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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

24.06.2021 - 24 Antrag der AFD-Fraktion vom 23.04.2021 an den K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Niemeyer stellt den Antrag vor. Er kritisiere, dass die Stellungnahme der Verwaltung auf einen Gefahrenabwehrplan Bezug nehme, der aber mit einem Bedarfsplan nichts gemeinsam habe. Zum Beispiel ermittle ein Bedarfsplan welches technische Equipment bei Großschadenslagen benötigt werde. So gebe es in anderen Landkreisen bereits ein zweites Einsatzleitfahrzeug, welches im Landkreis Lüneburg nicht vorhanden sei, da es bisher keinen Bedarfsplan gebe. Zudem käme noch, dass durch die zunehmende Elektrifizierung von Kraftfahrzeugen neues Schadenspotential entstünde, für das entsprechende Ausrüstung beschafft werden müsse. Wichtig sei, dass das entsprechende Equipment im Landkreis vorhanden sei, da die Anforderung fehlender Ausrüstung bei anderen Landkreisen viel zu zeitaufwendig sei, um Katastrophen- oder andere Schadensfälle zügig abwenden zu können. Große Sorge bereite hier auch das Alter und der Zustand der bereits vorhandenen Technik, die zum Teil nicht mehr auf dem neuesten Stand sei. Deshalb und aus vielen anderen Gesichtspunkten, die hier beispielhaft genannt wurden, sei es wichtig einen solchen Bedarfsplan zu erarbeiten. So könnten bestimmte Anschaffungen zukünftig auch besser in den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. Er bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.

 

KTA Thiemann teilt mit, dass man sich in der Sitzung des Katastrophenschutzausschusses am 09.06.2021 mit der Thematik auseinandergesetzt habe. Kreisbrandmeister Torsten Hensel und die Fachdienstleitung Sonja Sachse haben die Strukturen und Aufgaben, sowie die technische Ausrüstung der Kreisfeuerwehr in rechtlicher und fachlicher Hinsicht eingehend erläutert und dargestellt. Die Mitglieder des Ausschusses seien daher übereingekommen, dass die Kreisfeuerwehr ihren übertragenen Aufgaben in Zusammenarbeit mit der FEL nach § 3 des Nds. Brandschutzgesetzes, sowie § 2 des Nds. Katastropenschutzgesetzes vollumfänglich nachkomme und zudem sehr gut aufgestellt sei. Dies habe sich in der Vergangenheit bei der Bewältigung von Katatstrophenlagen auch bewiesen. Die Erstellung des geforderten Bedarfsplanes hingegen falle in die Zuständigkeit der Kommunen, da diese auch besser abschätzen können, welche Ausrüstung Vorort benötigt werde. Der Landkreis stünde den Kommunen hierbei beratend zur Seite. Für den Katastrophenschutz hingegen sei der Landkreis zuständig und habe für diese Fälle auch einen Katastropfenschutzplan. Besondere Gefahrenereignisse würden gesondert betrachtet werden. Im Übrigen stelle ein Bedarfsplan auch nur eine Empfehlung dar. Der Landkreis sei den Kommunen im Katastrophenfall nicht weisungsbefugt. Es sei also sinnvoll, dass die Kommunen einen auf ihr Gebiet zugeschnittenen eigenen Gefahrenabwehrplan erstellen und dann bei Bedarf von der Kreisfeuerwehr unterstützt würden. Er rege an, der Ablehnung des Katastrophenschutzausschusses sowie der des Kreisausschusses zu folgen.

 

KTA Mues pflichtet dem Beitrag seines Vorredners bei und ergänzt, dass Katastrophen generell nicht vorhersehbar noch genau planbar seien. Daher solle man der Ablehnungsempfehlung des Kreisausschusses folgen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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