17.11.2022 - 17 Antrag der Gruppe DIE LINKE/ Die PARTEI vom 24....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 17.11.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Antrag an Fachausschüsse
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Bösehans führt aus, dass man es in diesem Sommer zu spüren bekommen habe, wie sich die Klimakatastrophe auswirke. Deutschland gehöre zu den Ländern mit dem höchsten Wasserverlust. Besonders betroffen sei hier vor allem die Region Lüneburg. Der Grundwasserspiegel in Deutschland sinke laut Angaben von „Correktive“ dramatisch. Davon betroffen seien auch Messpunkte im Landkreis Lüneburg. Angesichts dieser Entwicklung müsse ein anderer Umgang mit dem Grundwasser gefunden werden. Eine Kommerzialisierung dieser wertvollen Ressource stehe dem entgegen. Daher stimme er der Beschlussempfehlung zu und hoffe, dass man sich einig sei.
KTA Dr. Bonin schildert, dass rückblickend an diesem Brunnen sehr viel Wasser vergeudet worden sei und man sehr viel Druck ausüben musste, damit das Projekt an die richtige Stelle gelange. Das der Umweltausschuss die Beschlussempfehlung verändert habe zeige, dass eine Verbesserung durch die Beratung im Fachausschuss möglich sei. Er stimme dieser verbesserten Beschlussempfehlung gerne zu.
KTA Hövermann äußert, dass er hoffe, sich heute zum letzten Mal mit dem Thema „Coca-Cola-Brunnen“ befassen zu müssen. Er begrüße den Verzicht der Firma Coca-Cola, den Brunnen weiterhin für die Produktion ihres Vio-Wassers zu nutzen. Damit könne der Brunnen von den heimischen Trinkwasserversorgern genutzt werden. Es gebe im Bereich Vögelsen bei sehr hohem Trinkwasserverbrauch zeitweise Probleme mit der Versorgung. Der Standort des „Coca-Cola-Brunnens“ wäre hier ideal, um dieses Problem auszugleichen. Er stimme für diesen Beschluss. Dennoch benötige man für den Rückbau im Falle einer Nichtnutzung keinen Kreistagsbeschluss. Die Verwaltung werde hier von selbst tätig und müsse den Rückbau verfügen. Aus diesem Grunde enthalte man sich.