20.06.2005 - 21 Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 06.06.200...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Dörbaum erinnert,
dass sowohl in der Antragskonferenz am 22.02.2004 als auch bei der
Informationsveranstaltung am 10.05.2005 in der Ritterakademie darauf aufmerksam
gemacht worden sei, dass die jetzige Trassenuntersuchung als nicht ausreichend angesehen
werde. Die Landesstraßenbaubehörde habe immer wieder davon gesprochen, den
relativ konfliktärmsten Korridor zu suchen. Dabei stelle sich die Frage, welche
Bedeutung die Bezeichnung relativ konfliktarm habe. Bei den jetzt
vorliegenden Trassenvorschlägen werde das Schutzgut Mensch nicht ausreichend
beachtet. Die Trassenvorschläge für die östliche Seite Lüneburgs führen durch
das Stadtgebiet Lüneburg, durchschneiden Wohngebiete und führen in einer
Entfernung von 50 bis 100 m an Wohnhäusern vorbei. Anwohner fürchten, dass eine
notwendigerweise zu erstellende Brücke den Wohnbereich Ebensberg / Moorfeld /
Lüne treffen würde, wobei etwa 10.000 Menschen betroffen wären. Es müsse
politischer Druck auf die Landesregierung ausgeübt werden, damit von dort die
Landesstraßenbaubehörde angewiesen werde, Untersuchungen zur Findung weiterer
Trassen durchzuführen. Deshalb sei es wichtig, heute ein gemeinsames Signal
aller Fraktionen zu setzen. Es bestehe die einmalige Chance, den
strukturschwachen östlichen Landkreis stärker einzubinden.
KTA Dr. Scharf führt
aus, dass spätestens nach der Informationsveranstaltung am 10.05.2005 in der
Ritterakademie deutlich geworden sei, was die möglichen sechs Trassenvarianten
im Osten Lüneburgs für die Bürger bedeuten. Das Schutzgut Mensch sei nicht
hinreichend beachtet worden. Insbesondere die Trassenvariante der alten
Ostumgehung, der begradigten Ostumgehung am Kloster Lüne und die
Ebensbergvariante stoßen nicht nur bei den Anwohnern auf völliges
Unverständnis. Eine der Varianten soll in einem Abstand von 50 m am Kloster
Lüne vorbeiführen, was die Planungen der Landesbaubehörde unglaubwürdig mache.
Alle drei genannten Varianten laufen direkt über Lüneburger Stadtgebiet und
tangieren massiv Wohngebiete. Die Menschen in diesem Gebiet seien direkt
betroffen und würden in unmittelbarer Nähe einer dieser Trassen wohnen. Für
eine solche Trasse habe KTA Dr. Scharf seine Stimme nicht gegeben. Für ihn sei
von Anfang an völlig klar gewesen, dass der Ballungsraum Lüneburg für eine
überregionale Autobahn großräumig im Westen oder im Osten umgangen werden
müsse. Weiterhin seien die vorgeschlagenen Varianten nicht zukunftsträchtig, da
der Wirtschaftsraum Hamburg nicht vernünftig angebunden werde.
Ein erweiterter Untersuchungsraum müsse
auch politisch durch- und umgesetzt werden, damit dieser nicht nur als
Ablenkungsmanöver erscheine.
KTA Schumann-Schilling
erläutert, dass die A 39 grundsätzlich gewollt sei, aus ihrer Sicht sei jedoch
eine Entlastung im Westen Lüneburgs notwendig. Gleichwohl werde sie der
vorliegenden Resolution zustimmen, damit der strukturschwache Raum um
Dahlenburg und Bleckede belebt werde. Es sei ein Skandal, dass bei einem
Bauwerk dieses Ausmaßes zwischen den einzelnen Bundesländern kaum eine
Abstimmung über die Trassenführung stattgefunden habe.
Laut KTA Danzenbächer werde jetzt
erkannt, dass eine Trassenführung in der Qualität wie sie vom Straßenbauamt
untersucht werde, mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Anwohner verbunden
sein werde. Wenn überhaupt etwas bewirkt werden soll, müsse gefordert werden,
dass die Ertüchtigung und der Ausbau der B4 und gleichzeitig die Unterfahrung /
Umfahrung von Melbeck in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes
aufgenommen werde.
KTA Meyer wollte
die Resolution eigentlich um folgenden Satz ergänzt wissen: Bis zur
Fertigstellung der BAB 39 ist ein Nachtfahrverbot für Lkw ab 7,5 t auf der von
Mautflüchtlingen besonders stark belasteten Bundesstraße 4 auf dem
Streckenabschnitt von Braunschweig bis nach Lüneburg zu erlassen. Diese vom
Bundesverkehrsminister empfohlene Maßnahme werde bereits auf der Bundesstraße 9
zwischen Mainz und Worms praktiziert. Er habe dies vorerst wieder
zurückgenommen, werde jedoch zum nächsten Kreistag einen entsprechenden Antrag
stellen.
KTA Stebani
kritisiert, dass hier die B 4 wieder eine Rolle spielen soll. Dies habe nur
einen Effekt, nämlich dass das Verfahren dadurch verzögert werde. Im bisherigen
Verfahren sei eindeutig festgestellt worden, dass nicht nur aus ökonomischen
Gründen die Ertüchtigung der B 4 eine Maßnahme sei, die nicht weiter verfolgt
werde. Der Vorschlag von KTA Meyer sei zu unterstützen und sollte als
Sofortmaßnahme und als Vorschlag gegenüber dem Straßenbaulastträger geltend
gemacht werden.
KTA Staudte bezieht
sich auf den Änderungsantrag der Grünen-Fraktion auf Erweiterung des
Planungsauftrages um die verkehrstechnische Untersuchung der Ertüchtigung der
Bundesstraße 4. Die Erweiterung des Suchraums auf den Norden und Osten Lüneburgs
werde nicht nur aus finanziellen Gründen abgelehnt, sondern es stehe eine
Grundsatzfrage dahinter. Beispielhaft führt KTA Staudte an, dass auch im
privaten Bereich nicht aufgrund eines Defektes am Dach ein Planungsbüro
beauftragt werde, ein neues Haus zu planen. Die Ertüchtigung der B4 sei die
kostengünstigste Alternative und bringe den Vorteil, dass die Transportstrecke
Wolfsburg / Hamburger Hafen verbessert würde. Weiterhin könne die Strecke
regionale Verkehre aufnehmen, was bei einer Autobahn, bei der die Auffahrten sehr
weit auseinander liegen, nicht der Fall wäre. Auch der Landschafts- und
Flächenverbrauch sei bei dieser Alternative am geringsten.
Alle bisher gemachten Trassenvorschläge
seien nicht konfliktfrei und eine solche Trasse könne auch nicht gefunden
werden. Selbst bei einer Ausdehnung des Suchraums auf den Norden und Osten
Lüneburgs werde früher oder später Widerspruch laut.
KTA Dörbaum macht
deutlich, dass dem Antrag der Grünen-Fraktion in dieser Form nicht zugestimmt
werden könne. Der Antrag könne allenfalls als Ergänzung, jedoch nicht als
Ersatz für die gewollte Ausdehnung des Untersuchungsraumes gelten.
Laut KTA Graff werden hier
Rückzugsgefechte betrieben. Der Kreistag sei des Öfteren mit Resolutionen
gefüllt worden, um sich für die Autobahn auszusprechen. Jetzt liegen die
Entwürfe vor und es werde festgestellt, dass das eintrete, was die Gegner der
Autobahn schon immer geäußert haben. Die Autobahn könne nicht in einem
luftleeren Raum geplant und gebaut werden, es werden immer Menschen davon
betroffen sein. Die Ausweitung des Untersuchungsraumes könne das Problem nicht
lösen, sondern diene lediglich der Beruhigung der Bürger. Von einem Schutzgut
Mensch könne nur die Rede sein, wenn gegen die Autobahn gestimmt werde.
KTA Köne erläutert, dass bei dem
Hosenträgerprojekt ein Kostennutzenverhältnis von 3,4 bestehe. Dies sei am
unteren Rand der Projekte für den vordringlichen Bedarf im
Bundesverkehrswegeplan. Die A 39 konkret betrachtet habe lediglich ein
Kostennutzenverhältnis von 3,1 gehabt, und dies zum Zeitpunkt als der
Bundesverkehrswegeplan erstellt worden sei. Mittlerweile sei der Bau um einige
Millionen Euro teurer geworden. Werde die Autobahn weit um Lüneburg
herumgelegt, verteure dies den Bau außerdem. Weiterhin werde der Nutzen durch
verlängerte Fahrzeiten gesenkt und für Melbeck sei überhaupt kein Nutzen mehr
vorhanden. Der Ausbau der B 4 sei für diese Region die bessere Lösung. Die
Aussage des Straßenbauamtes, dass der Auftrag zur Planung einer Autobahn
aufgrund eines Beschlusses vom Parlament erteilt worden sei, sei so nicht
richtig. Das Projekt sei mit einem Planungsvorbehalt versehen worden. Die
Planung müsse noch vom Bundesministerium vorgelegt und vom Bundestag
verabschiedet werden. Ein Anspruch für die Auflösung des Planungsvorbehaltes
sei, dass eine Untersuchung auf Alternativplanungen, vor allem der Ausbau des
vorhandenen Straßennetzes, durchgeführt werde.
KTA Danzenbächer wirft
der Straßenbauverwaltung vor, nach folgendem Motto zu arbeiten: Wo wir asphaltieren
wächst kein Gras mehr. Eine Behörde die so arbeite, die plane auch nicht unter
Berücksichtigung der Menschen, die im Bereich dieser Trassen wohnen, leben und
arbeiten. Vor dem Hintergrund sei inzwischen jedem deutlich geworden, dass hier
ausschließlich eine Autobahn geplant werde und dass es um nichts anderes gehe,
als dieses Projekt durchzuziehen. Die Mehrheit in diesem Kreistag werde aus
diesem Dilemma nicht herauskommen, wenn nicht die Ertüchtigung der B 4
wieder gefordert werde und als vordringlicher Bedarf in den
Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werde. Deshalb schlage er vor, über den
Tellerrand hinauszublicken und an die Menschen zu denken.
Für KTA Perschel besteht der
eigentliche Skandal darin, dass das Straßenbauamt einen Auftrag bekomme und
diesen so eng fasse, dass einiges gar nicht untersucht werde. Seine persönliche
Meinung sei, dass es völlig unschädlich sei, neben dem Nordosten auch die B4 zu
untersuchen. Diese Ausarbeitungen werden nicht nur von einigen wenigen
Mitarbeitern des Straßenbauamtes durchgeführt, sondern mittlerweile gebe es ein
Planungsbüro mit entsprechendem Know-how. Wenn solche Dinge angeschoben werden,
müsse natürlich auch bedacht werden, dass sich dahinter verschiedene Kosten
verbergen.
KTA Nahrstedt weist
darauf hin, dass sich der Umweltminister während der Informationsveranstaltung
in der Ritterakademie mit keinem Wort gegen die A39 ausgesprochen habe. Der
Planungsvorbehalt, dass naturschutzfachliche Planungen besonders zu
berücksichtigen seien, sei keine neue Erkenntnis und allen bekannt.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Grünen-Kreistagsfraktion:
In die Resolution wird anstelle des
momentanen zweiten Absatzes folgender Abschnitt eingefügt:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg
fordert, den Planungsauftrag dahingehend zu ergänzen, dass die
verkehrstechnische Untersuchung um die Untersuchung der Ertüchtigung der
Bundesstraße 4 erweitert wird.
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 4
Ja-Stimmen und 42 Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen
- 1 -
Beschluss
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg
fordert die Landesregierung auf, die mit der Projektleitung BAB A 39
beauftragte Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg zu beauftragen, den Untersuchungsraum im Landkreis
Lüneburg nach Norden und Osten über den jetzigen Untersuchungskorridor hinaus
auszudehnen.
Wie bereits in der Antragskonferenz am
22.02.2004 und der Verkehrskonferenz in der IHK am 09.05.2005 vorgetragen, wäre
es aus Sicht der Stadt und des Landkreises Lüneburg erforderlich, den Suchraum
um eine weitere Trassenvariante nach Norden und Osten zu erweitern. Damit wäre
insbesondere die notwendige bessere verkehrliche Anbindung der
strukturschwachen Ostregion mit Dahlenburg und Bleckede, sowie dem Landkreis
Lüchow Dannenberg gewährleistet.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg ist
der Auffassung, dass diese Untersuchung notwendig ist um die verkehrliche und
wirtschaftliche Situation im Osten des Landkreises zu verbessern, sowie dem
vorrangigen Schutzgut Mensch einen entsprechenden Stellenwert einzuräumen.