17.12.2007 - 15 Antrag der Fraktion Die Linke vom 10.09.2007 (E...
Grunddaten
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Venderbosch führt aus, dass seine Fraktion nicht
grundsätzlich gegen Arbeitsgelegenheiten sei, jedoch sollten diese nur auf freiwilliger
Basis vergeben werden. Er berichtet, die Verwaltung habe in der Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit mitgeteilt, dass nach den gesetzlichen
Bestimmungen Personen auch zwangsweise zu Arbeitsgelegenheiten herangezogen
werden könnten.
KTA Dörbaum vertritt die Auffassung, dass 2-EUR-Jobs
eine Chance für Langzeitarbeitslose bieten würden, wieder auf dem Arbeitsmarkt
tätig zu sein. Im Landkreis Lüneburg gebe es 1.542 Menschen zwischen 50 und 64
Jahren ohne Arbeit. Im Vergleich zum 1-EUR-Job würde diese Art
Arbeitsgelegenheit den Vorteil bieten, Langzeitarbeitslose nicht nur für 6
– 9 Monate einzustellen. Außerdem könnten sie bis zum Rentenbeginn
beschäftigt werden bzw. hätten sie auch weiterhin die Möglichkeit eine
Tätigkeit in ihrem bisherigen Beruf wieder aufzunehmen.
KTA Dörbaum erinnert, dass Kreis- und Stadtverwaltung bereits
seit dem Spätsommer 2007 mit der ARGE und der Agentur für Arbeit in Kontakt
stehen und Einzelheiten erarbeiten würden.
KTA Bersiha sagt, er stimmt dem vorliegenden Antrag
der Kreistagsfraktion Die Linke zu. Er führt aus, dass keine Rentenansprüche
bestehen würden. Die finanziellen Mittel sollten stattdessen für neue
Arbeitsplätze eingesetzt werde. Er weist zudem darauf hin, dass hinsichtlich
der Vermittlung von 1-EUR-Kräften keinerlei Statistiken geführt werden würden.
KTA Forstreuter teilt für die Grüne-Kreistagsfraktion
mit, dass dem Antrag alleine aus formalen Gründen nicht zugestimmt werden
könne. 2-EUR-Jobs gebe es bereits seit einiger Zeit. Er weist darauf hin, dass es
sich bei Bürgerarbeit nicht gleich um einen 2-EUR-Job handele, sondern im
eigentlichen Sinne die Zusammenfassung aller finanziellen Hilfen des Staates zu
einem Einkommen bedeute, von dem der Betroffene leben könne. Dies sei bei einem
2-EUR-Job nicht der Fall.
Die Ausweitung der Bürgerarbeit sei für ihn wünschenswert, da
es sich um eine sozialpolitische Maßnahme handele.
KTA Stange erläutert, dass bereits im Ausschuss für
Soziales und Gesundheit ausführlich diskutiert worden sei. Die Verwaltung habe
in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich hierbei um eine Leistung zur
Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II und um eine ausdrücklich vom Gesetz
vorgesehene Leistungsart handele. Sie fasst zusammen, dass ein Gesetz nicht vom
Kreistag geändert werden könne und betont, dass die in der Fachausschusssitzung
beratenden Mitglieder der Wohlfahrtsverbände ausdrücklich 2-EUR-Jobs
befürwortet hätten.
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