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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

09.11.2023 - 5 Haushaltsplan 2024 - FD Bauen

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Wortprotokoll

 

FDLin Wojak stellt die Vorlage zum Haushaltsplan 2024 des Fachdienstes Bauen mit der in der Anlage befindlichen Präsentation vor. Insbesondere geht sie hierbei auf die größeren Änderungen bei den Produkten Vorbeugender Brandschutz, Bau- und Grundstücksordnung sowie Wohnbauförderung ein.

Zu den neu eingeführten Gebühren im Bereich vorbeugender Brandschutz merkt FDLin Wojak an, dass für 2023 bereits 110.000 EUR eingenommen wurden und der Ansatz in der nächsten Haushaltsplanung großgiger eingeplant werden könne.

KTA Graff bittet um Informationen zur Verpflichtung der Gebührenerhebung und deren Höhe.

FDLin Wojak antwortet, dass die Gebührenerhebung verpflichtend sei und die Höhe in der Baugebührenordnung festgeschrieben ist.

 

Zum Produkt Bau- und Grundstücksordnung führt FDLin Wojak aus, dass die Anzahl der Bauanträge nach einer Flut von Anträgen in den Jahren 2020 und 2021 im Jahr 2022 eingebrochen sei, nun aber wieder steigen würde.

Hinzu kämen Anträge zum Weiterbetrieb und Repowering von Windkraftanlagen. Ein Weiterbetrieb bestehender Anlagen zieht verschiedene Prüfungen zur Sicherheit der Anlagen nach sich. So kann z.B. die mangelnde Standsicherheit einen Weiterbetrieb alter Anlagen ausschließen.

Beim Repowering werden alte Anlagen durch neue, effizientere und ggf. größere Anlagen, welche mehr Strom erzeugen, ersetzt. Zurzeit sind im Landkreis Lüneburg 113 Windkraftanlagen in Betrieb.

Je nach Art der Antragstellung zu Neuerrichtung, Repowering oder Weiterbetrieb liegt die Verfahrensführung entweder im Fachdienst Bauen oder im Fachdienst Umwelt.

 

KTA Hinners erkundigt sich nach dem Umfang der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Repowering bzw. Weiterbetrieb von Windkraftanlagen.

 

FDLin Wojak erklärt, dass umfassenden Prüfungen von Fundament und den einzelnen Anlagenteilen erforderlich würden. Diese müssten grds. regelmäßig wiederholt werden.

 

KTA von Nordheim fragt nach einer Prüfung der Brandsicherheit von Windkraftanlagen, nachdem in der Presse zuletzt wiederholt von brennenden Windkraftanlagen berichtet wurde.

KTA Gros ergänzt die Frage, ob die Löschanlagen in den Turbinen auf Dichtigkeit geprüft würden, da das Flammschutzmittel ein stark wirkendes Treibhausgas sei.

 

FDLin Wojak führt aus, dass Löschanlagen für Windkraftanlagen in geringer Entfernung zu Waldflächen Pflicht seien. Das Schutzmittel Schwefelhexaflourid würde nicht nur in Windkraftanlagen, sondern in vielen elektrischen Anlagen zum Schutz von Kurzschlüssen häufig verwendet. Bei der wiederkehrenden Prüfung nach dem geltenden Erlass findet keine Dichtigkeitsprüfung in Bezug auf Schwefelhexaflourid statt. Ob eine solche Prüfung im Rahmen von Elektroprüfungen nach anderen Rechtsvorschriften erfolgt, ist nicht bekannt. Ein Verbot für die Substanz wird voraussichtlich ab 2030 gelten. Bisher gibt es nur eine Selbstverpflichtung der Industrie den Stoff nur in geschlossenen Systemen einzusetzen. In Windkraftanlagen befinden sich etwa 3 kg des Schutzmittels, in einem Umspannwerk alter Bauart hingegen gleich mehrere Tonnen.

 

Bezüglich der relativ hohen Ablehnungsquote bei Bauanträgen stellt FDLin Wojak dar, dass die Antragsunterlagen häufig auch nach erfolgter Nachforderung unvollständig blieben. Die Nachforderung von Unterlagen würde, wo immer es personell möglich ist, dem Antragsteller erklärt. Zudem würden vielfach die gleichen Entwurfsverfasser beim Fachdienst Bauen auftreten und diese Art und Umfang der beizubringenden Antragsunterlagen daher eigentlich kennen sollten.

 

Abschließend weist FDLin Wojak darauf hin, dass das Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises aus dem Jahr 2016 einer Aktualisierung bedürfe, da es sonst von der NBank keine Förderung mehr gäbe. Obr diese von externen Fachleuten zu erledigenden Aktualisierung eine Ausschreibung der Leistung erforderlich sei, klärt FDLin Wojak mit der zentralen Vergabestelle.

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Beschluss

Beschluss:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Abstimmungsergebnis

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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