfrage, erfolgen. Sondern man werde zukünftig einen Betrag zur Verfügung stellen und der werde nach dem Schlüssel verteilt, in dem das Land den Personalschlüssel auf die Kommunen/Kindergärten überträgt.

 

KTA Kamp erklärt den Tagespunkt für den wichtigsten der Sitzung, womöglich auch den wichtigsten des Jahres.

Am Ende werde man 7,55 Mio. Euro an die Kommunen auszahlen.  Man hätte erwarten können, dass alle Hauptverwaltungsbeamten anwesend seien, wenn ein solcher „Geldrausch an die Kommunen verteilt werde.

Nichtsdestotrotz sei das eine Summe, die man heute beschließe, die man auch in den letzten 10-15 Jahren noch nie ausgeschüttet habe. Es sei eine äerst schwierige Materie und er versuche das ein bisschen zu erläutern.

Hintergrund sei die Beitragsfreiheit der Kindergärten, die vom Land für die Eltern, die Beiträge zahlen, ab 01.08.2018 komme. Aber für die, die in den kommunalen Parlamenten sitzen, sei es nicht nur wunderbar, weil die einzelnen Kommunen zumindest auf Teilen der Einnahmen sitzen bleiben. Auf der anderen Seite sei es so, dass man eine Haushaltsverbesserung des Landkreises habe. Von 9 Mio. Euro werde man am Ende des Jahres mehr überbehalten als geplant. Und in alter Tradition wolle man das Geld auch mit den Kommunen teilen und zurückgeben. Der Landkreis bekomme dieses Geld als Kreisumlage von den Kommunen und deshalb sei es wichtig, wenn die Kommunen, die so viel eingezahlt haben auch einen Teil zurückerstattet bekommen.

 

Und daraus habe Ltd. KVD Wiese die Vorlage 2018/195 gemacht.

  1. Punkt seien dann diese 1,25 Mio. Euro, wobei er betonen möchte, dass die SPD-Fraktion diese 1,25 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt habe, weil man gesagt habe mansse für Kitaplätze etwas tun. 250.000 Euro gibt es dann nochmal für Verbesserungen, für eine Mensa im Kitabereich.
  2. Dann habe man 3,5 Mio. Euro aus den Haushaltüberschüssen, die gebe man in die Betriebskostenzuschüsse in die Kommunen weiter. 200.000 Euro zusätzliche Mitförderung für die Sprachförderung in den Kindergärten.
  3. Das sind die Jugendhilfemittel, die man einspare, die man aber trotzdem im System wieder eingebe.

 

Somit sei es ein guter Tag, 7,75 Mio. Euro, die in die Kommunen, die in die Kitabetreuung fließen, da sind andere Kommunen aus den Nachbarlandkreisen neidisch auf die Vorgehensweise im Landkreis Lüneburg, weil das andere Landkreise nicht machen. Das Land Niedersachsen habe die Eltern mit der Beitragsfreiheit entlastet, dabei aber ein wenig die Kommunen vergessen. Diese Lücke, die schließe man nun als Landkreis und er hoffe, dass man am 01.08.2018 nur noch Gewinner im Kitabereich habe. Eltern, Kommunen und die Kinder seien die Nutznießer. Von daher kann seine SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmen. Heute sei ein guter Tag für die Kinder im Landkreis Lüneburg.

 

KTA Dubber denkt, dass bei den Fraktionen hier eine Einigkeit bestehe, schon allein weil diese Vorlage eine Arbeitsgruppe der Fraktionen zusammen mit der Verwaltung erarbeitet habe. Und auch die CDU-Fraktion wird dem gerne zustimmen. Er möchte ein paar Anmerkungen machen. Anders als man manchmal beim Lesen der Landeszeitung glauben könnte, sei es so, dass man wieder einmal mit dieser Vorlage demonstriere, dass man ein verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden sei. Dass man die Sorgen und Nöte kenne, dass viele in den ten vor Ort sitzen und das man sich bemühe, nicht nur die Kreisfinanzen im Blick zu haben, sondern auch die Sorgen der Städte und Gemeinden ernstzunehmend seien und dem nachzukommen. In der Tat sei das ein Riesenpaket was man heute verabschiede. Er denke, die 2,6 Mio. Euro, die man einspare würde, seien eine Selbstverständlichkeit. Selbst wenn man diese abziehen würde, habe man schon im Haushaltsplan 2018 die Betriebskostenzuschüsse um 2 Mio. Euro erhöht, wohlwissend was auf die Kommunen zukomme. Man war sich einig, wenn die Neuregelung vorliege wenn es nötig sei und vor allem wenn der Landkreis aufgrund seiner der Finanzlage dazu in der Lage sei, dann werde man diese Unterstützung ausbauen und das könne man heute auf insgesamt 5,5 Mio. Euro. Man könne darüber hinaus auch noch etwas r diejenigen zur Verfügung stellen, die durch die Neuregelung der Sprachförderung besonders belastet seien. Man gebe außerdem die 1,25 Mio. Euro frei, für den Investiven Bereich. Insofern komme er, wenn er die 2,6 Mio. Euro nicht mitrechne, auf eine andere Summe, aber er komme auf ein Paket einer Verbesserung im Kindergartenbereich zum vergangenen Jahr auf genau 7 Mio. Euro, das sei ein riesiges Paket, wenn man das mit mancher Investition, die man auf den Weg geschickt habe, vergleiche. Man spreche immer so gern von Leuchttürmen, das sei einer auch wenn das im Alltag untergehen mag. Man werde mit den Gemeinden auch weiterhin im Gespräch bleiben, wo sie die Verwaltung brauche und schauen wo man ihnen helfen müsse. So kann er dem Vorredner nur zustimmen, das sei heute der wichtigste Punkt und ein gutes Signal für die Gemeinden und man sollte dem Beschlussvorschlag zustimmen.  

 

KTA Podstawa begrüßt die Vorlage. Er sei irritiert, dass man erst einen Haushaltsüberschuss benötige um in die Kindergärten zu investieren. Seiner Fraktion DIE LINKE fehle noch zwei wesentliche Aspekte, das sind die Krippen, die zu wenig vorkommen und was es noch brauche sei ein Konzept für die Sprachförderung. Einfach nur zu sagen, dass die Erzieherinnen dies machen können und sollen, sei in seinen Augen zu wenig. Seine Fraktion werde sich im Laufe der Legislaturperiode vornehmen, noch Anträge zu Krippen und zu einem Sprachförderungskonzept einzubringen.

 

KTA Plaschka sagt, dass die Vorredner schon alle Beträge genannt haben, die da ausgeschüttet werden. Sie findet, dass die Beitragsfreiheit für Kindergärten überfällig sei und die Kritik der Kreistagsabgeordneten  sei nachvollziehbar und richtig. Beitragsfreiheit wollten alle, das sei gut und dass das Geld nun ausgeschüttet werden soll, sei auch gut. Kein vernünftiger Mensch kann gegen diese Beschlussvorlage sein.

 

KTA Bothe erklärt, dass auch die AfD-Fraktion diesen Antrag begrüße. Er möchte nur kurz KTA Kamp korrigieren. 3,5 Mio. Euro waren sowieso im System und diese waren auch im Vertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land. Vielleicht habe er sich nur missverständlich ausgedrückt. Man habe Erziehermangel und hier muss auch der Landkreis am Ball bleiben um für die kommunalen Kindergärten für gutausgebildete Erzieher zu sorgen. Ansonsten stimme seine Fraktion der Vorlage zu.

 

 

KTA Schröder-Ehlers glaubt, dass sei gut was das Land hier entschieden habe, die Gebührenfreiheit, die auch mit großer Mehrheit im Landtag entschieden worden sei. Es war ja kein einfacher Weg, sie hoffe aber, dass man jetzt eine Regelung gefunden habe, die für die meisten Gemeinden einen guten Weg darstelle. Für die, die Probleme haben, werde es einen Härtefallfond geben. Sie sei sich sicher, dass man auf eine fast vollständige Kostendeckung kommen werde. Im Übrigen sei es gut, dass die Mittel der jugendlichen Wirtschaftshilfe erhalten bleiben. Trotzdem müssen es die Kommunen und die Kreise umsetzen und das sei ein guter und richtiger Beschluss, dass man das als Kreistag so schnell tue, weil es den Gemeinden helfen werde. Die Bildung Stück für Stück gebührenfrei zu machen, erst wurden die Studiengebühren abgeschafft, jetzt die Kindergartengebühren, in der Zukunft dann hoffentlich auch die Krippengebühren. Man darf sich auch nicht übernehmen, sondern man muss es nacheinander machen. Wie schwierig es für die einzelnen Kommunen sei habe die Debatte ja gezeigt. Deshalb freue sie sich umso mehr, das man dies heute in so großem Einvernehmen beschließen könne. Einen weiteren Punkt wolle sie nur kurz aufgreifen: Das sei das Thema Erzieherinnenmangel, das sei ein Problem aber es gebe auf Landesebene Debatten dazu und es solle in der zweiten Jahreshälfte ein Schwerpunkt sein. Wie schafft man es mit dualisierten Ausbildungen mehr Erzieher und Erzieherinnen zu bekommen.

 

KTA Dieckmann-Kirks schließt sich den Rednern, die über den Mangel an Erzieher und Erzieherinnen gesprochen haben an. 300.000 Erzieher würden fehlen in Ost und West. Es habe hierzu in der Tagesschau einen Bericht gegeben. Und man müsse sich um den Verdienst der Erzieherinnen Gedanken machen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Die der Vorlage beigefügten „Fördergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Kindergartenplätze und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten“ werden beschlossen.
     
  2. Im Haushaltsjahr 2018 werden 3.500.000 € für zusätzliche Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten sowie 200.000 € für eine Entlastung der Kindergartenträger mit besonderen Belastungen im Bereich der Sprachförderung bereitgestellt. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder in Höhe von 3.700.000 € wird gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG zugestimmt.

 

  1. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 die aus der Beitragsfreiheit resultierenden Einsparungen (Übernahme von Kindergartenbeiträgen für finanzschwache Eltern)
    dem Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe den Betriebskostenzuschüssen für Kindertagesstätten zuzuschlagen.

 

  1. Im Haushaltsjahr 2018 werden die Beträge der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Übernahme von Kindergartenbeiträgen für finanzschwache Eltern) nach den bisher geltenden Grundsätzen verteilt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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