05.05.2008 - 14 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes ...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
EKR Krumböhmer führt aus, dass mit dem
Rettungsdienstbedarfsplan eine erhebliche Verbesserung der Situation im
Landkreis Lüneburg eintrete. So werde der Landkreis einen weiteren Standort für
eine Rettungswache erhalten und es werde weitere Fahrzeuge geben. Damit sei der
Landkreis Lüneburg in der Lage, die vom Gesetzgeber vorgesehene Rettungsfrist
von 15 Minuten einzuhalten. Eine Reaktion der Kostenträger liege bisher nicht
vor. Die Genehmigung bleibe daher abzuwarten, jedoch könne bereits der
Beschluss gefasst werden. Die Umsetzung der Beschlüsse liege bei den
Beauftragten von ASB und DRK. EKR Krumböhmer teilt ergänzend mit, dass zum
Bereich der notärztlichen Versorgung ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben
werden solle.
KTA Meyn stellt fest, dass nach der Beauftragung
der Verwaltung ein Gutachten vorzulegen nun verlässlichen Zahlen vorhanden
seien. Diese seien eine gute Grundlage für die Fortschreibung.
KTA Röckseisen hofft, dass konsequenter Weise auch die
Versorgung mit Notärzten aufgestockt werde. Ein entsprechender Antrag sei auf
Landesebene eingereicht worden.
KTA Stilke sagt, dass mit dem
Rettungsdienstbedarfsplan nun der Mindeststandard erreicht werde, nämlich dass
ein Rettungsmittel innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein müsse. Dieses sei an
einigen Stellen nur knapp zu erreichen. Aus ärztlicher Sicht und aus
Sanitätersicht sei aber das Erreichen innerhalb von 10 Minuten erforderlich.
Dieses sei noch nicht gesetzlicher Standard. Der Landkreis Lüneburg erreiche
diese nun in fast allen Orten, insbesondere auch durch die kreisübergreifenden
Rettungsbeauftragungen. Einige der Orte würden wesentlich schneller durch Rettungswachen
erreicht, die außerhalb des Landkreis Lüneburg liegen würden. Entsprechend
würden auch von den Rettungswachen im Landkreis Lüneburg kreisübergreifend
Menschen leichter und schneller erreicht. Dieses sei im
Rettungsdienstbedarfsplan festgeschrieben.
KTA Forstreuter fragt, ob es die Möglichkeit gebe für das
Notarztwesen wie für das Rettungswagensystem etwaige Übergangslösungen zu
finden.
EKR Krumböhmer teilt mit, dass die Umsetzung des
Rettungsdienstgutachtens ein Jahr dauern könne. Aus Gesprächen sei bekannt,
dass es in einzelnen Rettungswachen bereits konkrete Überlegungen gebe. Dieses
werde jedoch von DRK und ASB übernommen. Sobald die Zustimmung der Kostenträger
vorliege, könne eine Umsetzung schnell erfolgen. Für ihn seien Bestrebungen bis
dahin eine Interimslösung im Bereich des Rettungsdienstes zu installieren,
nicht erkennbar.
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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