21.05.2007 - 24 Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion und der Fra...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Stoll führt aus, dass die Gutscheinregelung für
die Betroffenen eine Bevormundung und Demütigung darstelle. Es sei nicht
möglich für monatlich 40 EUR in bar den sonstigen Lebensunterhalt zu decken oder
einen Rechtsbeistand, der zur Sicherung des Aufenthaltes in Anspruch genommen
werde, zu bezahlen. Die Gutscheinregelung bereite dem Landkreis Lüneburg
Mehrkosten gegenüber der Bargeldausgabe und einen deutlich höheren
Verwaltungsaufwand. Die Rücknahme der in ihrem Antrag genannten Erlasse für die
Abschaffung des Gutscheinssystems im Landkreis Lüneburg und allen anderen
niedersächsischen Kommunen, erlaube diesen eine eigene Entscheidung, ob sie die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bargeld gewähren würden oder
nicht. KTA Stoll weist daraufhin, dass Göttingen und Oldenburg bereits für die
Abschaffung des Gutscheinsystems gestimmt hätten. So solle sich auch der
Landkreis Lüneburg dafür einsetzen.
KTA Stange stellt fest, dass es sich bei dem
Gutscheinsystem um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einem
Bundesgesetz, handele. Der Landkreis Lüneburg habe sich an die Vorgaben des
Bundes zu halten. Die ursprüngliche Festlegung auf Sachleistungen bzw.
Gutscheine sei bei der Einführung des Gesetzes erfolgt, um zu verhindern, dass
Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter den Druck von Schlepperorganisationen
gerieten, um einen Teil der Leistungen abzugeben. Der notwendige Bedarf an Ernährung,
Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie für
Verbrauchsgüter des Haushaltes solle sichergestellt werden.
KTA Stange ergänzt, dass das Ministerium in Hannover Anfang des
Jahres darauf hingewiesen habe, dass alle Gemeinden und Kommunen sich an die
Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu halten hätten und die Umsetzung
einer Resolution, wie sie in Göttingen und Oldenburg verabschiedet worden sei,
unrechtmäßig sei. Sie weist darauf hin, dass sich das Gutscheinsystem im
Landkreis Lüneburg bewährt habe und den gesetzlichen Vorschriften entspreche.
KTA Dziuba-Busch schließt sich dem an, dass den
gesetzlichen Vorgaben gefolgt werden müsse. Der Landkreis Lüneburg würde mit
der Abschaffung des Gutscheinsystems zudem Wirtschaftsflüchtlingen und nicht
ausschließlich Not leidenden politisch verfolgten Asyl geben.
KTA Staudte betont, dass es seit der Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes keine Probleme mit der Aufnahme von Flüchtlingen
gebe. Sollen Wirtschaftsflüchtlinge über das Gutscheinsystem abgehalten werden,
sei das nach ihrer Auffassung der falsche Weg. Das Gutscheinsystem bedeute
einen Mehraufwand für die Verwaltung und den Einzelhandel. Sie weist darauf
hin, dass hier nicht durch eigenmächtiges Handeln in ein Bundesgesetz
eingegriffen werde, sondern eine Resolution verfasst werden solle, die an das
Land gerichtet sei, seinen Erlass zurückzunehmen.
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