28.09.2023 - 24 Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 9...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Burkhardt fasst die wesentlichen Punkte des Antrages zusammen. Gemeinsam mit der Fraktion ndnis 90 / Die Grünen und der Gruppe Die Linke / Die Partei stelle ihre Fraktion den Antrag, den HVV und die KVG aufzufordern, Voraussetzungen für die Mitführung von zusammengeklappten E-Scooter in den Bussen der Verkehrsunternehmen zu schaffen. Alle würden den Autoverkehr verringern wollen und dazu gehöre auch die Mitnahme von E-Scootern. Dafür sei eine Verlässlichkeit erforderlich, welche derzeit nicht gegeben sei, da das Betriebspersonal darüber entscheide, ob eine Person mit ihrem E-Scooter mitgenommen werde oder nicht. Sie selbst habe erst kürzlich an einer Bushaltestelle beobachtet, dass zwei Personen mit E-Scootern stehengelassen wurden. Im Vergleich werde eine Person mit einem Rollkoffer an der Bushaltestelle in der Regel nicht stehengelassen. Es sei denn, der Bus komme gar nicht. Dies sei leider in der letzten Zeit öfter passiert. Sie könne den E-Scooter genau wie den Koffer zwischen die Beine klemmen und damit sollte die Mitnahme auch kein Problem darstellen. Sie bitte daher um Zustimmung für diesen Antrag.

 

KTA Kastenschte widersprechen und freut sich, dass heute im Kreistag die Gelegenheit sei, das Versehen aus dem Mobilitätsausschuss zu korrigieren. Natürlich dürften E-Roller im Bus grundsätzlich mitgeführt werden. Es würden aber bestimmte Beförderungsbedingungen gelten, welche zu beachten und einzuhalten seien. Das Betriebspersonal könne die Mitnahme zum Beispiel bei Platzmangel ablehnen. Auch wenn der Platz für die weitere Beförderung von Fahrgästen, Kinderwagen und Rollstühlen benötigt werde,nne die Mitnahme abgelehnt werden. Auch die Bahn weise ihrerseits auf Beförderungsbedingungen hin, unter anderem auch aus Sicherheitsgründen. Daher sei die Mitnahme dieser Fahrzeuge auch nur eingeschränkt möglich. Essse auch in Zweifelsfällen das Betriebspersonal, sprich bei uns der Busfahrer, eine Entscheidung treffennnen. Der Landkreis könne dies nicht anordnen und sei auch hierzu nicht befugt. Leider seien im Mobilitätsausschuss die Meinungen der anwesenden Fachleute, welche sich dagegen ausgesprochen hätten, nicht erhört worden. Heute sei die Gelegenheit, die Sache noch zu begradigen. Er denke, es rfe diesem Antrag nicht zugestimmt werden.

 

KTA Kruse-Runge äert, dass jetzt die Diskussion aus dem Mobilitätsausschuss wiederholt würde. Es gehe genau um das von KTA Kastens angesprochene Platzproblem. KTA Burckhardt habe ausgeführt, dass es ausdrücklich um zusammenklappbare E-Scooter ginge. Es ginge nicht um größere Gefährte, welche nicht zusammengeklappt werden könnten und anderen Gefährten auf den Sonderstellflächen der Busse den Platz wegnehmen würden. Die zusammengeklappten Gefährte seien wie ein Gepäckstück. Sie sei diejenige die im Mobilitätsausschuss genau dieses Beispiel gebracht habe. Wenn sie mit zwei Koffern am Bus stünde, weil sie zum Flugplatz fahren wolle, würde sie auch immer mitgenommen. Dann spiele es keine Rolle, wo die Koffer stehen könnten. Es könne doch nicht sein, das hier eine andere Regel gelte. E-Scooter würden nachweislich für die sogenannte letzte Meile für viele Menschen das optimale Verkehrsmittel sein. Sie bitte dringend darum, dass dem Antrag so gefolgt werde, wie er im Mobilitätsausschuss beschlossen worden sei.  Es sei auch extra so formuliert worden, der Landkreis Lüneburg fordert den HVV und die KVG auf Voraussetzungen zu schaffen. Es sei klar, dass der Kreistag diese nicht anordnen könne.

 

KTA Burkhardtchte die Aussage von KTA Kastens korrigieren. Es stimme nicht, dass die beratenden Mitglieder des Ausschusses sich dagegen ausgesprochen hätten. Sie habe neben einem beratenden Mitglied gesessen und dieser konnte die Gegenargumente auch nicht verstehen. Es sei dabei doch eine gewisse Differenzierung notwendig.

 

KTA Gödecke betont, dass auch seine Gruppe den Antrag ablehne. Hier würde nur für ein Verkehrsmittel eine Ausnahme gemacht. Auch zusammenklappbare Fahrräder würden keine Sonderbehandlung erfahren. Es entscheide einzig und alleine, wie von KTA Kastens ausgeführt, der verantwortliche Busfahrer nach der Beförderungsrichtlinie. Dieser trage die Verantwortung und dieser entscheide über die Mitnahme von Ladung und Gepäckstücken. Der Kreistag könne dieses nicht einfach aufheben.

 

KTA Köhlbrandt erwidert, das bei dem von KTA Kastens und KTA Gödecke geforderten Vorgehen dort stehen geblieben werde, wo schon vor 30 Jahren gestanden worden sei. Der Kreistag habe einstimmig beschlossen, den ÖPNV zu verbessern. Es sollen die Leute weg vom Auto, hin zum ÖPNV geholt werden. Ein E-Scooter decke den ersten und den letzten Kilometer zur Arbeit, zur Schule usw. ab. Deshalb müsse in der Zukunft die Möglichkeit bestehen, diesen nicht nur in der Bahn mitzunehmen, sondern auch in den Bussen. Für die Reaktivierung der Bahn gebe es zwei Möglichkeiten im Landkreis, aber keine zwanzig. Er möchte noch einmal klarstellen, dass der Landkreis lediglich dazu auffordert, entsprechendeglichkeiten zu schaffen. Dies bedeute nicht, dass die Verkehrsunternehmen diese befohlen bekommenrden. Diese sollen Möglichkeiten schaffen. Er hoffe, alle greifen den Appell zur Verbesserung des ÖPNV auf.

 

KTA Bothe ist der Meinung, dass die Verbesserung des ÖPNV an anderen Stellen beginnen solle. Es gebe 5000 Busausfälle in Lüneburg. Es gebe ein völlig überfülltes Schulbussystem. Es gebe also ganz andere Probleme und er stelle sich die Situation vor, morgens am Schulbus stehen 40 Kinder und davon hätte noch 5,6,7 einen E-Scooter dabei. Das Chaos sei vorprogrammiert. Mit diesem Beschluss werde ein verheerendes Signal gegeben. Mit der MOIN gebe es die Möglichkeit in Zukunft hier etwas zu ändern, aber aktuell gebe es eben ganz andere Probleme zu lösen.

 

Vorsitzende Mertzsst über den Antrag abstimmen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Landkreis Lüneburg fordert den HVV und die KVG auf, Voraussetzungen zu schaffen, so dass zusammengeklappte E-Scooter in den Bussen des Verkehrsunternehmens transportiert werden können.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 22 Gegenstimmen

 

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Anlagen zur Vorlage