26.08.2024 - 6 Kulturelle Bildungsförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 26.08.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kristine Voß
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Anhand der beigefügten PowerPointPräsentation stellen Sonja Piredda und FDL Freia Srugis die Nutzung der kulturellen Bildungsförderung für Schulen und Kitas vor. Es ist doch sehr deutlich, dass wenig kleine Kultureinrichtungen besucht werden, sondern größtenteils das SchubZ durch Grundschulklassen und Kindergartengruppen genutzt wird. Für die Verwaltung stellt sich daher die Frage, ob damit der Förderzweck, der ursprünglich angedacht war, Kultureinrichtungen über die Richtlinie zu stärken, erreicht wird. Zudem war die Richtlinie in 2023 überzeichnet und ab September konnten keine Anträge mehr genehmigt werden. Anmerkung der Protokollantin: auch für 2024 sind inzwischen keine Anträge mehr möglich, weil die Mittel aufgebraucht sind.
Es schließt sich eine Diskussion an, ob eine Änderung der Richtlinie erfolgen sollte und wenn ja, in welcher Art und Weise. Ein Punkt ist beispielsweise die aktuelle „Nichtförderung“ der Präventionsangebote für Schulen, die im Regelfall –auch als Theaterstück- so konzipiert sind, um in der Schule aufgeführt zu werden. Bei einer Förderung an einem externen Spielort, würde der Landkreis die im ländlichen Raum liegenden Schulen benachteiligen, da sie nicht oder nur erschwert die Möglichkeit hätten, zu einem außerschulischen Spielort zu fahren und auch die Anbieter ohne eigenen Spielmöglichkeit würden benachteiligt werden. Dennoch machen alle Beteiligten deutlich, dass Präventionsarbeit richtig und wichtig ist.
Es wurde dann der Vorschlag unterbreitet das Thema nochmals in den Fraktionen zu beraten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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