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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

15.07.2021 - 6 Neue Förderrichtlinie des MK für sächliche Schu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

KARin Welz berichtet, dass im letzten Kreistag der Startschuss zu einem Pilotprojekt der Ausstattung von Klassenräumen mit Luftfiltergeräten gefallen sei. Seitdem habe sich viel geändert. Besonders in Anbetracht dessen, dass die Deltavariante des Coronavirus zunehmend Einzug gehalten habe, habe das Land eine neue Förderrichtlinie angekündigt, auf die mit der Vorlage der Verwaltung reagiert werde. Die Förderrichtlinie des Landes gehe speziell auf Be-und Entlüftungsanlagen ein und nicht auf die besagten Luftfiltergeräte. Diese Geräte seien laut Ausführungen des Landes nachrangig zu betrachten. Gleichzeitig habe der Bund angekündigt, dass er Fördermittel in Höhe von 200 Mio. Euro bereitstellen wolle, die sich aber wiederum auf die Luftfiltergeräte bezögen. Man befinde sich hier in einer riesigen Gemengelage des Landes und des Bundes und der eigenen Ansätze des Landkreises, die kreiseigenen Schulen bestmöglich auszustatten. Die zwei angekündigten Förderrichtlinien, die aber noch nicht herausgekommen seien und bei denen die Bedingungen und die rderfähigkeit noch nicht feststünden, stünden einem Markt von Büros zur technischen Unterstützung entgegen, der momentan so gut wie gar nicht mehr verfügbar sei. Dies dürfe man nicht außer Acht lassen. Das Landesgesundheitsministerum, nach deren Vorgaben man sich immer gerichtet habe, habe sich zudem noch nicht neu positioniert. Dennoch habe man als Landkreis ein Interesse daran, die angebotenen Fördermittel zu nutzen und wolle sobald die Kriterien der Richtlinien bekanntgegeben worden seien, auch handeln. Man habe vor, die Klassen 1 bis 6 als erstes auszustatten. Aber da es nicht möglich sei, adhoc alle Klassenräume der 1. bis 6. Klassen auszurüsten, müsse eine Priorisierung festgelegt werden. Dazu wolle man mit den Schulleitungen ins Gespräch gehen. Mit der Vorlage wolle man sich das Einverständnis einholen, agieren zu können und hoffe auf Zustimmung.

 

KTA Graff stellt den Änderungsantrag zu TOP 6.1 vor. Er kritisiere, dass nur die Klassen 5 und 6 mit Luftfiltergeräten ausgestattet werden sollen, die Schüler der Klassen 7 bis 13 seien ja nicht immun gegen das Virus und man könne nicht davon ausgehen, dass bis zum Ende der Ferien alle Schüler dieser Stufen vollständig geimpft seien. Diese Schüler seien genauso gefährdet. Seines Erachtens sei es sinnvoller, für die Klassen 1 bis 6 die Fördermittel abzurufen und für die anderen Klassenstufen die Geräte aus eigenen Mitteln zu beschaffen. Da der Bund nun weitere Fördermittel ausschütte, wolle er in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag stellen. Dieser laute wie folgt: „Die Verwaltung werde beauftragt, sobald die Förderkulisse feststehe (als zweiten Schritt), entsprechende Anträge zu stellen, damit auch die Klassenstufen 7 bis 13 mit Luftfiltern ausgestattet werden könnten. Das ginge närlich nur in enger Kooperation mit den Schulleitern und Schulen mit den Eltern und mit den Kindern.“

 

KTA Rehfeldt teilt mit, dass er und seine Fraktion das Thema Luftfilteranlagen bereits Ende 2020 in den Bauausschuss eingebracht hätten. Trotzdem wurde der Antrag trotz Unterstützung vieler Kollegen der Kreistagsfraktionen mehrheitlich abgelehnt. Deshalb begrüße er die Beteiligung des Landkreises an dem Förderprogramm des Landes. Dennoch sei der Beschlussvorschlag unzureichend und nicht zielführend, denn es ginge ihm und seiner Fraktion um die Beschaffung von Luftfilteranlagen und nicht um die Anschaffung technischer Unterstützung. Denn der Einbau von Ventilatoren in die Fenster etc. nehme aktuell zuviel Zeit in Anspruch und sei in diesem Fall keine Soforthilfe. Deshalb solle man die Ferienzeit für die Anschaffung solcher Geräte nutzen und diese Zeit nicht einfach verstreichen lassen. Die Fördermittelrichtlinie des Bundes beinhalte unter anderem eine Kombinationsmöglichkeit mit den Mitteln des Landes, damit so wenig an eigenen Mitteln wie möglich aufgebracht werden müsse. Dies diene dem besonderen Schutz der Kinder der Altersgruppe von 6 bis 12 Jahren, die bisher noch nicht geimpft werden können. Daher bitte er den Beschlussvorschlag um folgendes zu ergänzen: „Der Landkreis Lüneburg wird sich für die sächliche Schutzaustattung der kreieigenen Schulen mit technischer Luftunterstützung und mobilen Luftfiltergeräten in allen Klassenräumen der kreiseigenen Schulen im Rahmen der neuaufgelegten Forderrichlinen des Landes beteiligen. Der Landrat wird hiermit ermächtigt, die dafür notwendigen Maßnahmen zu treffen.“

 

KTA Krüger bemängelt, dass man sich in der riesigen Gemengelage, die aufgrund der Förderrichtlinie bestehe, nicht mehr zurechtfinde und daher auch nicht ermessen könne, welche technische Unterstützung oder welches Gerät nun das Geeigneteste sei. Sie begrüße mit ihrer Fraktion, dass an den Schulen unter Beteiligung des Kreiselternrates eine Bedarfsermittlung mit einer anschließenden Beratung erfolge, um zu ermitteln welche Maßnahme sich am besten eigne. Nach der Förderrrichtlinie des Landes sollen die Räumlichkeiten der Klassen 1 bis 6 zuerst ausgestattet werden, dies halte sie für sinnvoll, denn schließlich müsse man einen Anfang finden und könne nicht alles gleichzeitig machen. Dabei müssten auch nicht nur die Klassenräume, sondern auch die anderen Funktionsräume, wie Gruppenräume etc. angeschaut werden in denen sich die Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe aufhielten. Insofern begrüße sie den Vorschlag mit der bedarfsgerechten Ermittlung.

 

KTA Bolmerg findet, dass die politischen Debatten oftmals nicht von technischer Sachkenntnis, sondern eher von politischen Einschätzungen oder geänderten Situationen geprägt seien. Schließlich gebe es eine Vielzahl von technischen Möglichkeiten zur Luftunterstützung, bei denen man sich nicht nur auf eine bestimmte Lösung festlegen solle, denn oftmals funktionierten diese am besten in Kombination miteinander. Man solle sich bei der Beschaffung der richtigen Technik also auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und nicht alles so politisieren. Es gebe bereits nachweislich auch günstige und effektive Möglichkeiten zur Luftunterstützung, die nicht immer unbedingt in der Beschaffung eines Gerätes bestünden und deren Bauteile in jedem Baumarkt erhältlich seien. Er finde es sinnvoll, dass in Zusammenarbeit mit den Schulen eine Bedarfsermittlung stattfinde, denn so könne man am besten herausfinden, welche Lösung die geeigneteste sei. Dennoch gebe er zu Bedenken, dass aktives Lüften nicht durch ein solches Gerät ersetzt werde, sondern das dieses lediglich der Unterstützung diene.

 

KTA Niemeyer pflichtet dem Redebeitrag seines Vorredners bei. Er sei auch der Meinung, dass man in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Schulen ermitteln müsse, wie die weitere Vorgehensweise sei. Er und seine Fraktion stimmen zu.

 

LR Böther merkt an, dass es bei den Schülerinnen und Schülern bis 12 Jahren im Gegensatz zu den Schülerinnen und Schülern über 12 Jahre einen gravierenden Unterschied gebe, der darin bestünde, dass diese nicht geimpft werden können. Dies sei auch der Grund dafür, dass die Förderrichtlinie des Landes bei dieser Altersstufe eine Grenze ziehe. Daher sehe er die Priorisierung bei den Schülerinnen und Schülern, die nicht geimpft werden können. Die anderen hätten alle die Möglichkeit sich mit dem Einverständnis der Eltern impfen zu lassen. Dies werde derzeit im Impfzentrum auch so praktiziert und von vielen dieser Altersgruppe auch gut angenommen. Er könne sich gut vorstellen, dass die Förderrichtlinie des Bundes weitere Möglichkeiten beinhalte, aber man solle sich erst einmal auf die Förderrichtlinie des Landes stützen und die Klassen 1 bis 6 mit Priorität 1 behandeln und dann ggf. im nächsten Kreistag, wenn mehr Klarheit herrsche, beraten wie hier weiter verfahren werde und die nächste Altersstufe anschauen. Die Verwaltung schaue natürlich welche Möglichkeiten sich aus der Bundesförderrichtlinie für die älteren Stufen ergeben. Man solle sich aber erst einmal der Herausforderung stellen, die Vielzahl an Klassenräumen (200 Räume), die es akut betreffe, entsprechend auszustatten. Somit solle das erste Paket sofort in Angriff genommen werden, das zweite werde aber weiterhin im Blick behalten.

 

KTA Kork stimmt den Worten des LR Böther zu. Sie und ihre Fraktion unterstützen den Vorschlag der Verwaltung. Es könne nicht sein, dass alle Schulen mit mobilen Luftfiltergeräten ausgestattet würden, die nur als zusätzliche Unterstützung zum normalen Lüften gelte, wo doch die Bundesförderrichtlinie eine generelle technische Ausstattung beinhalte. Es gelte nun die Sommerpause effektiv zu nutzen und sich fachlichen Sachverstand einzuholen, um die beste technische Möglichkeit entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zu ermitteln und vorallem die personellen Kapazitäten im Bereich der Gebäudewirtschaft aufzustocken.

 

KTA Blume weist darauf hin, dass die Verwaltung bei der Bedarfsermittlung das Vergaberecht mit berücksichtigen solle, da man hier rechtlich nicht frei agieren könne. Er rege an, sich entsprechend zu erkundigen was es da für Erfahrungswerte gebe.

 

KTA Dieckmann-Kirks teilt mit, dass es sie sehr verwundere, wie wenig Geld für unsere Kinder und Enkel zur Verfügung gestellt werde. Sie wolle wissen, in welchem zeitlichen Rahmen die versprochenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen und ob diese nach den Sommerferien fertiggestellt seien.

 

LR Böther stellt klar, dass er keine Versprechungen gemacht, sondern lediglich darüber gesprochen habe welche Herausforderungen bezüglich der Bedarfsermittlung, der Beauftragung eines Büros zur Unterstützung und schlussendlich des Engagements von Handwerkern, die die Einbauten vornehmen würden, bevorstünden. Er habe keine Zusage getroffen, dass alles nach den Sommerferien fertig sei, sondern dass die Sommerpause effektiv genutzt werden solle um zu beginnen. Zumal man den Prozess des Vergaberechtes auch nicht außer Acht lassen dürfe, der ebenfalls eine Herausforderung darstelle, die zeitlich relevant sei.

 

KTA Dieckmann-Kirks antwortet, dass sie sich unter einem mobilen Luftfiltergerät einen transportablen Kasten vorstelle, den man kaufe und in die Klassenräume stelle. Sie sei nicht technisch bewandert, was dies beträfe, aber sie verstehe nicht, warum die Anschaffung so problematisch sei.

 

KTA Führinger trägt vor, dass er es für sehr wichtig halte, dass die Bedarfsermittlung zeitnah stattfinde aber auch, dass man dafür Fachleute beauftrage. Denn unterschiedliche Räumlichkeiten, bedürften auch unterschiedlicher Lösungen und man könne sich seitens der Politik nicht anmaßen was für die einzelnen Schulen das Richtige sei.

 

Vors. Dr. Voltmann-Hummes stellt bei der Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung klar, dass die vorgeschlagene Änderung des KTA Rehfeld bereits im Beschlussvorschlag der Verwaltung enthalten sei, da die mobilen Luftfiltergeräte bereits in dem Begriff „technische Luftunterstützung“ inkludiert seien. Bezüglich der von Herrn Graff vorgetragenen Änderung, einige man sich darauf, dass ersteinmal Erfahrungswerte mit den Altersstufen bis 12 Jahre gesammelt werden sollten und dann im nächsten Kreistag erneut geschaut werde, was man für die Altersstufen ab 12 Jahren tun könne.

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Der Landkreis Lüneburg wird sich für die sächliche Schutzausstattung der kreiseigenen Schulen mit technischer Lüftungsunterstützung an dem neu aufgelegten Förderprogramm des Landes beteiligen.

Der Landrat wird ermächtigt, die dafür notwendigen Maßnahmen unter Einbeziehung der Schulleitungen zu treffen. Die Eilbedürftigkeit wird festgestellt.

 

Dabei liegt die Priorität 1 zunächst bei den Jahrgängen 1 bis 6 (Schüler und Schülerinnen bis 12 Jahre), da diese bisher nicht die Möglichkeit haben sich einer Corona-Schutzimpfung zu unterziehen. In Priorität 2 folgen dann die Jahrgänge 7 bis 13.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

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