05.05.2008 - 12 Schulzentrum Bardowick - Übertragung der laufen...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Peters führt an, dass nach § 103 des
Niedersächsischen Schulgesetzes die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden
und Samtgemeinden die Verwaltung der kreiseigenen Schulen vor Ort übertragen
müssen, wenn die entsprechende Gemeinde / Samtgemeinde dieses verlange. Die
Samtgemeinde Bardowick sei vor zwei Jahren an den Landkreis Lüneburg
herangetreten. KTA Peters berichtet, dass der Landkreis dadurch
Verwaltungskosten spare, da sich die Samtgemeinde verpflichtet diese nicht mit
dem Landkreis abzurechnen. Für die Samtgemeinde würden durch die Übernahme der
Schule Synergieeffekte entstehen, z.B. im Bereich der Verwaltung der
benachbarten Grundschule. KTA Peters betont zudem, dass der Verdacht, die
Samtgemeinde übernehme die Schule nur, um den Sanierungsstau vorzeitig aufzulösen
und die Kosten vom Landkreis erstattet werden würden, nicht haltbar sei. Die
Samtgemeinde trete zwar in Vorleistung, allerdings sei vertraglich gesichert,
dass die Samtgemeinde nur das Budget ausgeben dürfe, das vorab im Rahmen der
Haushaltsberatungen des Landkreises Lüneburg vereinbart worden sei.
KTA Stilke zeigt sich verwundert, dass bereits seit
zwei Jahren verhandelt werde. Er betont, dass der Landkreis Lüneburg
Schulträger bleibe. Eine vorgezogene Sanierung steigere die Attraktivität der
Schule.
Vors. Fricke führt an, dass zum jetzigen Zeitpunkt
alle Verträge vorliegen würden.
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Beschluss
Beschluss:
- Die
laufende Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule, Bardowick, wird ab
01.01.2009 der Samtgemeinde Bardowick übertragen.
- Der
Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung über Einzelheiten der
Übertragung und Wahrnehmung der laufenden Verwaltung der
Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick mit der Samtgemeinde Bardowick
abzuschließen.