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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

05.05.2008 - 11 Einleitung zur Änderung des Regionales Raumordn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

LR Nahrstedt trägt vor, dass das Land am 30.01.2008 durch Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt mitgeteilt habe, dass das Landesraumordnungsprogramm geändert wurde. Für die Kreise und Gemeinden gebe es mehrere Rechte und Pflichten, wonach das Regionale Raumordnungsprogramm geändert werden könne. Dazu bedürfe es auch eines Einleitungsbeschlusses. Mit dem heutigen Beschluss solle die Veränderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes eingeleitet werden, um die allgemeinen Planungsabsichten dann auch unverzüglich zu veröffentlichen. Die Bürgermeister der Gemeinden und Samtgemeinden seien um Mitteilung ihrer Veränderungswünsche gebeten worden. Diese könnten dann zur Verfahrensbeschleunigung bereits in den Entwurf aufgenommen werden. Heute allerdings gehe es zunächst nur um die Einleitung, um das Regionale Raumordnungsprogramm verändern zu können.

 

KTA Heinrichs betont, dass mit der anstehenden Arbeit am Regionalen Raumordnungsprogramm eine der wichtigsten Aufgaben der laufenden Legislaturperiode in Angriff genommen werde. Dabei gehe es nicht um eine komplette Neuaufstellung gegen die auch rechtliche und ggf. praktische Erwägungen stehen würden. Die Gelegenheit solle jedoch genutzt werden alle wesentlichen, wichtigen und zukunftsbedeutenden Themen anzupacken, die möglichst eine lange Zeit Bestand haben würden. Besonders erwähnt seien vor dem Hintergrund des demographischen Wandels die Siedlungsentwicklung und die Innerortsentwicklung, die Vorrang haben könnte vor der großzügigen Ausweisung neuer Baugebiete. Ein weiteres Thema wäre die Notwendigkeit der Entwicklung strukturschwacher Räume und damit verbunden die verkehrliche Infrastruktur. KTA Heinrichs erhofft sich weitere Anstöße, z.B. im Hinblick auf die Strukturveränderungen im Landkreis Lüneburg und erinnert an die Metropolregion Hamburg und die Zusammenlegung von Einheits- und Samtgemeinden. Er gibt zu bedenken, dass Strukturen die vor 30 – 35 Jahren sinnvoll gewesen seien, heute in vielen Bereichen nicht mehr der Weisheit letzter Schluss sein könnten. Die solide ernsthafte Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes bedeute harte, aber faire Diskussionen. Nur so könne man gute Ergebnisse erzielen. Die CDU/Unabhängige – Fraktion werde dem Einleitungsbeschluss zustimmen, erwarte aber eine zügige Vorgehensweise. Dabei sollte immer die Gründlichkeit im Vordergrund stehen. Dem neuen Regionalen Raumordnungsprogramm solle das Nötige an mehr Substanz und Steuerungswirksamkeit gegeben werden. Diese beiden Begriffe sollten die Markierung für die weitere Arbeit sein.

 

KTA Meißner sagt, dass es heute lediglich um den Startschuss zur Einleitung der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes gehe. Hierbei handele es sich um einen formalen Akt. Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg sei aus dem Jahre 2003. Der Landkreis Lüneburg sei nicht in der Not eine grundlegende Veränderung herbeizuführen. Das Land ermögliche nun die Gelegenheit vor Ort besser erkennen zu können, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll seien. KTA Meißner dankt der Verwaltung, dass sie das was das Land vorgebe, in einer solch offenen Form aufgreife und bereits vor Erarbeitung eines neuen Entwurfs Kontakt mit den Kommunen aufgenommen habe. Er gibt aber auch zu bedenken, dass der Landkreis Lüneburg übergeordnete Interessen wahrnehmen müsse und nicht alle Wünsche der Kommunen übernehmen könne.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms wird aufgrund von § 5 Nds. Raumordnungsgesetz (NROG) eingeleitet. Die allgemeinen Planungsabsichten werden unverzüglich öffentlich bekannt gemacht.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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