06.06.2024 - 20 Antrag der Gruppe AfD/ die Basis vom 21.05.2024...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 06.06.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
KTA Bilgenroth sieht die Corona-Maßnahmen als einen Test an, inwieweit die Gesellschaft bereit sei, derartige Maßnahmen zu tragen. Es sei ein Test gewesen, wieweit die Bevölkerung bereit sei, mitzumachen. Zum Beispiel, ihr Gesicht mit einer Maske zu verhüllen. Die Maskenpflicht sei ein Symbol der Unterwerfung und nicht wie andere Corona-Schutzmaßnahmen auf Basis wissenschaftlicher Evidenz beschlossen worden. Dies sei aufgrund der öffentlich gewordenen Protokolle des Robert-Koch-Institutes inzwischen amtlich. Er trägt einige Punkte vor, welche Prof Dr. Hockertz als Kernpunkte der veröffentlichten RKI Protokolle aufgeführt habe. Aufgrund der Veröffentlichung der RKI-Protokolle sei es nicht zu bestreiten, dass Masken als Schutz vor Corona nicht taugten. Er stelle zu den FFP2-Masken klar, dass dies Staubschutzmasken aus dem Bereich des Arbeitsschutzes seien. Er führt Empfehlungen der DGUV zum Tragen von FFP2-Masken aus. Er gehe davon aus, dass dies auch den Fachleuten des Lüneburger Gesundheitsamtes bekannt gewesen sei. Er habe die Verwaltung vor einigen Wochen um Auskunft zu den im Landkreis Lüneburg insgesamt, in Zusammenhang mit den Corona Schutzmaßnahmen, erhobenen Ordnungswidrigkeitsverfahren gebeten. Über die Jahre 2020, 2021 und 2022 ergebe sich dort ein sechsstelliger Betrag aus mehr als 1.500 Fällen. In der Erläuterung der Verwaltung störe ihn eine Formulierung ganz erheblich. Zitat „Auch der Landkreis war angehalten, entsprechende vom Bund und vom Land Niedersachsen erlassene Regelungen anzuwenden und deren Einhaltung zu fordern.“. Diese Aussage sei aus seiner Sicht vollkommen zutreffend. Er würde sich immer eine Verwaltung wünschen, egal auf welcher Ebene, welche nicht ausschließlich Gehorsam an den Tag lege, sondern immer auch den Sinn ihrer Handlungen hinterfrage. Dies sei ihm in der Corona Zeit viel zu wenig erfolgt. Er habe den Eindruck, dass im Land ein blinder Gehorsam an den Tag gelegt wurde. Dies sei nicht gut und sollte sich nicht wiederholen. Darum sollte es immer einen Diskurs und keine Denkverbote geben. Bei Bedarf sollte auch vom Remonstrationsrecht Gebrauch gemacht werden. Kritisches Denken und Eigenverantwortung seien zu fördern. Dies sei auch in den Schulen in den Vordergrund zu stellen. Er bitte um Zustimmung zum Antrag.
KTA Hoffmann stellt fest, dass es sich bei diesem Antrag um ein populistisches Manöver handeln würde, welches einzig und allein der Befriedigung von Interessen von Coronaverweigern, Maskenverweigern und Coronaleugnern dienen würde. Entgegen den Formulierungen im Antrag ginge es nicht um die Herstellung der Gerechtigkeit in der Gesellschafft, sondern um deren Spaltung. Behauptungen würden als Fakten dargestellt und Fakten aus dem Zusammenhang gerissen. Fakt sei aber, dass bisher keine wissenschaftlichen oder juristischen Beanstandungen zum Nutzen von Masken vorlägen. Es seien dem Antrag deutliche Hinweise auf Homepages von Verschwörungstheoretikern angefügt. Auch sei das Gutachten eines österreichischen Geologen ohne medizinische Ausbildung zitiert worden. Dieses Gutachten habe keine Verifizierung durch andere Gutachter. Das RKI habe natürlich darauf hingewiesen, dass eine Maske richtig getragen werden müsse, damit sie nütze. Gleiches gelte auch für zahlreiche andere Lebensbereiche. Sie bitte um Ablehnung des Antrages.
KTA Bilgenroth zitiert aus den RKI-Protokollen „Die Anwendung von FFP2-Masken in der allgemeinen Bevölkerung wird nicht empfohlen.“
Vorsitzende Mertz lässt über den Antrag abstimmen.