19.12.2024 - 8.1 Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 19.12.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sebastian Brandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Walter möchte den Änderungsantrag ihrer Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vorstellen. Auch ihre Fraktion sehe, dass die in der Kita-Betriebskostenvereinbarung festgelegten Beträge für die Kommunen nicht mehr auskömmlich seien. Diese Aufgabe reiße ein tiefes Loch in die Taschen der Kommunen. Die Forderung der HVBs hier deutlich nachzubessern, sei auch für sie nachvollziehbar. Das auf Kommunaler Ebene entstandene Defizit sei zwischen Landkreis und Kommunen in gleichen Teilen zu verteilen. In einem ersten Schritt sei im Haushalt 2025 ein Betrag von 3,0 Mio. Euro vorgesehen. Im Änderungsantrag ihrer Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen würden aber keine Beträge festgelegt werden. Der Betrag des Defizits sei noch nicht bekannt. Deshalb werde vorgeschlagen, dass die Verwaltung des Landkreises sich mit den HVBs auf einen Basisbetrag dieses Defizits verständige. Die Kita-Verhandlungsrunde sei das geeignete Gremium, um diese Verständigung herbeizuführen. Sie bitte um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
KTA Götz führt aus, dass es in der Sache keine so großen Differenzen gebe. Keiner könne ernsthaft erwarten, dass diese Finanzlücke von heute auf morgen geschlossen werden könne. Es solle aber in kurzer Frist erfolgen. Er möchte auf einige andere Aspekte eingehen. Bei der Kita-Finanzierung gehe es auch um Konnexität oder das „wer bestellt bezahlt“ Prinzip. Der Landkreis sei zuständig für das Vorhalten ausreichender Kita-Plätze. Dies sei aber an die Kommunen übertragen worden. Er bedanke sich für die gute Präsentation von Herrn Gärtner im letzten Jugendhilfeausschuss und seinem Plädoyer für eine faire Kita-Betriebskostenfinanzierung. Der Änderungsantrag sei ein Kompromiss und dennoch weitreichender und mit der klaren Botschaft versehen, bereits in den kommenden 2 Jahren zu einer ausgewogenen Lastenteilung zu kommen. Er vertraue auf einer fairen Ausverhandlung zwischen der Kreisverwaltung und den Kommunen. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sehe hier im frühkindlichen Bildungsbereich angesichts der allgemeinen schwierigen Finanzlage eine der dringlichen Prioritäten und wichtigen Investitionen in die Zukunft. Seine Fraktion bitte um breite Zustimmung zum gemeinsamen Antrag.
LR Böther bestätigt, dass es sich bei den Kitas unstrittig um eine Aufgabe des Landkreises handelt und diese an die Kommunen übertragen worden sei. Hierzu gebe es einen stetigen Austausch mit den Gemeinden. Die Verwaltung sei auch nicht empört gewesen, als es um die Finanzierung der Kita-Betriebskosten gegangen sei. Dies möchte er von sich weisen. Es sei der Auftrag der Verwaltung aufzuzeigen, an welcher Stelle, welche Kosten entstünden und wie mit den Betriebskostenzuschüssen umhergegangen werde und wie sich diese entwickelt haben. Dies auch dezidiert zu tun, sei Aufgabe und Verantwortung der Verwaltung. Es gehe hier um zweistellige Millionenbeträge, wo auch die Gemeinden und die Politik zu recht erwarteten, dass bei so hohen Geldbeträgen vernünftig vorgerechnet werde, wie die Situation sich darstelle und wie die Entwicklungen seien. Dazu gebe es Excel-Tabellen. Auch wenn alle Beteiligten diese nicht mögen, so sorgen diese dennoch für Transparenz und Klarheit. Die Datenbasis von Gemeinden und Landkreis sei in gemeinsamer Arbeit erstellt worden und es sei immer das Ziel gewesen, gemeinsame Wege und Lösungen zu finden. Genau dies sei im Haushaltsworkshop erfolgt. Er werde diesem Auftrag, der jetzt durch diesen Antrag an die Verwaltung erteilt werde, sehr gerne zustimmen. Der Landrat stehe hier genau dort, wo sich der Antrag von Bündnis90/ Grünen und CDU positioniere. Er sei sich sehr sicher, dass im nächsten Jahr ein auf Augenhöhe mit den Gemeinden abgestimmter Weg zur Entscheidung eingebracht werden könne. Er möchte noch einmal betonen, dass die Ursache des Problem nicht zwischen den Mitgliedern der kommunalen Familie liege, sondern im Grundsatz ganz woanders.
KTA Stoll erklärt, die fetten Jahre in denen Geschenke gemacht worden konnten, seien vorbei. Das hätten aber alle immer gewusst, dass sich die Zeiten auch einmal ändern werden. Die Frage sei, ob eine zusätzliche Kita-Finanzierung des Landkreises ein Geschenk sei oder doch nur ein vom Bund verursachter Versäumnisausgleich. Während sich in Berlin die Bildungsministerin für ein 8,0 Milliardenpaket zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes feiere, durfte der Rüstungsminister sich über ein Sondervermögen von 100,0 Milliarden Euro freuen. Er hätte sich gefreut, wenn dies anders herum gewesen wäre. Seine Gruppe werde dem Änderungsantrag zustimmen.
Vorsitzende Mertz lässt über den weiterführenden Antrag abstimmen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, sich in der Kita-Verhandlungsrunde mit den Gemeinden auf einen Basisbetrag des Defizites zu verständigen, auf dem dann die Angleichung der Betriebskostenpauschale zum benannten Ziel ab dem Jahr 2026 erfolgen kann. In 2025 wird es zunächst eine Erhöhung um 3 Mio. Euro geben.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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