30.11.2023 - 11 Wirtschaftsplan 2024 für den Betrieb Straßenbau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 30.11.2023
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Kastens bestätigt, dass der SBU-Ausschuss am gestrigen Tag den Wirtschaftsplan 2024 einstimmig beschlossen habe. Es habe großes Einvernehmen im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen im kommenden Jahr gegeben. Es sei notwendig, auf die Erneuerungsrücklage zurückzugreifen. In den kommenden Jahren werde auch eine Kreditaufnahme notwendig sein. Es seien zwei zusätzliche Stellen als Straßenanwärter geschaffen worden. Dies sei auch eine Folge des Radwegekonzeptes und dies sei richtig und gut investiert. Er bitte um Zustimmung zum Wirtschaftsplan.
KTA Schmidt führt aus, dass neben der Abstimmung zum Wirtschaftsplan im SBU-Ausschuss der Sachstand zur Planung Brücke erörtert wurde. Das Planfeststellungsverfahren werde nicht zum Ende des Jahres fertig sein. Es müsse durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Bisher sei von einer geringfügigen Überschreitung des Orientierungswertes für Umweltbelange ausgegangen worden. Seit gestern sei aber bekannt, dass diese Abweichung erheblich sein werde. Der Orientierungswert liege bei 1000. Real werde er jetzt bei 6952 sein. Dies sei eine starke Gefährdung für die FFH-Richtlinien. Es gebe erhebliche Risiken in vielen Bereichen und nun sei ein Grunderwerb geplant. Daher werde sich ihre Fraktion bei der Abstimmung zum Wirtschaftsplan enthalten.
EKRin Hobro möchte zum Grunderwerb ergänzen, dass dieser noch nicht getätigt werden soll, sondern für die Baustraße Gespräche aufgenommen werden. Hierfür soll ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der NLVG geschlossen werden. Im Planfeststellungserfahren müsse nachgewiesen werden, dass es mit den Eigentümern Gespräche gebe und es auch die Aussicht gebe, diese Grundstücke zu erwerben.
KTA Gödecke erwidert, dass das Planfeststellungsverfahren zur Schaffung von Klarheit jetzt durchgezogen werden müsse. Ganz zum Schluss, wenn eine Summe X bekannt sei, könne entschieden werden, ob es den Willen zum Bau gebe. Dies sei der Landkreis allen schuldig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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43,8 kB
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