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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

16.07.2007 - 21 1. Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Venderbosch berichtet, seine Fraktion habe ihren Antrag zurückgezogen. Allerdings könne er die Argumentation, keinen Appell an das Land Schleswig-Holstein zu entsenden, nicht nachvollziehen.

 

KTA Nahrstedt teilt mit, dass die Linke-Kreistagsfraktion ihren Antrag im Kreisausschuss zurückgezogen habe. Der Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige/SPD sei mit folgender Änderung angenommen worden: der Satz „Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert …“ wird wie folgt verändert: „Der Kreistag des Landkreises Lüneburg bittet den Landrat über die zuständigen Landesministerien eine lückenlose Aufklärung der Fälle im AKW Krümmel herbeizuführen.“

 

KTA Kamp fordert alle politisch Verantwortlichen auf, einer Wiederinbetriebnahme vorerst nicht zuzustimmen und das Atomkraftwerk Krümmel solange abgeschaltet zu lassen bis die Fehler abschließend behoben seien. Der Landrat solle beauftragt werden, mit allen Behörden und Ministerien Gespräche auch insbesondere hinsichtlich der Informationspflicht zu führen, um eine größtmögliche Sicherheit zu erreichen.

 

KTA Blume führt an, dass der Landkreis Harburg vor einigen Tagen eine ähnliche Resolution beschlossen habe.

 

KTA Staudte vertritt die Auffassung, dass durch das Vorgehen des Betreibers Vattenfall in der Vergangenheit deutlich geworden sei, dass dieser nicht befähigt sei, die Lizenz in Anspruch zu nehmen. Nicht zuletzt aufgrund der Informationspolitik. Für ihre Fraktion sei die hier zu verabschiedende Resolution daher ein Minimalkonsens. Sie bedauert, dass das Atomkraftwerk Brunsbüttel nicht in die Resolution aufgenommen worden sei.

 

LR Nahrstedt sagt, dass er in Abstimmung mit dem Landkreis Harburg, Herrn Schünemann sowie das schleswig-holsteinische Sozialministerium gebeten habe, auch in Schleswig-Holstein für eine schnellere Informationspolitik Sorge zu tragen.

 

KTA Stilke berichtet, er habe bereits vor 20 Jahren die Frage gestellt, was passiere, wenn das Material spröde und marode werde. Jetzt sei der Fall eingetreten. Er hält es für unabdingbar, jetzt eine Resolution in die Wege zu leiten, die das Aus der Atomkraftwerke vorsehe.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke ist im Kreisausschuss zurückgezogen worden.

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg verabschiedet folgende Resolution:

„Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg sind wegen der jüngsten Vorgänge im AKW Krümmel verunsichert und auf das Höchste besorgt. Hieß es zunächst, dass durch den Brand eines Transformatorhauses am 28.06.2007 der Atomreaktor selbst nicht betroffen gewesen sei, musste das für Reaktorsicherheit zuständige Sozialministerium in Kiel am 03.07.2007 einräumen, dass bei der durch den Brand veranlassten Schnellabschaltung im Reaktorgebäude Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Vor diesem Hintergrund muss die Aussage des Betreibers, es habe zu keinem Zeitpunkt ein Sicherheitsrisiko bestanden, sehr kritisch hinterfragt werden. Die Bevölkerung sieht die Vorfälle nicht als einmaliges Ereignis, sondern stellt die Sicherheit des AKW insgesamt in Frage. Zu dieser Einschätzung hat nicht zuletzt die völlig unzulängliche Informationspolitik insbesondere des Betreibers beigetragen.

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg bittet den Landrat über die zuständigen Landesministerien eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle im AKW Krümmel herbeizuführen. Die Zuverlässigkeit des Betreibers ist ebenso kritisch zu überprüfen wie das Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen des AKW-Betriebes. Der Widerruf der Genehmigung ist ernsthaft in Betracht zu ziehen. Ein Wiederanfahren des AKW darf erst erfolgen, wenn die Ursachen der aufgetretenen Störungen ermittelt worden sind und ihre Wiederholung zuverlässig aufgeschlossen werden kann. Der Landkreis Lüneburg fordert, bei Störfällen und anderen Zwischenfällen vom AKW-Betreiber Vattenfall und von den zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein direkt, unverzüglich und umfassend informiert zu werden. Die Informationspflichten und –wege sind daraufhin zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind bzw. wie sie verbessert werden können. Entsprechendes gilt für die Regelungen zum Katastrophenschutz.“

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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