13.05.2019 - 15 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.09.2018 (E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Mo., 13.05.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Podstawa begründet den Antrag ausführlich. Er habe Kontakt mit vielen Menschen, die auf Hilfsmittel wie Rollstühle angewiesen sind und häufig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen müssen. Es sei Standard, dass viele dieser Menschen entweder an den Bushaltestellen warten müssen oder überhaupt nicht mitgenommen werden können. Das sei aus seiner Sicht kein haltbarer Zustand. Der Landkreis könne das Problem schnell lösen. Oft werde mitgeteilt, dass diese Problematik nicht bestehe und daher eine Beschlussfassung zu diesem Thema nicht notwendig sei. Da sei er jedoch anderer Meinung, da er persönlich die Situationen häufig mit erleben konnte. Zudem habe die KVG erklärt, dass diese Beschwerden nicht bei ihnen ankommen. Das begründe er damit, dass für diese Menschen der schlechte Zustand bereits der Standard sei, dass sie die öffentlichen Verkehrsmittel wie ÖPNV und den Nahverkehrsplan nicht nutzen können, weil sie auf einen Rollstuhl angewiesen seien.
Er weist außerdem darauf hin, dass durch den Verkehr immer mehr CO2 ausgestoßen werde. Aus diesen Gründe brauche der Landkreis eine Stärkung des Nahverkehrs. Er bittet, den Punkt 2 des Antrages zuzustimmen.
KTA Bolmerg ist der Meinung, dass es nicht angehen könne, dass man 10 Jahre nach dem Inkraftreten der UN-Behindertenrechtskonvention dieses Thema im Kreistag bespreche. Er weist auf den Teil 2 Abschnitt B der UN-Behindertenrechtskonvention hin. Er stellt diesen Teil in leichter Sprache wie folgt vor: „Der Abschnitt B heißt, überall dabei sein und selbst bestimmen zu können mit dem Begriff „Zugänglichkeit“. Alles soll für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Zugänglich bedeutet, für Menschen mit Behinderung soll es keine Hindernisse geben. Alles soll so sein, dass Menschen mit Behinderung alles gut benutzen können. Das ist wichtig, damit Menschen mit Behinderung selbstständig leben und überall dabei sein können. Was zugänglich sein muss, sind Straßen, Häuser und Orte, Busse, Bahnen und Züge, Sprache, Information und Internetseiten. Alle müssen sich an die Regeln für die Zugänglichkeit halten.“
Die Konvention habe die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Seit 10 Jahren sei diese nun gültig. Über die Auswertung der Konvention werde öffentlich berichtet, dass es in Deutschland noch große Missstände gebe.
Zudem bittet er, im Kontakt mit der KVG sich auf die eigenen Formulierungen zu berufen und darauf zu bestehen, dass die KVG diese umsetze. Er weist auf die Internetseite der KVG hin. Dort seien unter dem Button „Service“ die Fahrgastrechte aufgelistet.
Er bittet den Landkreis, dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen entweder von der KVG selbst oder ersatzweise mit anderen Mitteln, und nicht zu deren Lasten und Kosten, irgendwo hingebracht werden können.
KTA Köhlbrandt hätte sich gewünscht, dass der Beitrag von KTA Bolmerg bereits im entsprechenden Fachausschuss mitgeteilt worden wäre. Dem Punkt 2 des Antrages könne er nicht zustimmen, da der Landkreis nicht jederzeit einspringen könne, wenn die KVG nicht handelt. Die KVG habe den Auftrag diese Personen zu befördern und könne diesen Auftrag auch nicht verweigern. Aus diesem Grund unterstütze er die Bitte von KTA Bolmerg, dass der Landkreis dafür Sorge zu tragen hat, dass die KVG ihren Aufgaben gerecht werde. Außerdem sollten die betroffenen Personen gegebenenfalls ihre Beschwerden beim Landkreis einreichen und die Problematik schildern.
KTA Gödecke ist der Meinung, dass dieser Antrag im entsprechenden Fachausschuss weiter behandelt werden sollte. Die KVG müsse dann in dem Fachausschuss zu diesem Thema vortragen. Wenn man regelmäßig den Bus nutze, werde einem die Problematik deutlich. Derzeit seien in den Bussen ein Platz für ein Rollstuhlfahrer vorgesehen.
KTA Gründel weist darauf hin, dass dieser Antrag bereits mehrfach im Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV behandelt wurde. Er wiederholt die Diskussionsverläufe aus dem Fachausschuss. Auch die KVG habe bereits zu diesem Thema vorgetragen. Abschließend habe man festgestellt, dass es keine weiteren Vorfälle dieser Art gebe. Insofern bestehe zur Zeit keine Notwendigkeit zu handeln. Aus diesem Grund sei der Punkt 2 des Antrages im Fachausschuss abgelehnt worden. Es sei selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderung ordnungsgemäß befördert werden und nicht diskriminiert werden. Sollte es konkrete Beschwerden geben, müsse man diese entsprechend benennen können, damit man die Problematik lösen könne.
KTA Gros schlägt vor, dass man diesen Antrag insofern ändert, dass man dem Anliegen von KTA Podstawa gerecht werden könne. Man sollte in den Antrag aufnehmen, dass der Landkreis Lüneburg die geschilderte Situation beobachten werde und gegebenenfalls dem Vorschlag von KTA Bolmerg unterstütze und einen Lösungsweg finde. Dies müsse aus dem gefassten Beschluss deutlich werden.
KTA Podstawa teilt abschließend mit, dass der Landkreis für diese Situation mitverantwortlich sei. Es müsse dafür gesorgt werden, dass genügend Mittel für einen ausgebauten Nahverkehr zur Verfügung gestellt werden, der allen Situationen von Menschen gerecht werde. Zudem weist er darauf hin, dass entsprechende Beschwerden nicht ausreichen, um die Problematik zu lösen.
LR Nahrstedt teilt mit, dass die Kreisverwaltung die Aussagen zur Kenntnis nimmt. Im Fachausschuss sei das Thema bereits mehrfach ausführlich behandelt worden. Man werde erneut mit der KVG Gespräche führen, um die Situation versuchen zu verbessern.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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