14.02.2024 - 8 Investive Sportförderung 2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 14.02.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Muriel Herrmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Behandelt als TOP 8:
Frau Herrmann stellt die Anträge auf investive Sportförderung anhand und in der Reihenfolge der Anlage vor. Es wurde sich mit dem Ausschussvorsitzenden drauf verständig diese Reihenfolge zu wählen und nicht die Reihenfolge im Beschlussvorschlag. Diese unterscheidet sich versehentlich.
Die Anträge 1. bis 3. waren bereits bewilligt und sind nur nachrichtlich dargestellt. Beim Antrag drei muss es im beantragten Zuschuss 60.000 EUR heißen.
Der Antrag 4. der Sportvereinigung Scharnebeck wurde einstimmig bewilligt (Beschlussvorschlag 2, Antrag 4).
Der Antrag 5. (Dahlenburger Sportklub) wurde nach Diskussion bei einer Enthaltung geändert beschlossen. Der Antrag beim Landkreis Lüneburg lautete auf 7.000 EUR, die Gemeinde hat aber nur 5.500 EUR bewilligt. Laut der Richtlinie müssen die Beträge aber deckungsgleich sein. Herr Meyn (KSB) spricht sich für eine Ausnahme aus, da der Landessportbund weit mehr als 50% der Maßnahme finanziert. Es wird sich dennoch dafür ausgesprochen die Summe auf 5.500 EUR zu senken (Beschlussvorschlag 3, Antrag 7).
Der Antrag 6. des Reit- und Fahrvereins Dahlenburg wird einstimmig zurückgestellt, da bisher keine Mittel der Samtgemeinde Dahlenburg eingepreist sind (Beschlussvorschlag 3, Antrag 8).
Obwohl die benötigte Anzahl der jugendlichen Mitglieder knapp nicht erreicht wurde, wird der Antrag 7 (Luftsportverein Lüneburg) bei einer Gegenstimme bewilligt (Beschlussvorschlag 2, Antrag 5).
Der Antrag 8. der Schützengilde Bleckede wird, nachdem er in zwei vorherigen Ausschüssen ausgiebig diskutiert wurde, bei einer Enthaltung abgelehnt, da auch weiterhin keine Bereitschaft des Vereins bestehe, dem KSB beizutreten (Beschlussvorschlag 4, Antrag 9).
Der Antrag 9. (Schützenverein Kirchgellersen) beinhaltet die Sanierung der Heizung. KTA Glodzei bemängelt, dass es sich weiterhin um eine Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen handelt. Dennoch wird der Antrag bei einer Enthaltung bewilligt (Beschlussvorschlag 2, Antrag 6).
Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Die Auszahlung einer weiteren Jahresscheibe in Höhe von je 25.000 Euro der in der Sachlage aufgeführten Anträge 1 bis 3 nimmt der Ausschuss zur Kenntnis. Eine Auszahlung der Förderung erfolgt nach Bewilligung des Haushalts 2024
- Die in der Sachlage aufgeführten Anträge 4 – 6 aus 2024 entsprechen den Kriterien der Sportförderrichtlinie des Landkreises Lüneburg. Sie werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 bewilligt wie folgt:
4. Sportvereinigung Scharnebeck – Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Luftsportverein Lüneburg e.V (Liste Nr. 7): - Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
6. Schützenkorps Gellersen (Liste Nr. 9) – Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
- Die Anträge 7 und 8 aus 2024 entsprechen nicht den Fördervoraussetzungen nach § 2 der Sportförderrichtlinie (fehlende bzw. zu geringe Finanzierung durch die Kommune). Der Ausschuss entscheidet, ob die Anträge nach § 7 als Ausnahme vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 bereits jetzt bewilligt werden oder zur endgültigen Entscheidung bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückgestellt werden. Über eine Bewilligung würde im ersten Sportausschuss in 2025 entschieden, wenn noch Restmittel aus der Fördersumme des Haushaltsjahres 2024 vorhanden sind. Bei fehlenden Haushaltsresten wäre der Antrag durch die Verwaltung zurückzuweisen.
7. Der Sportklub Dahlenburg (Liste Nr. 5) erhält im Haushaltsjahr 2024 einen Zuschuss
des Landkreises Lüneburg in Höhe von 5.500,00 € - Abstimmungsergebnis: einstimmig
bei 1 Enthaltung
8. Reit- und Fahrverein Dahlenburg (Liste Nr. 6) . Der Antrag wird in einer der nächsten Sitzungen des Sport-, Partnerschafts- und Kulturausschusses behandelt – Abstimmungsergebnis: einstimmig
- Der Antrag 9 aus 2023 entspricht nicht den Fördervoraussetzungen nach § 2 der Sportförderrichtlinie (fehlende Mitgliedschaft im KSB). Da Haushaltsreste aus der Förderperiode 2023 in Höhe von 4.393 Euro übertragen wurden, entscheidet der Ausschuss, ob der Antrag nach § 7 als Ausnahme bewilligt wird.
9. Schützengilde Bleckede (Liste Nr. 8) Der Antrag wird abgelehnt –
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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306 kB
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