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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

05.05.2008 - 12 Schulzentrum Bardowick - Übertragung der laufen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Peters führt an, dass nach § 103 des Niedersächsischen Schulgesetzes die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden die Verwaltung der kreiseigenen Schulen vor Ort übertragen müssen, wenn die entsprechende Gemeinde / Samtgemeinde dieses verlange. Die Samtgemeinde Bardowick sei vor zwei Jahren an den Landkreis Lüneburg herangetreten. KTA Peters berichtet, dass der Landkreis dadurch Verwaltungskosten spare, da sich die Samtgemeinde verpflichtet diese nicht mit dem Landkreis abzurechnen. Für die Samtgemeinde würden durch die Übernahme der Schule Synergieeffekte entstehen, z.B. im Bereich der Verwaltung der benachbarten Grundschule. KTA Peters betont zudem, dass der Verdacht, die Samtgemeinde übernehme die Schule nur, um den Sanierungsstau vorzeitig aufzulösen und die Kosten vom Landkreis erstattet werden würden, nicht haltbar sei. Die Samtgemeinde trete zwar in Vorleistung, allerdings sei vertraglich gesichert, dass die Samtgemeinde nur das Budget ausgeben dürfe, das vorab im Rahmen der Haushaltsberatungen des Landkreises Lüneburg vereinbart worden sei.

 

KTA Stilke zeigt sich verwundert, dass bereits seit zwei Jahren verhandelt werde. Er betont, dass der Landkreis Lüneburg Schulträger bleibe. Eine vorgezogene Sanierung steigere die Attraktivität der Schule.

 

Vors. Fricke führt an, dass zum jetzigen Zeitpunkt alle Verträge vorliegen würden.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die laufende Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule, Bardowick, wird ab 01.01.2009 der Samtgemeinde Bardowick übertragen.
  2. Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung über Einzelheiten der Übertragung und Wahrnehmung der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick mit der Samtgemeinde Bardowick abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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