21.11.2024 - 15 Antrag der Gruppe AfD/dieBasis vom 28.10.2024 z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 21.11.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Bothe erklärt, dass Demokratie vor allem bedeute, das Gesagte von anderen auszuhalten. Auch wenn dieses eigenen Grundsätzen manchmal vollumfänglich widersprechen würde. Eine Demokratie in der es keinen Streit gebe, sei keine Demokratie. Dies sei schon eine Feststellung von Altbundeskanzler Helmut Schmidt gewesen. Der Grundsatz müsse aber sein, dass die Sachlage auf der gestritten werde, auf Tatsachen beruhe. Die sogenannte Trierer Erklärung, welche vom Kreistag am 15.02.2024 verabschiedet wurde, beruhe auf einer grundsätzlichen Lüge und auf unwahren Tatsachenbehauptungen. Die von Correctiv verbreitete Unwahrheit, es habe in Potsdam ein AfD Geheimtreffen gegeben, bei dem es um millionenfache Deportation von Ausländern gegangen sei, sei eine Unwahrheit gewesen. Dies sei höchstrichterlich bestätig und vom Oberlandesgericht Hamburg geurteilt worden, dass verschiedene Medien (ZDF, NDR) diese und andere Behauptungen über Aussagen auf dieses private Treffen nicht weiter verbreiten dürfen. Diese Unwahrheiten wären am 15.02.2024 auch in den Kreistag eingezogen. Die damalige Debatte sei intensiv und zum Teil unredlich gewesen. Das private Treffen in Potsdam sei sogar mit der Wannseekonferenz 1942 verglichen worden. Er selber habe vor einigen Wochen mit einer Delegation des Niedersächsischen Landtags das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau besucht. Dies sei ein Ort des absoluten Zivilisationsbruchs. Auch wenn der Kreistag voraussichtlich diese Korrektur ablehnen werde, gebe es hierfür keinerlei moralische Gründe. Der Text der Trierer Erklärung sei erwiesenermaßen schlicht falsch. Auch die Kreisverwaltung habe sich dieser Erklärung angeschlossen. Eine Verwaltung und der Staat müssten neutral sein, denn der Staat stehe für alle Bürgerinnen und Bürger. Der Staat stehe für Freiheit und Demokratie und sollte sich immer der Sachlage anschließen. Das ganze Frühjahr mit den Demonstrationen und mit dieser Erklärung sei viel Lärm um nichts gewesen. Es habe viel Verleumdung gegeben und es seien die beschädigt worden, welche sich vor einen Karren haben spannen lassen. Heute habe der Kreistag die Chance, dieses wieder zu korrigieren. Er rate hierzu dringend.
EKRin Hobro möchte grundsätzlich zum Inhalt der Trierer Erklärung und ihrem Zusammenhang mit der Correctiv Berichterstattung, vortragen. Die Trierer Erklärung sei keine Positionierung zur Correctiv Berichterstattung gewesen, sondern ein Zeichen für den Zusammenhalt und die Solidarität der Gesellschaft. Grundlage der Trierer Erklärung sei der breite politische Diskurs. Sie setze auf die Werte Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde. Dies seien die Grundsätze für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben. Die Erklärung stehe auch für eine humanitäre und solidarische Flüchtlingspolitik.
Das Urteil des OLG Hamburg zur Correctiv Berichterstattung sei nicht die Annullierung der grundlegenden Werte in der Trierer Erklärung. Das OLG habe zugunsten des Antrages einer Einzelperson geurteilt, welche darauf geklagt habe, dass nicht mehr behauptet werden dürfe, sie habe eine bestimmte Äußerung auf dem Treffen in Potsdam getätigt. Das Urteil gelte auch nur für diese Person als einzelnen Antragsteller. Das OLG Hamburg habe nicht gesagt, dass die Correctivberichterstattung zum Thema Remigration von Menschen mit Migrationshintergrund und den darauf bezogenen Aussagen auf dem Treffen in Potsdam, nicht mehr diskutiert werden dürfe. Genau dies habe das OLG Hamburg nicht geurteilt und dieser Fakt könne auf der Justizseite vom Oberlandesgericht Hamburg, auf welcher das Urteil zusammengefasst wurde, nachgelesen werden. Die Trierer Erklärung müsse durch das Urteil des OLG Hamburg nicht zurückgenommen werden.
KTA Kamp betont, dass am 15.02.2024 eine Resolution zur Trierer Erklärung in den Kreistag eingebracht wurde, weil viele Menschen es leid gewesen seien, dass die Grenzen des Sagbaren sich Stück für Stück nach rechts verschoben hätten. Dies sei der Ursprung für das Einbringen der Resolution gewesen. Es sei seit dem nicht besser geworden. Die Ausführungen von EKRin Hobro hätten schon einiges klargestellt. Er möchte noch einmal deutlich sagen, dass es um den Geist der Erklärung gegen Hass und Hetze gehe. Er zitiert aus Gerichturteilen zu Berichten des Verfassungsschutzes über die Verfassungsfeindlichkeit und gesicherten Rechtsextremismus von Teilen der AfD. Er verweist auf den Antrag von 113 Bundestagsabgeordneten auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD. Menschenwürde und Diskriminierungsverbot würden durch AfD Funktionäre unverhohlen in Frage gestellt. Der Geist und die übergeordneten Aussagen der Resolution blieben deshalb weiterhin bestehen. Es bemängele, dass sich die AfD als Opfer darstelle und doch eigentlich der Wolf im Schafspelz sei.
KTA Bothe erwidert, er habe nichts persönlich gegen KTA Kamp. Er habe nur aus dessen Rede am 15.02.2024 zitiert und diese sei eben drüber gewesen. Er weise auch EKRin Hobro darauf hin, dass es nicht richtig sei, dass die Trierer Erklärung nichts mit dem vermeintlichen Potsdam Treffen zu tun habe. In der Sachlage der Vorlage werde auf das Treffen Bezug genommen. Diese Sachlage sei aber falsch und dürfe nicht weiter verbreitet werden. Er möchte darum noch einmal um eine Prüfung bitten. Die Resolution sei falsch und unredlich.
KTA Freudenthal unterstellt der AfD-Fraktion mangelndes demokratisches Verständnis sowie die mangelnde Fähigkeit, Gerichtsurteile zu lesen und richtig zu interpretieren. Die Grünen-Fraktion stehe natürlich voll und ganz hinter der Trierer Erklärung. Demokratie und Menschenwürde seien die Basis der Gesellschaft. Ihre Fraktion lehne den Antrag ab.
KTA Bilgenroth führt aus, dass die Trierer Erklärung zum einen positiv in Bezug auf Demokratie und Menschenwürde sei, aber sie mache auf der anderen Seite die AfD total runter. Dies sei unterste Schublade und ganz schlecht. Er habe am 15.02.2024 vorgeschlagen, einfach die Zeilen in denen die AfD runtergemacht werde, wegzulassen und nur den anderen Teil gemeinsam zu beschließen.
Dies sei aus Propagandagründen abgelehnt worden. Er verstehe nicht, dass sich die Verwaltung einer solchen Erklärung anschließen könne. Als Behörde sollte die Verwaltung neutral sein. Deswegen möchte er die Verwaltung auffordern, den Anschluss an diese Erklärung zurückzunehmen.
LR Böther stellt klar, die Verwaltung sei der Landrat. Und der Landrat stehe hinter den Prinzipien Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde. Das vertrete sowohl er persönlich, als auch sein Team und deshalb stünden sie geschlossen hinter der Trierer Erklärung.
KTA Burkhardt betont, dass EKRin Hobro sachlich dargestellt habe, was das Gerichtsurteil besage. Daher sei der Vorwurf, die Verwaltung sei befangen, zurückzuweisen. Der Antrag der AfD suggeriere, das Urteil des OLG Hamburg würde die gesamte Recherche in Frage stellen. Dies sei falsch. Es werde zwar von Juristen Kritik an der Arbeitsweise von Correctiv geübt, aber der Tatsachenkern der Berichterstattung würde nicht juristisch angegriffen werden. Die Trierer Erklärung sei kein Fehler und bleibe bestehen.
Beschluss
Beschluss:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der am 15. Februar 2024 erfolgte Anschluss des Kreistags Lüneburg an den Text der sogenannten "Trierer Erklärung" wird zurückgenommen.
2. Der Kreistag Lüneburg bedauert zutiefst, dass Falschinformationen und Fehlinterpretationen bezüglich eines angeblichen Geheimtreffens in Potsdam im November 2023 ungeprüft übernommen wurden.
Da der Beschluss der "Trierer Erklärung" aufgrund dieser ungeprüften Falschinformationen der Rechercheplattform "Correctiv" verfasst und somit diese Unwahrheiten verbreitet wurden, erfolgte der Beschluss auf dieser Grundlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
87,5 kB
|