21.05.2007 - 27 Beantwortung von Anfragen gemäß § 19 Geschäftso...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KVOR Wiese berichtet zu
Frage 1 „Teilt die Verwaltung des Landkreises
Lüneburg die rechtliche Auffassung der Bundesregierung?“
Die Kreisverwaltung teilt die rechtliche Auffassung der Bundesregierung.
Frage 2 „Wenn nein, warum nicht?“
entfällt
Frage 3 „Wenn ja, wie wird die Verwaltung künftig
bei der Übernahme der Heizkosten verfahren?“
Der Landkreis Lüneburg übernehme, wie ein Großteil der Nachbarlandkreise, grundsätzlich monatlich pro Quadratmeter 1,00 EUR an Heizkosten. Stelle sich am Jahresende heraus, dass die im laufenden Jahr übernommene Heizkostenpauschale nicht ausreiche, werde auf Antrag individuell geprüft, ob mehr zu übernehmen sei. Dann sei zunächst zu prüfen, warum die Heizkostenpauschale nicht ausgereicht habe. Komme die Verwaltung anhand der zugrunde liegenden Gesamtabrechnung zu dem Ergebnis, 1,00 EUR pro Quadratmeter habe ausgereicht, werde, wie von der Bundesregierung dargelegt, von unwirtschaftlichem Verhalten ausgegangen. Dieses gehe zu Lasten des Hilfeempfängers. Werde jedoch festgestellt, dass es sich um alten, schlecht isoliertem Wohnraum handele, in dem die Miete deutlich günstiger sei, würden 1,20 EUR pro Quadratmeter übernommen. Stünden Miet- und Heizkosten allerdings in keinerlei Verhältnis, werde ein Wechsel des Wohnraums empfohlen.
Frage 4 „Werden zukünftig eventuelle Nachzahlungen
für Heizkosten übernommen?“
Wie dargestellt, konkret individuell nach Einzelfall und ggf. dem Einschalten des Außendienstes. Dieses gelte sowohl im Bereich der Leistungen nach SGB XII wie auch nach SGB II.
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