16.07.2007 - 12 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 07.06.2007...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Röckseisen begründet den Antrag ihrer Fraktion.
Gleichzeitig begrüßt sie die Empfehlung des Kreisausschusses. Die Ertüchtigung
der Fährverbindung stehe bis zur neuen Elbbrücke im Interesse aller Menschen.
Ihre Fraktion werde daher der Ergänzung zustimmen.
KTA Staudte beantragt über die Punkte 1 sowie 2 und 3
getrennt abzustimmen. Dieses habe auch der zuständige Fachausschuss getan. Ihre
Fraktion werde dem Punkt 1 zustimmen, bittet aber um Ergänzung des
Spiegelstriches 2 „Verlängerung der Fährbetriebszeiten für beide
Elbfähren“.
Den Punkt 2 werde ihre Fraktion ablehnen, da dieses ihrer
Auffassung nach keine Aussicht auf Erfolg habe. Auch sei unter Punkt 3
aussichtslos, eine andere Trasse für die Brücke zu finden, da bereits
verschiedenste Varianten überprüft worden seien.
KTA Kaidas führt aus, dass es für die Bürgerinnen
und Bürger des Amtes Neuhaus unvorstellbar sei, dass die Brücke nicht gebaut
werden könne. Alle seien gefordert etwas zu tun, wie z.B. dafür Sorge zu
tragen, dass eine Verbesserung hinsichtlich der Fährbetriebszeiten eintrete.
Dabei gelte der vorrangige Blick der Fähre des Landkreises Lüneburg. Nach
seiner Auffassung sei es nur rechtens, dass die Möglichkeit einer Revision
überprüft werde. Er berichtet, dass es nach den Sommerferien ein Gespräch mit
allen Betroffenen in Hannover geben werde.
KTA Kamp betont, dass auch seine Fraktion
weiterhin hinter dem Bau der Elbbrücke stehe. Der Weg nach Leipzig sei nach
seiner Auffassung eine Selbstverständlichkeit, da der Bau der Brücke über viele
Jahre geplant und bereits mit Kosten verbunden gewesen sei. Ferner sei ihm
wichtig, dass Gespräche mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt werden.
KTA Stoll berichtet, dass die Brücke für die
Menschen im Amt Neuhaus ein Stück Lebensqualität bedeute und diese nicht nur
dichter an den Landkreis Lüneburg, sondern auch dieser näher an das Amt Neuhaus
heranrücke.
KTA Neumann sagt, dass der Bau einer Brücke außer
Frage stehe. Bis dahin müsse allerdings die Fähre auch vor dem Hintergrund der
zu erwartenden Schülerströme von Neuhaus nach Bleckede und zurück ertüchtigt
werden. Sie bittet daher zunächst um Überprüfung der Fährzeiten und Tarife.
KTA Hoppe sagt, dass derzeit die Begründungen für
das Urteil noch nicht vorliegen würden. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass
auch ein Gericht für das Volk da sei und das Volk eine positive Entscheidung
erwarten könne, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Er
appelliert an den Kreistag und die Verwaltung, die Landesregierung aufzufordern
hier unterstützend tätig zu werden.
KTA Forstreuter bittet um Mitteilung, ob die Chancen und
Risiken der Fortsetzung des Rechtsstreites bereits überprüft worden seien.
LR Nahrstedt berichtet, dass der vom Landkreis
Lüneburg beauftragte Rechtsanwalt dazu geraten habe, nach Leipzig zu gehen, da
er auf einer anderen Rechtsgrundlage das gesamte Brückenverfahren angegangen
sei. Nach dessen Auffassung sei hier Bundesrecht anzuwenden und es daher sehr
wohl möglich zu planen. Weitere Gespräche würden folgen.
LR Nahrstedt betont ebenfalls, dass derzeit noch keine
schriftliche Urteilsbegründung vorliege.
Er teilt jedoch mit, dass bereits erste Gespräche mit dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg und den beteiligten Samtgemeinden erfolgt seien. So
habe die Gemeinde Neu Darchau darauf hingewiesen, dass sie nie einen Beschluss
gegen den Bau der Brücke getroffen habe, sondern sich vielmehr dagegen
ausgesprochen habe, dass der Trassenverlauf durch den Ort führe.
Abstimmung über den Antrag der
Grünen-Kreistagsfraktion die Punkte 1 sowie 2 und 3 en bloc getrennt
abzustimmen
Beschluss: Der Antrag wird bei 9:40
Stimmen abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag der
Grünen-Kreistagsfraktion auf Ergänzung des Punktes 2 „Verlängerung der
Fährbetriebszeiten für beide Elbfähren“
Beschluss: Der Antrag wird bei 9:37
Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
-60, 34-
Beschluss
Beschluss:
Die
Verwaltung wird gebeten:
1.) Maßnahmen
zu entwickeln und deren Kosten zu quantifizieren, die geeignet sind
Verbesserungen im Fährverkehr zu erreichen, zum Beispiel:
- Die Ertüchtigung der kreiseigenen Fähre
‚Amt Neuhaus’,
- Verlängerung der Fährbetriebszeiten,
- Verbesserung der Fährtarife.
-
schnellere Information der Fährgäste z.B. durch Abo-SMS
2.) Die
Chancen und Risiken der Fortsetzung des Rechtsstreites nach dem OVG-Urteil zum
Planfeststellungsbeschluss zu prüfen. Dabei sollte sie sich externen
juristischem Sachverstand bedienen.
3.) Gespräche
mit den betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis Lüchow-Dannenberg, Gemeinde
Neu Darchau) über eine konsensfähige Veränderung der geplanten Trassenführung
zu führen und die Frage der Mehrkosten inklusive ihrer Deckung zu klären.