11.03.2021 - 22 Antrag der Gruppe SPD/ Bolmerg vom 25.02.2021 a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Vors. Voltmann-Hummes teilt mit, dass es zu dieser Vorlage einen Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bolmerg und der CDU-Fraktion (TOP 22.1), sowie einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (TOP 22.2) gebe.
KTA Bonin stellt den Ursprungsantrag (TOP 22) vor. Er führt dazu aus, dass man sich im Kreistag einig sei, dass nachhaltige Mobiltät mehr Kapazität auf der Schiene bedinge. Fakt sei auch, dass die Qualität des Schienenverkehrs für Pendler verbesserungswürdig sei. Er fordere eine fungierte, abwägende Raumordnungsplanung in einem aussreichend großen Korridor, die alle Aspekte berücksichtige. Er begrüße es, hätte man sich hier auf eine einheitliche gemeinsame Resolution einigen können. Man wolle mit der Resolution deutlich machen, dass die Bürger*innen ein Raumordnungsverfahren fordern.
KTA Schulz-Hendel stellt den Änderungsantrag (TOP 22.2) vor. Er stellt klar, dass die von der Bahn am 16.02.2021 vorgestellte Variante der Streckenführung nicht auf Grundlage der Vieregg-Rösler-Studie entstanden sei. Es handele sich dabei um eine eigene Variante der Bahn. Die Vieregg-Rösler-Studie setze sich vorallem damit ausseinander, die durch die Steckenführung entstehenden Konflikte für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Die in den Anträgen gestellten Forderungen entsprächen nicht denen der Bahn. Er sehe derzeit den Adressaten der angestrebten Resolution nicht. Um bereits gefasste Beschlüsse der Bundesregierung aufzuheben, bedürfe es mehr als einer Resolution. Es werde eine weitere „gläserne Werkstatt“ geben in der die Bahn, sowie Herr Vieregg-Rösler noch einmal die Gelegenheit hätten, das weitere Vorgehen, sowie die Studie inhaltlich zu erklären. Die Bahn werde im Rahmen der „gläsernen Werkstatt“ sowieso bis zum Spätsommer eine Variantenprüfung vorgenommen und vorgestellt haben. Dann könne man seines Erachtens immer noch im Rahmen einer Resolution ein Raumordnungsverfahren fordern. Er betont noch einmal, dass man seiner Ansicht nach erst einmal die Lösungsvariante der Bahn abwarten solle, da man dann erst feststellen könne, ob diese im Sinne ihres Auftrags gehandelt habe. Wenn man schon jetzt eine Resolution starte, dann solle sie jetzige Verbesserungen im Personennahverkehr beinhalten, unabhängig vom Planungsprozess des optimierten Alpha E. Er rege daher an, die beiden Anträge in den Mobiltitätsausschuss zu überweisen, bevor man hier vorschnelle Entscheidungen treffe, um darüber zu beraten und sich bei Herrn Vieregg-Rössler eingehend über die Studie zu informieren.
KR Krumböhmer merkt an, dass man die Vieregg-Rössler-Studie nicht qualtitativ mit der vorgelegten Strukturplanung der Bahn vergleichen könne. Die Planung der Bahn sei sehr viel detaillierter, als die bisher nur skizzenhaft dargestellte Studie, die aus Privatmitteln finanziert worden sei. Zumal bei der Strukturplanung der Bahn bereits die örtlichen Gegenheiten mit eingeplant worden seien, an die die Vieregg-Rösler-Studie derzeit fachlich nicht herankäme. Daher empfinde er es als schwierig über Dinge zu diskutieren, die einem Fachplaner oblägen. Es gäbe hier zwei Adressaten. Zum einen sei es die Region, die sich einig sein müsse um eine einheitliche Stimme zu haben. Zum anderen sei es der Bund, der auf Rechtssicherheit achten müsse. Daher müssten verpflichtend auch alle Varianten einer Streckenführung betrachtet werden. Sofern dies nicht geschehe, läge ein erheblicher Planungsmangel vor. Es ginge hier im Wesentlichen um ein faires, rechtssicheres und gesetzeskonformes Verfahren.
KTA Walter schildert, dass die Trassenvorschläge, die derzeit vorlägen, erneute Verunsicherung bei den Bürger*innen hervorriefen, da diese dort sehen könnten inwieweit eventuell ihre eigenen Grundstücke davon betroffen würden. Dies führte bei dieser Thematik zu einer weiteren Spaltung der Region. Daher müsse man hier ein objektives Verfahren fordern, dass sämtliche Trassenführungen in einem breiten Korridor beleuchte. Daher habe man sich in ihrer Fraktion entschieden, in dem vorgelegten Änderungsantrag ein solches objektives Raumordnungsverfahren zu fordern.
KTA Bothe teilt mit, dass er den Antrag, ein Raumordnungsverfahren anzustreben gerne unterstütze. Dennoch sehe er dies kritisch, da das Verfahren seines Erachtens nicht den Unmut der Bevölkerung schmälere. Im Enddefekt sei es egal welche Trassenführung bei dem Verfahren herauskäme, es werde immer jemanden geben, der damit unzufrieden sei. Er appelliere an den Landkreis, gegenüber den Bürger*innen seine Position darzustellen, denn momentan wisse niemand mehr so richtig, worum es eigentlich bei diesem Verfahren ginge. Von einer Verbesserung des Bahnverkehrs sei man daher momentan meilenweit entfernt.
KTA Schröder-Ehlers erklärt, dass es in der vorgelegten Resolution darum ginge möglichst von vielen getragene einheitliche Signale zu senden, gerade weil die Thematik so komplex und schwierig sei. Es habe in den nunmehr schon seit 20 Jahren andauernden Planungen verschiedenste Vorschläge und Beschlüsse gegeben, wie die Trassenführung aussehen solle. Der Bundestag habe letztendlich beschlossen, dass es sogenannte Umfahrungstrassen um Lüneburg geben solle. Die Bahn habe daraufhin alte Trassenvorschläge wieder hervorgeholt, die gar nicht hätten geprüft werden sollen und diese in der „gläsernen Werkstatt“ vorgestellt. Jedoch habe dies nichts damit zu tun, was der Landttag und der Bundestag ehemals beschlossen habe. Daher strebe man ein Raumordnungsverfahren an, in dem in einem rechtlich kontrollierbaren Rahmen alle Trassenvarianten miteinander verglichen würden. Man sei sich einig, dass man eine Verbesserung des Bahnverkehrs erreichen und zukünftig sowohl Nah- als auch Fernverkehrsbahnhof mit ICE-Halt bleiben wolle.
KTA Pols berichtet, dass die Bahn alle Varianten einer Trassenführung zu prüfen habe. Es sei auch nicht korrekt, dass der Bundestag über eine Variante einen Beschluss gefasst, sondern lediglich im Rahmen des „Dialogforums Schiene Nord“ einen Verkehrswegeplan beschlossen habe. Ziel der Bahn sei es, die Metropolen Deutschlands an den Halbstundentakt für den Fernverkehr anzubinden und damit auch etwas für den Klimaschutz zu tun. Die Bahn müsse schneller werden, daher müssten die Streckenführungen entsprechend angepasst werden. Damit man einen entsprechenden Kostennutzenfaktor (<1) erreiche, müsse man Verkehrsachsen bündeln und Stecken begradigen. Dieses habe man in anderen Städten bereits erfolgreich durchgeführt. Lüneburg werde als wichtiger Fernhaltepunkt also nicht vom Fernverkehr ausgenommen, wie anhand der vorliegenden Varianten immer befürchtet werde. Die technisch wirtschaftlichste Variante der Bahn werde dem Bundestag dann zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Die Bahn setze damit um, was für sie am wirtschaftlichsten sei und dies seien unter anderem Kriterien wie Kapazitätsgewinn, Zeitgewinn, sowie Kapazitätserhöhung im Güter- und Personennahverkehr. Er betone noch einmal, dass das „Dialogforum Schiene Nord“ keinen gesetzescharakter habe, sondern dass es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung handele. Diese sei seines Erachtens viel zu belastend für die Region und daher habe er diese im Bundestag auch nicht unterschrieben.
Vors. Voltmann-Hummes weist darauf hin, dass es einen Antrag zur Geschäftsordnung gebe.
KTA Kruse-Runge beantragt den Schluss der Debatte. In Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde und der noch zu behandelnden Anträge, solle man nun zur Abstimmung kommen. Die Argumente seien nunmehr hinreichend dargelegt worden und sie bitte darum, dass alle weiteren Redebeiträge zurückgezogen würden.
Vors. Voltmann-Hummes schließt die Debatte und lässt über den Antrag abstimmen. Des Weiteren wird über den weiterführenden Änderungsantrag (TOP 22.1) abgestimmt. Der Änderungsantrag (TOP 22.2) kommt aufgrunddessen nicht mehr zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
156,9 kB
|