16.07.2007 - 13 Antrag der UWL / Bündnis Rechte vom 15.06.2007 ...
Grunddaten
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
LR Nahrstedt berichtet, dass die Verwaltung empfehle,
den Antrag abzulehnen. Eine entsprechende Beschlussfassung sei rechtswidrig und
mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar. Die Landesbeauftragte
für den Datenschutz habe auf Nachfrage bestätigt, dass es unzulässig sei, eine
Liste mit Namen und Zahlungsbeträgen zu veröffentlichen. Auch eine
anonymisierte Liste mit Zahlungsbeträgen sei unzulässig, da über die Beträge
eine namentliche Zuordnung nicht auszuschließen sei. Jede Bürgerin und jeder
Bürger habe die Möglichkeit die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg
einzusehen und könne daraus die Aufwendungen entnehmen. Jeder Abgeordneten und
jedem Abgeordneten stehe es allerdings frei, die Beträge freiwillig zu
veröffentlichen.
KTA Berisha schlägt eine freiwillige Veröffentlichung
der Zahlungsbeträge vor.
KTA Barufe sagt, dass die Beträge der
Entschädigungssatzung entnommen werden könnten. Er weist darauf hin, dass diese
in der Einkommenssteuererklärung auszuweisen seien.
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