20.06.2005 - 19 Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 20.05.2...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Danzenbächer beantragt,
diesen Punkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und erst in der nächsten
Sitzung des Kreistages zu behandeln. Er habe einen Antrag an das
Verwaltungsgericht Lüneburg gestellt auf einstweilige Anordnung zur
Feststellung der Nichtrechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der
Grünen-Kreistagsfraktion. Der Antrag sei auf dem Weg zum Verwaltungsgericht und
werde in dieser Woche dort eingehen. Die Klärung der Rechtslage soll zunächst
abgewartet werden.
KTA Staudte ist der
Ansicht, dass der von KTA Danzenbächer beschriebene Antrag längst hätte
gestellt werden können. Dahinter stecke nur, dass die Umbesetzung der
Ausschüsse nicht stattfinden soll. Sie bittet um Zustimmung für die
Umbesetzungen.
Ang. Ruth macht
deutlich, dass die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) vorsehe, dass
Ausschüsse jederzeit von den Fraktionen umbesetzt werden können. Dies sei
unabhängig von Fraktionszugehörigkeiten.
Abstimmung über die Absetzung von der
Tagesordnung:
Abstimmungsergebnis: 1 : 44 bei 4 Enthaltungen
Die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung wird abgelehnt.
KTA Kaidas weist
darauf hin, dass der Antrag von KTA Danzenbächer auf Absetzung dieses
Tagesordnungspunktes nicht rechtens sei. Zu Beginn der Sitzung sei die
Tagesordnung in der vorliegenden Fassung beschlossen worden und müsse auch so behandelt
werden. Wie bereits erwähnt habe die Fraktion ohnehin jederzeit die
Möglichkeit, Umbesetzungen vorzunehmen.
KTA Danzenbächer nimmt
Bezug auf den Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt, der auf
Feststellung laute. Wenn hier eine Abstimmung stattfinde, könne dies nur eine
Feststellung sein. Er habe Nichtbefassung beantragt und beantrage jetzt
hilfsweise ergänzend dazu, dass er nach dem Zugreifverfahren den Schulausschuss
sowie den Schulunterausschuss für sich wähle.
Ang. Ruth macht
deutlich, dass die Sitze in den Ausschüssen den Fraktionen zustehen.
KTA Danzenbächer
verweist auf § 47 Abs. (3) NLO, der im Fall seines Ausschlusses aus der
Fraktion maßgeblich sei. Er stellt seinen Ausschluss juristisch in Frage, da
dieser gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstoße. Das Gericht
werde dies sicherlich auch so feststellen. Vor diesem Hintergrund beantragt er
das Recht was ihm zustehe aus § 47 Abs. (3) NLO, nämlich auf die Mitgliedschaft
im Schulausschuss und im Unterausschuss zur Schulentwicklung.
KTA Stebani fasst
zusammen, dass sich die Situation aus Sicht von KTA Danzenbächer so darstelle,
dass er noch Mitglied der Grünen-Kreistagsfraktion sei. Die Fraktion habe
beantragt, KTA Danzenbächer aus den Ausschüssen herauszunehmen. KTA
Danzenbächer habe beim Gericht zwar einen Antrag eingereicht, der einen bestimmten
Status feststellen soll. Der Kreistag müsse jedoch nach dem Status verfahren, der
bekannt sei. Es mache keinen Sinn, dass KTA Danzenbächer einerseits äußere er
sei noch Mitglied der Fraktion und auf der anderen Seite nehme er für den Fall das
dies nicht so sei den § 47 für sich in Anspruch.
LR Fietz ergänzt, dass es eine
Reihe von Gründen gebe die den Kreistag zwingen, nach der Tagesordnung zu
verfahren. Über diesen Tagesordnungspunkt sei im Einzelnen zu entscheiden. Wie
auch die Presse berichtet habe, sei es innerhalb der Fraktion zu erheblichen
Dissonanzen gekommen. Er vermute, dass als Reaktion darauf die Grüne-Fraktion
die vorliegende Umbesetzung beantragt habe. Es sei nicht Aufgabe des Kreistages,
hier zu entscheiden, zu schlichten oder abzuwarten. Wenn vom Verwaltungsgericht
etwas anderes entschieden werde, sei die Angelegenheit neu zu besprechen. Heute
müsse so verfahren werden, wie es der Einladung zu entnehmen sei.
KTA Dammann erläutert,
dass KTA Danzenbächer bei Nichtzugehörigkeit zur Grünen Kreistagsfraktion das
Recht habe, in einem Ausschuss ein Grundmandat zu beanspruchen.
KTA Danzenbächer macht
formell von diesem Recht nach § 47 Abs. (3) NLO gebrauch und wählt bis zur
endgültigen Entscheidung, ob er rechtmäßig aus der Grünen-Kreistagsfraktion
ausgeschlossen sei, die beratende Mitgliedschaft im Schulausschuss
einschließlich des Unterausschusses.
KTA Graff stellt
klar, dass er zwar ein Grundmandat im Schulausschuss beantragen könne, jedoch
nicht im Unterausschuss. Im Unterausschuss seien die Vertreter der einzelnen
Fraktionen vertreten und KTA Danzenbächer gehöre keiner Fraktion an.
Ang. Ruth bestätigt,
dass KTA Danzenbächer als Fraktionsloser verlangen könne, gemäß § 47 Abs. (3) NLO
in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied zu werden. Dieses Recht
beziehe sich auf den Schulausschuss. Alles andere stehe heute nicht zur
Diskussion.
- 32 -
Beschluss
Beschluss:
1. Folgende Umbesetzungen werden bei einer
Gegenstimme gemäß § 47 Abs. (4) NLO
durch den Kreistag festgestellt:
Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform:
KTA Hans-Joachim Danzenbächer scheidet als
ordentliches Mitglied (Grundmandat)
aus dem Ausschuss aus. Nachfolger ist KTA
Martin Köne.
Unterausschuss des Schulausschusses zur
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes:
KTA Hans-Joachim Danzenbächer scheidet aus
dem Unterausschuss aus.
Nachfolgerin ist KTA Christiane Sprinz.
Schulgrundsatzausschuss:
KTA Hans-Joachim Danzenbächer scheidet als
ordentliches Mitglied (Grundmandat)
aus dem Ausschuss aus. Nachfolgerin ist KTA
Christiane Sprinz.
Kreisausschuss:
KTA Hans-Joachim
Danzenbächer scheidet als stellvertretendes Mitglied (Grundmandat) aus dem
Ausschuss aus. Nachfolgerin ist KTA Christiane Sprinz.
2. Ergänzend wird auf
Antrag von KTA Danzenbächer festgestellt, dass KTA Danzenbächer als
Fraktionsloser beratendes Mitglied gem. § 47 Abs. (3) NLO im Schulausschuss
wird.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:
29; Gegenstimmen: 1; Enthaltungen: 19