21.06.2023 - 8 Änderung der Richtlinie zum Kulturförderpreis d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 21.06.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Srugis, FDL 55, führt kurz in das Thema ein, welches durch das Kuratorium des Kulturförderpreises angeregt wurde. In den Sitzungen des Kuratoriums wurden immer wieder Künstler*innen für eine Ehrung vorgeschlagen, die nicht mehr am Beginn ihres Schaffens waren, aber viel für die Kultur im Landkreis Lüneburg erreicht haben. Es soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, auch diese Künstler*innen zu ehren. Eine Beschlussfassung erfolgte ohne Diskussion.
Beschluss
Beschluss:
Die Richtlinie zum Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg wird geändert.
Es werden weiterhin jährlich bis zu zwei Preisträger_innen ausgezeichnet, wovon mindestens eine_r aus dem Bereich a) kommen muss:
a) Nachwuchskünstler_in aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur oder Musik
b) etablierte_r Künstler_in aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur oder Musik
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
63,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
18,7 kB
|