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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

13.05.2019 - 22.1 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vom...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat einen Fragenkatalog zum Thema Arena Lüneburger Land eingereicht:

 

Die Kreisverwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit dem Stand 01.05.2019 waren Baunebenkosten in Höhe von ca. 2,2 Mio. € brutto beauftragt. Davon waren ca. 1,6 Mio. € brutto gezahlt. Etwa 510.000,00 € brutto sind für Vorleistungen der Firma Sallier und für externe Beratungen angewiesen worden. Herr Junker hat ca. 58.000,00 € brutto erhalten.

 

Zu Frage 2:

Nach dem Planungsstand Ende April 2019 waren insbesondere die Punkte Standsicherheitsnachweis und Verkehrskonzept noch offen.  Mit Stand 03.06.2019  befindet sich die Statik in der finalen Prüfung, das Verkehrskonzept wird erarbeitet. Die First zur Vorlage wurde bis zum 01.07.2019 verlängert. Kostenrelevant dürften dabei insbesondere die Maßnahmen sein, die aus der Bedingung I 1) der Baugenehmigung vom 26.04.17 und den geänderten Bedingungen I und II des zweiten Nachtrags zur Baugenehmigung vom 01.10.2018 resultieren können. Die Bedingungen sind in der Anlage als Auszüge aus der Baugenehmigung 320/16 und 320b/16 beigefügt.

 

Alle übrigen Auflagen betreffen übliche bau- und spezielle versammlungsstättenrechtliche Anforderungen, insbesondere zur Vorlage von Prüfnachweisen, Nutzungsplänen und Konzepten, die entsprechend dem Baufortschritt zu erbringen sind und nach derzeitigem Stand auch erbracht werden.

 

Zu Frage 3:

Die Antwort wurde bereits in der Vorlage 2019/094 "Bericht zur Kostenentwicklung bei  Arena Lüneburger Land" gegeben. Dort ist im 2. Satz des 1. Absatzes aufgeführt, dass unmittelbar nach Entscheidung des Kreistages am 17.12.18 die Auftragsvergaben für die Gewerke Erdbau, Rohbau, Stahlbau, Fassade, Trockenbau, Dachdecker, Teleskoptribünen und die Aufzüge, sowie die technischen Anlagen Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Heizung und Lüftung vergeben wurden. Weitere Beauftragungen sind zwischenzeitlich nicht erfolgt.

 

Zu Frage 4:

Nein, es ist dem LK nicht bekannt, ob das Wertgutachten des Insolvenzverwalters ein Bodengutachten oder Risikoabschläge für Altlasten enthält.

 

Zu Frage 5:

Hierzu kann im öffentlichen Ausschuss keine Aussage getroffen werden.

r KA: ein dazu eingeholtes Fachgutachten hat ergeben, dass dafür nur sehr geringe Erfolgsaussichten bestehen.

 

Zu Frage 6:

Das ist Aufgabe des Verkehrsgutachters, der seine Arbeit noch nicht abgeschlossen hat. Die Belange Adendorfs werden mit berücksichtigt.

Laut Baugenehmigung sollen die Erfahrungen aus dem ersten Betriebsjahr ausgewertet werden.

 

Zu Frage 7:

Die Kosten für die Stellplätze auf dem Grundstück sind in die Baukostenkalkulation einbezogen. Zu den Sallier-Parkplätzen gibt es eine vertragliche Vereinbarung. Die Tofutown Parkplätze haben sich erledigt.

Offen ist nur das Konzept für den Shuttleverkehr. Dafür sollen keine neuen Stellplätze geschaffen sondern vorhandene genutzt werden.

r das Stellplatzkonzept und seine Kosten werden Grundlagen aus dem Gutachten benötigt.

 

Zu Frage 8:

In den Akten finden sich dazu keine Ergebnisse. Auch hierfür sind Aussagen aus dem Verkehrsgutachten maßgebend.

 

Zu Frage 10:

Im Betreibervertrag ist dazu nichts geregelt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt erst am Tage der offiziellen Eröffnung der Arena.

Es gelten die allgemeinen Regeln.

 

Zu Frage 11:

Nicht-kommerziell heißt: Kein Eintritt für Besucher. Dazu gibt es Regelungen im BV

 

§ 5 „Nichtkommerzielle Nutzung“ regelt in Absatz 1, dass Stadt und LK je bis zu 5 kommunale Veranstaltungen pro Jahr durchführen können. Nach § 5 Abs. 3a) haben kommerzielle Nutzungen grundsätzlich Vorrang (Ausnahme: § 5 Abs. 2 S.1: Mo+Di Schul-, Hochschul- und Breitensport).

 

Zu Frage 12:

Eine Dreiteilung der Halle ist nicht vorgesehen. Das Brandschutzkonzept wurde erarbeitet. Vor kurzem hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Betreiber und Bauherrn Szenarien bei verschiedenen Veranstaltungsarten bewertet und Anregungen für die Optimierung des Brandschutzkonzepts sowie die dem Betreiber obliegende Erstellung des Sicherheitskonzepts gegeben. Weitere Auflagen in der Baugenehmigung werden insoweit nicht erwartet.

 

Zu Frage 13:

Diese Frage kann erst nach der Prüfung durch das RPA beantwortet werden.

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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