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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

16.07.2007 - 11 Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 19.05.2...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Brunke-Reubold gibt bekannt, dass sich die Grüne-Kreistagsfraktion dem Änderungsantrag des Kreistagsabgeordneten Kamp anschließe und ihren Antrag zurückziehe.

Sie berichtet, dass es sich bei dem geplanten Projekt um eine Großanlage handele. Diese sei mit erheblichen Lärm-, Verkehr-, Geruchs- und Feinstaubbelästigungen für die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden verbunden. Bei den Gemeinden handele es sich um Zuzugsgebiete, deren Schwerpunkt in den Bereichen Wohnen und Erholung liegen würde. Die Samtgemeinde Ilmenau selbst liege im Naturpark Lüneburger Heide und bezeichne sich als Urlaubsregion.

Sie führt weiter an, dass die von den Gemeinden beschlossenen Veränderungssperren deutlich deren Ablehnung zeigen würden. Sie bittet dieses zu unterstützen.

 

KTA Kamp begründet seinen Antrag und appelliert an alle politisch Verantwortlichen in der Region sich gegen diese Anlagen auszusprechen.

Er betont, dass er grundsätzlich nicht gegen Bioethanolanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerke sei. Er wehre sich jedoch gegen die Kombination am Standort Embsen.

Gleichzeitig sollte der Kreistag aber nicht in die Eigenständigkeit der Verwaltung eingreifen.

 

KTA Blume teilt mit, dass sich seine Fraktion einer Resolution zum jetzigen Zeitpunkt nicht anschließen werde. Die vorliegenden Anträge würden letztlich auf eine Vorverurteilung des in Embsen geplanten Vorhabens hinauslaufen. Er berichtet, dass bis heute nicht konkret bekannt sei, was beantragt werden solle und welche Auswirkungen dieses Vorhaben haben werde.

Er gibt zu Bedenken, dass das Vorhaben eines förmlichen Genehmigungsverfahrens bedürfe. In diesem Zusammenhang müsse eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Eine Genehmigung werde nur dann erteilt, wenn unter Beachtung strenger Standards gewährleistet sei, dass die Anlage Mensch und Umwelt in keinster Weise beeinträchtige. Denjenigen, die sich durch die Genehmigung in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen würden, stehe der Rechtsweg offen.

KTA Blume sagt weiter, dass der Kreistag Organ des Landkreises, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sei und als solcher – wie der Landkreis selbst – an Recht und Gesetz gebunden sei. Nach seiner Auffassung setze dies voraus, dass sich der Kreistag neutral verhalte und Distanz bewahre und nicht Vorhaben, deren Inhalt noch gar nicht feststehen würden und deren Auswirkungen noch gar nicht beurteilt werden könnten, ablehnt. Der Landkreis selbst sei in den Bereichen Bau-, Naturschutz- und Wasserrecht an der Prüfung der Anlage beteiligt.

Er betont, dass der Kreistag als Vertreter des Landeskreises selbstverständlich eine Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger habe. Nach Auffassung seiner Fraktion komme man dieser Verantwortung jedoch am Ehesten nach, wenn der Anspruch aller – und dazu gehöre auch der Vorhabenträger – auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren respektiert und niemand vorverurteilt werde.

 

KTA Dr. Scharf gibt zu, sich als Mitglied des Kreistages und des Stadtrates in einer Konfliktsituation zu befinden. Daher werde er sein Abstimmungsverhalten persönlich, aber auch sachlich begründen wollen. Er sei weder gegen Müllverbrennungs- noch gegen Bioethanolanlagen. Entscheidend sei jedoch der Standort. Die hier geplante Anlage bewege die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden wie auch der Stadt Lüneburg seit ca. 2 Jahren.

Er berichtet, dass zwei Industrieanlagen auf dem Industriegebiet der Samtgemeinde Ilmenau errichtet werden sollen. Zum Einen ein Heizkraftwerk mit Ersatzbrennstoffen in Melbeck, zum Anderen eine Bioethanolanlage in Embsen. Beide Gemeinden seien zuständig für die Aufstellung der Bebauungspläne, die Samtgemeinde für den Flächennutzungsplan. Zuständig für die Genehmigung sei das Gewerbeaufsichtsamt. Der Kreistag sei nach seiner Auffassung für eine politische Bewertung der Anlagen zuständig.

KTA Dr. Scharf führt zu der Historie an, dass es bereits Anfang 2006 eine Anfrage des Investors gegeben habe, ein Ersatzbrennstoffkraftwerk in Melbeck zu errichten. Ende 2006 habe die Lüneburger Landeszeitung berichtet, dass in Embsen beabsichtigt sei, eine Bioethanolanlage zu errichten. Bekanntermaßen sei hierfür viel Wärme erforderlich. Diese könne durch Getreide, Müll oder Gas hergestellt werden. Der Rat der Stadt Lüneburg habe im Dezember 2006 der Verwaltung den Auftrag gegeben, Informationen über die möglichen Betreiber einzuholen. Diese hätten es abgelehnt, im Fachausschuss öffentlich Stellung zu nehmen.

Anfang Juni 2007 sei in der Lüneburger Landeszeitung zu lesen gewesen, dass beim Gewerbeaufsichtsamt ein Antrag für ein Ersatzbrennstoffkraftwerk gestellt worden sei.

Er berichtet weiter, dass die beantragende Firma sich nicht nur mit Verbrennungs- und Heizanlagen, sondern auch weltweit mit Wasseraufbereitungsanlagen, Abfallentsorgung etc. befasse.

Hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens verdeutlicht KTA Dr. Scharf, dass diese auf Grundlage des Bundesimmissionschutzgesetzes erfolge. Dazu gehöre auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sei unverzichtbar.

KTA Dr. Scharf erklärt, dass er die Betroffenheit der Menschen in den Wohngebieten Melbeck, Embsen, Oedeme und Häcklingen nachvollziehen könne. Ihre Angst könne nur dann abgebaut werden, wenn sie wissen würden, was auf sie zukomme. Er werde sich deshalb der Stimme enthalten.

 

KTA Koch berichtet, dass Investoren beabsichtigen würden ein Ersatzbrennstoffkraftwerk und eine Bioethanolanlage in Melbeck bzw. Embsen zu errichten. Davon wären die Stadt Lüneburg mit ihren Ortsteilen Rettmer, Häcklingen und die Gemeinde Deutsch Evern mit ihren Baugebieten sehr betroffen. Die Gemeinden Melbeck und Embsen hätten bereits eine Veränderungssperre für das Industriegebiet erlassen und würden beabsichtigen den Bau der Anlagen zu verhindern, um gemäßigte Betriebe in dem Industriegebiet anzusiedeln. Er bittet der Resolution zuzustimmen.

 

KTA Venderbosch sagt, seine Fraktion befürworte die Resolution. Für ihn stehe das Wohl der Allgemeinheit über den Profitinteressen eines Unternehmens.

 

KTA Stilke berichtet von einer Anhörung in Dahlenburg. Dort habe er dem dortigem Betreiber vorrechnen können, dass dessen Filteranlage nicht ausreiche. Der Rechtsanwalt des Betreibers habe letztlich verstanden, warum die Bevölkerung in Dahlenburg gegen den Bau der Anlage gewesen sei und habe seinen Mandaten entsprechend beraten.

Hier gehe es nun um die Frage, welcher Müll verbrannt werde. Grundsätzlich müsse zunächst Müll vermieden werden. Nicht vermeidbarer Müll müsse recycelt werden. Sei dieses nicht möglich, müsse der Müll umweltfreundlich beseitigt werden. Dies könne möglicherweise auch in einer Müllverbrennungsanlage erfolgen. Fraglich sei allerdings, um was für einen Müll es sich hierbei handele. Für besonders kritischen Müll mit hohem Schadstoffgehalt werde eine sehr gute Filteranlage benötigt.

KTA Stilke bittet im Interesse der Bevölkerung der Resolution zuzustimmen.

 

KTA Röckseisen teilt mit, dass ihre Fraktion der Resolution heute nicht zustimmen könne. Zum jetzigen Zeitpunkt könne nur der Landrat und die Verwaltung gebeten werden, den Kreistag und die Bevölkerung zeitnah mit Informationen zu versorgen. Den zuständigen Fachgremien solle das notwendige Vertrauen entgegengebracht werden.

Weiter betont sie, dass sich ihre Fraktion nicht nur gegen einen Mülltourismus ins Ausland, sondern auch innerhalb Deutschlands ausspreche.

 

KTA Dörbaum vertritt die Auffassung, dass die Politik heute gefordert sei, eine Aussage – unabhängig von dem Genehmigungsverfahren – zu machen. Richtig sei, dass das Genehmigungsverfahren nicht beim Landkreis Lüneburg, sondern beim Gewerbeaufsichtsamt sowie anderen Behörden und Institutionen angesiedelt sei. Gleichwohl müsse bei einer solchen Anlage, die mit einem Risiko für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis und der Stadt Lüneburg verbunden sei, richtig sein, dass der Kreistag eine politische Aussage mache.

Er verdeutlicht, dass der Investor bisher seiner Informationspflicht nicht nachgekommen sei bzw. teilweise unterschiedliche Angaben, z.B. über die Sicherheitsanlagen mache.

KTA Dörbaum betont, dass es nicht darum gehe Investitionen in der Region Lüneburg zu verhindern. Allerdings müssten diese sorgfältig geprüft werden. Er halte die Anlage an der vorgesehenen Stelle für nicht richtig.

 

KTA Dr. Bonin sagt, dass politische Äußerungen notwendig seien, um deutlich zu machen, dass der Kreistag auf den Prozess einwirken wolle. Er müsse jedoch auch deutlich machen, dass er innerhalb der Süderelbe AG durchaus Industrieansiedlungen wolle. Jedoch nur mit Investoren, die glaubwürdig machen, dass sie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Wert legen und die wirklichen Risiken begrenzen wollen.

 

KTA Blume betont, dass der Kreistag die notwendige Distanz zu allen Beteiligten wahren müsse. Es gelte ein ordnungsgemäßes Verfahren, welches zu einer Genehmigung oder Nichtgenehmigung führe, zu durchlaufen und nicht von vornherein ein Vorhaben abzulehnen, dass der Landkreis Lüneburg noch gar nicht kenne.

 

KTA Meißner sagt, die Resolution solle den betroffenen Gemeinden den Rücken stärken und ihnen das Gefühl geben, nicht alleine dazustehen. Es gehe darum, keine Industriezweige zuzulassen, von denen möglicherweise gesundheits- und umweltgefährdende Gefahren in größerem Maße ausgehen könnten. Mit der Resolution solle ein Signal nach außen gesetzt werden, damit die Investoren bemerken, dass auf allen politischen Ebenen Widerstand herrsche.

 

KTA Peters merkt zur Geschäftsordnung an, dass alle wesentlichen Argumente ausgetauscht seien. Er stellt den Antrag auf Schließung der Rednerliste.

 

Vors. Fricke teilt mit, dass noch zwei Wortmeldungen vorliegen. Dem Antrag auf Schließung der Rednerliste wird einstimmig zugestimmt.

 

KTA Berisha erwartet zunächst umfassende Informationen. Daher werde er gegen die Resolution stimmen.

 

KTA Althusmann macht deutlich, dass die CDU/Unabhängige-Fraktion durchaus den Weg der erneuerbaren Energien bestreiten wolle und für mehr Bioethanolanlagen in Deutschland plädiere. Die Frage, wie diese letztlich mit Energie versorgt würden, ob durch Müllverbrennung oder andere Alternativen, sei eine Detailfrage, die durch die Verwaltung zu klären sei. Diese habe sich an Recht und Gesetz zu halten. Politik könne nicht mit Resolutionen, sondern nur mit klaren Beschlüssen gemacht werden.

KTA Althusmann bittet LR Nahrstedt um Mitteilung, welche rechtliche Beurteilung die Verwaltung zu der Bioethanolanlage einnehme und ob sie bereits konkrete Hinweise darauf habe, dass man sich nicht an Recht und Gesetz halten werde.

 

LR Nahrstedt führt aus, dass die Zuständigkeit bei den Gemeinden Melbeck und Embsen liege. Beide hätten deutlich gemacht, dass sie die Gewerbeflächen positiv verändern wollen. Unterstützung würden sie von der Samtgemeinde Ilmenau erhalten.

Der Landkreis Lüneburg werde erst in Wasser- und Abwasserfragen, Baurecht, Brandschutzfragen etc. beteiligt und dann Stellung nehmen. Er achte die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden und sehe sich außerstande, heute Stellung zu nehmen. Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg werde sich neutral verhalten und zu gegebener Zeit tätig werden. Davon unberührt bleibe seine ganz persönliche Auffassung, die aber unerheblich sie für das verwaltungsseitige Anhörungsverfahren.

 

Vors. Fricke stellt fest, dass der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion zurückgezogen worden sei und lässt über den Antrag des KTA Kamp abstimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

„1.   Der Kreistag Lüneburg wendet sich gegen Pläne, im Industriebgebiet ‚Lüneburg-Süd Embsen’ eine Bioethanol-Anlage und ein mit Ersatzbrennstoffen betriebenes Heizkraftwerk zu errichten.

2.    Wir wollen nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg durch die Anlagen belastet werden und fordern alle politisch Verantwortlichem im Kreis und in der Region auf, sich gegen den Bau der Anlagen auszusprechen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 29 Ja, 17 Nein, 4 Enthaltungen

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