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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.05.2007 - 9 Änderung der Entschädigungssatzung des Landkrei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

LR Nahrstedt berichtet, dass die letzte Anpassung vor über 10 Jahren erfolgt sei. Er führt anschließend die Änderungen auf, die die Verwaltung vorschlage, wie beispielsweise die Anhebung der monatlichen Aufwandspauschale auf 170,00 EUR und einen Auslagenersatz in Höhe von 20,00 EUR für Kreistagsabgeordnete, die künftig ausschließlich das Ratsinformationssystem nutzen wollen.

Er teilt weiter mit, dass unter § 7 der Entschädigungssatzung „Entschädigungen für die Ehrenamtlichen“ ein Beauftragter für Hornissen, Hummeln und andere streng geschützte Insekten aufgenommen worden sei. Auch diese ehrenamtlich Tätigen sollen künftig eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten.

 

KTA Dammann macht deutlich, dass die Tätigkeit eines Abgeordneten angemessen entschädigt werden müsse, damit dieser seinen Verpflichtungen auch nachkommen könne.

 

KTA Staudte führt an, dass sich die Mehrkosten auf 22.000 EUR im Jahr 2007 belaufen würden. Ihr Hauptkritikpunkt sei, dass die Pauschalentschädigung erhöht werde. Es handele sich hier um eine Aufwandsentschädigung und dies bedeute, dass je nachdem wie groß der Aufwand des Einzelnen sei, entsprechend höher auch die Entschädigung sein solle. Daher plädiere ihre Fraktion dafür, dass das Sitzungsgeld erhöht werde und der Pauschalbetrag gesenkt bzw. beibehalten werde.

 

KTA Dr. Bonin erklärt, dass der Kreistag als Selbstverwaltungsorgan zu sehen sei und in dieser Wahlperiode nicht in dem Maße vergrößert worden sei, wie es aufgrund der Einwohnerzahl möglich gewesen wäre. Dies sei ein sinnvoller Ansatz gewesen, führe er doch zu Einsparungen. Ein weiterer Ansatz sei eine Gleichbehandlung der Abgeordneten. Dazu sei ein entsprechender Sockelbetrag notwendig.

 

KTA Berisha gibt unter Hinweis auf die Haushaltslage des Landkreises Lüneburg zu bedenken, dass die Erhöhungen negative Signalwirkungen haben.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die als Anlage 2 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 38 Ja, 8 Nein, 5 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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