18.02.2008 - 8 Antrag von KTA Christian Berisha (UWL/Bündnis R...
Grunddaten
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Bersiha begründet seinen Antrag ausführlich.
Er führt u.a. aus, dass nach seiner Auffassung nur
Arbeitsplätze geschaffen werden dürften, die dem Langzeitarbeitslosen einen
zusätzlichen Wert geben können. Die ARGE habe ein Wahlrecht, ob sie den
Anspruchsberechtigten zu einer arbeitsvertraglichen Beschäftigung heranziehe.
Diese Entscheidung sei nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Hierbei sollte
es sich insbesondere um ein Hilfsangebot an den Anspruchsberechtigten handeln,
der dadurch aus der Isolierung vom Arbeitsmarkt herausgeholt werden solle.
Ferner sei vom Leistungsträger zu begründen, warum der Anspruchsberechtigte zu
einer Arbeitsgelegenheit und nicht zu einer ebenfalls geförderten Beschäftigung
in ein Arbeitsverhältnis herangezogen werden solle.
LR Nahrstedt teilt mit, dass es sich bei dem 1 EUR-Job
um eine nach § 16 Abs. 3 SGB II vorgesehene Maßnahme handele. Sie sei für erwerbsfähige
Hilfeempfänger geschaffen worden, die keine Arbeit finden können. Insoweit
werde bei der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten dem gesetzgeberischen
Auftrag entsprochen. Die ARGE sei eine gemeinsam von der Agentur für Arbeit und
dem Landkreis Lüneburg getragene Anstalt des öffentlichen Rechts. In der ARGE
würden die vom Bund zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel verwaltet.
Eingliederungsmittel, die am Jahresende nicht verausgabt worden seien, würden
am Ende des Haushaltsjahres an den Bundeshaushalt zurückfallen. Insoweit könne
die ARGE an diesen Maßnahmen nichts verdienen und sie auch nicht in feste
Arbeitsverhältnisse umlenken. LR Nahrstedt führt weiter aus, dass die
Arbeitsgelegenheiten als geeignetes Mittel angesehen werden, erwerbsfähige
Langzeitarbeitslose für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Den Teilnehmern würde
in der Regel ein hohes Maß an persönlicher Befriedigung bereitet. Hinsichtlich
der Verwaltungspauschale teilt LR Nahrstedt mit, dass von dieser die Anleiter
finanziert werden. Dadurch würden feste Arbeitsplätze geschaffen werden. LR
Nahrstedt betont, dass der gestellte Antrag seiner Ansicht nach die
gesetzlichen und gesellschaftlichen Vorgaben verkenne.
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Beschluss
Beschluss:
„1. Der Kreistag des
Landkreises Lüneburg beschließt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um
die Vermittlung der 1 Euro Arbeitsplätze im Landkreis sofort einzustellen.
2. Die eingesparten
Gelder, die für diesen Verwaltungsaufwand an die ARGE ausgezahlt werden, dafür
einzusetzen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern.“