05.05.2008 - 11 Einleitung zur Änderung des Regionales Raumordn...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
LR Nahrstedt trägt vor, dass das Land am 30.01.2008
durch Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt mitgeteilt habe, dass das
Landesraumordnungsprogramm geändert wurde. Für die Kreise und Gemeinden gebe es
mehrere Rechte und Pflichten, wonach das Regionale Raumordnungsprogramm geändert
werden könne. Dazu bedürfe es auch eines Einleitungsbeschlusses. Mit dem
heutigen Beschluss solle die Veränderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes
eingeleitet werden, um die allgemeinen Planungsabsichten dann auch unverzüglich
zu veröffentlichen. Die Bürgermeister der Gemeinden und Samtgemeinden seien um
Mitteilung ihrer Veränderungswünsche gebeten worden. Diese könnten dann zur
Verfahrensbeschleunigung bereits in den Entwurf aufgenommen werden. Heute
allerdings gehe es zunächst nur um die Einleitung, um das Regionale
Raumordnungsprogramm verändern zu können.
KTA Heinrichs betont, dass mit der anstehenden Arbeit
am Regionalen Raumordnungsprogramm eine der wichtigsten Aufgaben der laufenden
Legislaturperiode in Angriff genommen werde. Dabei gehe es nicht um eine
komplette Neuaufstellung gegen die auch rechtliche und ggf. praktische
Erwägungen stehen würden. Die Gelegenheit solle jedoch genutzt werden alle
wesentlichen, wichtigen und zukunftsbedeutenden Themen anzupacken, die
möglichst eine lange Zeit Bestand haben würden. Besonders erwähnt seien vor dem
Hintergrund des demographischen Wandels die Siedlungsentwicklung und die Innerortsentwicklung,
die Vorrang haben könnte vor der großzügigen Ausweisung neuer Baugebiete. Ein
weiteres Thema wäre die Notwendigkeit der Entwicklung strukturschwacher Räume
und damit verbunden die verkehrliche Infrastruktur. KTA Heinrichs erhofft sich weitere
Anstöße, z.B. im Hinblick auf die Strukturveränderungen im Landkreis Lüneburg
und erinnert an die Metropolregion Hamburg und die Zusammenlegung von Einheits-
und Samtgemeinden. Er gibt zu bedenken, dass Strukturen die vor 30 – 35
Jahren sinnvoll gewesen seien, heute in vielen Bereichen nicht mehr der
Weisheit letzter Schluss sein könnten. Die solide ernsthafte Fortschreibung des
Regionalen Raumordnungsprogrammes bedeute harte, aber faire Diskussionen. Nur
so könne man gute Ergebnisse erzielen. Die CDU/Unabhängige – Fraktion
werde dem Einleitungsbeschluss zustimmen, erwarte aber eine zügige
Vorgehensweise. Dabei sollte immer die Gründlichkeit im Vordergrund stehen. Dem
neuen Regionalen Raumordnungsprogramm solle das Nötige an mehr Substanz und
Steuerungswirksamkeit gegeben werden. Diese beiden Begriffe sollten die
Markierung für die weitere Arbeit sein.
KTA Meißner sagt, dass es heute lediglich um den
Startschuss zur Einleitung der Fortschreibung des Regionalen
Raumordnungsprogrammes gehe. Hierbei handele es sich um einen formalen Akt. Das
Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg sei aus dem Jahre 2003.
Der Landkreis Lüneburg sei nicht in der Not eine grundlegende Veränderung
herbeizuführen. Das Land ermögliche nun die Gelegenheit vor Ort besser erkennen
zu können, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll seien. KTA Meißner dankt der
Verwaltung, dass sie das was das Land vorgebe, in einer solch offenen Form
aufgreife und bereits vor Erarbeitung eines neuen Entwurfs Kontakt mit den
Kommunen aufgenommen habe. Er gibt aber auch zu bedenken, dass der Landkreis
Lüneburg übergeordnete Interessen wahrnehmen müsse und nicht alle Wünsche der
Kommunen übernehmen könne.
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Anlagen zur Vorlage
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