11.11.2019 - 14 Änderung der Satzung über die Schülerbeförderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Schulz-Hendel erläutert, dass die Änderung der Satzung viele formelle Aspekte beinhalte. Dennoch vermisse man den Gestaltungswillen dieses Kreistages bzgl. der kostenlosen Schülerbeförderung für Alle. Die Schülerbeförderung sei ein Beitrag um die ökologischen Verkehrsträger zu stärken. Entscheidend gehe es aber um Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Der Besuch der Schule dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Die kostenlose Beförderung der Schüler im Sek II Bereich verhindere Benachteiligung.
Die Fraktion Die Grünen werde mehrheitlich die Änderung der Satzung ablehnen.
KTA Plaschka betont, dass der Besuch der Oberstufe nicht von finanziellen Mitteln abhängig sei. Die Änderung der Schülersatzung sei ein Kompromiss, der viel Arbeit und Kraft gekostet habe. Alle Kreistagsabgeordneten würden sich für eine kostenlose Schülerbeförderung aussprechen. Dennoch könne dies nicht umgesetzt werden. Demzufolge seien 15 € Fahrtkosten im Monat für jeden umsetzbar.
KTA Schmidt teilt mit, dass die CDU-Fraktion diesem Vorschlag zustimmen werde. Der Landkreis werde im kommenden Jahr einen Betrag von 6,5 Millionen Euro für die Schülerbeförderung zahlen. Man werde mit den 475.000 € anfangen und müsse dann weitersehen.
KTA Dieckmann-Kirks bittet um eine Ergänzung im § 1 Abs. 4 zur Beförderung von Behinderten und begründet diese mit Vorfällen aus den drei Förderschulen, welche dem Landkreis angehören. Man müsse die Schülerbeförderung für behinderte Kinder überprüfen.
KTA Mertz stimmt der Argumentation von KTA Plaschka zu und betont, dass man den Schülern keine Wegnahme der Mobilität, sondern eine andere Mobiltät nahelegen möchte. Eine kostenlose Schülerbeförderung der Oberstüfler solle das endgültige Ziel sein.
KTA Graff bittet um eine kostenlose Beförderung der Schüler, um weniger Verwaltungsaufwand und um die Gleichheit aller Schüler bezogen auf eine Kilometergrenze. Aus diesem Grund werde die Fraktion Die Linke gegen die Satzung stimmen.
KTA Niemeyer äußert, dass die AfD-Fraktion für die Satzung stimmen werde. Einen Betrag von 15 € müsse jeder aufbringen können.
KTA Dubber weist darauf hin, dass der Landkreis mit dieser Thematik eine Aufgabe erfülle, die im Koalitionspapier der Landesregierung stehe. Der Landkreis gehe zum wiederholten Male in Vorleistung. Die Satzung sei eine gute Sache für die Eltern des Sek II Bereiches.
KTA Kamp betont, dass die Änderung der Satzung eine erhebliche Verbesserung der Schülerbeförderung darstelle. Man habe sich auf einen Kompromiss geeinigt und diesen solle man nachkommen. KTA Kamp merkt an, dass im nächsten Schulausschuss ein Bericht von der Verwaltung zur Thematik neues Unternehmen für die Schülerbeförderung erwartet werde.
Beschluss
Beschluss:
Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg wird in der hier beigefügten Fassung mit folgender Ergänzung in § 1 Abs. (1) beschlossen:
Schüler*innen des Sekundarbereiches II erhalten gegen Zahlung eines Betrages von 15 €/je Monat bei einem Halbjahres- oder Jahresabo eine Fahrkarte zur nächsten Schule, wenn der Schulweg mehr als 5 Kilometer beträgt.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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