15.07.2021 - 19 Antrag der Gruppe SPD/ Bolmerg vom 10.06.2021 z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 15.07.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
KTA Beenen stellt den Antrag vor. Die Motivation, die hinter diesem Antrag stehe sei die, dass man objektive Entscheidungsgrundlagen haben wolle, die nicht nur den Interessen des Antragstellers entsprächen. Man wolle zudem ein transparentes Verfahren und die Möglichkeit aufgrund nachvollziehbarer Grundlagen und aktuellen Daten, Entscheidungen über die Vergabe von Wasserrechten treffen zu können. Das vorliegende Gutachten des Naturschutzbundes sei keine ausreichende Grundlage dafür. Dieses basiere auf veralteten Daten und reiche daher nicht aus. Die Verwaltung lehne die Einholung eines zweiten Gutachtens ab und daher entstünde ein gewisses Misstrauen, dass es auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auszuräumen gelte. Es entstehe der Eindruck, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten zugunsten des Antragstellers handele, dass dem Erhalt von Arbeitsplätzen diene. Es ginge doch darum, mit der Vergabe der Wasserrechte verantwortungvoller umzugehen. Daher sehe sie den Kreistag in der Verantwortung.
KTA Gros findet den Antrag überflüssig, da sich die Rahmenbedingungen seines Erachtens nicht geändert hätten. Bisher läge seitens des Antragstellers noch nicht einmal der Genehmigungsantrag mit den dazugehörigen Unterlagen vor. Daher könne man zum jetzigen Zeitpunkt auch noch gar nicht beurteilen, ob ein zweites Gutachten notwendig sei. Zudem habe die Verwaltung signalisiert, dass man sich eines zweiten Gutachters bedienen werde, sofern dies von Nöten sei. Das Land Niedersachsen halte ausserdem eine Fachbehörde vor, die so etwas auch beurteile, denn die Daten mit denen der Antragsteller arbeite, seien Daten die das Land erhoben habe. Dennoch seien die zugrundeliegenden Prognosen, vor dem Hintergrund der Dürre heute andere, als zum damaligen Zeitpunkt. Dies sei mit dem Land aber noch nicht abschließend geklärt, weshalb er ein Moratorium eher sinnvoll halte als diesen Antrag. Er stimme gegen diesen Antrag.
KTA Blume er stimme den Worten seines Vorredners zu. Das vorliegende Gutachten sei von einer der renommiertesten umweltrechtlichen Kanzleien Deutschlands im Auftrag des NABU erstellt worden. Dieses könne man nicht einfach so abtun, da die Ausführung durch die Fachkräfte überzeuge und richtig sei. Die Rechtslage sei derzeit so, dass Antragsteller die Gutachter bringen müsse und man nicht in der Position sei, diese Regelung durch einen Kreistagsbeschluss aufzuheben, daher sei man alleine rechtlich schon gehalten diesen Antrag abzulehnen. Er gebe zu bedenken, dass wenn man dem Antrag folge, beim Landkreis ein gravierender Kostenaufwand entstehe, der nicht zuletzt viel Personal und Zeit beanspruche. Er glaube nicht, dass dies zu einer Veränderung in der Betrachtungsweise führe. Zudem sei er überzeugt, dass die Mitarbeiter der Wasserbehörde, die im Übrigen einen sehr guten Job erledigen, in der Lage wären ein Gefälligkeitsgutachten zu erkennen. Desweiteren weise er darauf hin, dass es im Wasserrecht sehr aufwändige und komplizierte Verfahren mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung gebe, bei denen nicht zuletzt die Umweltvereinigungen immer mit dabei seien, die sehr genau darauf achteten, ob die Gutachten in Ordnung seien. Man solle der Verwaltung vertrauen und sie ihre Arbeit machen lassen, denn es gebe einen regelmäßigen Informationsfluss über die Ausschüsse in den Kreistag und man sei dadurch immer ausreichend informiert. Er stimme dem Antrag nicht zu.
KTA Schröder-Ehlers stimmt zu, dass die Verwaltungen in Stadt und Landkreis eine gute Arbeit machen. Sie wisse aber auch, dass man in den letzten Jahren bezüglich des Klimawandels mit seinen Dürren und Hochwassern eine veränderte Situation habe. Daher seien die bisherigen Verfahren überdenkenswert, wenn man sich für die Zukunft aufstellen wolle. Darum ginge es in diesem Antrag. Man habe ein sehr „eingeübtes Verfahren“ was wasserrechtliche Genehmigungen betreffe, dass man sich aber in einem Veränderungsprozess befinde und deshalb davon abweichen müsse was man „eingeübt“ habe. Eine Abweichung könne darin bestehen, die Gesamtsituation einmal neu bewerten zu lassen. Sie sei überzeugt davon, dass es gut wäre noch einmal mit einem neuen Blickwinkel auf die Situation zu schauen. Sie glaube nicht, dass es sich bei dem vorliegenden Gutachten um ein Gefälligkeitsgutachten handele, es ginge lediglich um eine Neubewertung der veränderten Situation. Die Verwaltung habe in ihrer Stellungnahme signalisiert, dass sie dies auch tun werde, sofern berechtigte Zweifel aufträten. Sie bitte darum, dies noch einmal zu überdenken.
KTA Kruse-Runge bemängelt, dass es bei diesem Antrag nicht um die eine spezielle Sachlage ginge, sondern eine generelle Änderung des Verfahrens herbeigeführt werden solle. Die Gutachten sollten zukünftig alle vom Landkreis beauftragt werden, was ein generelles Misstrauen gegenüber allen Gutachtern, die vom Antragsteller ausgewählt wurden, darstelle. Es erschließe sich ihr nicht, warum es bei der Wahl des Gutachters seitens des Landkreises von Belang sein sollte bestimmte Klimafolgeschäden anders anzugehen, als wenn der Antragsteller den Gutachter auswählen würde. KTA Blume habe bereits darauf hingewiesen, dass es ein fachlich hochqualifiziertes Büro war, das das Gutachten des Antragstellers erstellt habe. Sie denke, dass sich das bisherige Wasserrechtsverfahren bewährt habe, trotz aller Kritik die speziell das Verfahren mit Coca-Cola beträfe. Dies sei davon unbenommen, aber einen kompletten Verfahrenswechsel anzustreben, sei unverhältnismäßig.
KTA Christmann sagt, dass er sehr verwundert darüber sei, dass hier angestrebt werde, dass generell das erste Gutachten von der Verwaltung beauftragt werden solle. Für die vorgeschlagene Verfahrensänderung sei das Land Niedersachsen zuständig. Zudem sehe er bezüglich des Heranziehungsbeschlusses des Kreistages im Gegensatz zu KTA Blume durchaus die Möglichkeit, dass sich der Kreistag bestimmte Dinge heranziehe. Dies habe seines Erachtens nichts mit Misstrauen gegenüber der Verwaltung oder einer „Demokratiekrise“ zu tun.
KTA Dr. Bonin merkt an, dass es schon ein Unterschied sei, von wem das Gutachten erstellt würde und dass man im Gericht grundsätzlich immer das Gutachten der Gegenpartei anzweifele. Jeder Gutachter habe einen „Interpretationsspielraum“, den er natürlich im Sinne des Auftraggebers auslegen und ausschöpfen könne. Daher war der gestellte Antrag die Idee dahinter, dies noch einmal neu zu beleuchten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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