07.07.2008 - 10 Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsricht...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
EKR Krumböhmer erläutert, dass
man als öffentliche Verwaltung in den nächsten Jahren verpflichtet sei, den
Bürgerinnen und Bürgern alle Dienstleistungen anzubieten, die man über den
Computer abwickeln könne. Der AFP habe den Bericht der Verwaltung bereits zur
Kenntnis genommen. Der Landkreis Lüneburg verfüge in diesem Bereich sowohl über
einen hochqualifizierten Mitarbeiter, als auch über eine gute Kooperation mit
dem Fraunhofer-Institut. Bei diesem Beschluss gehe es darum, diesen Prozess in
Gang zu setzen. Die Verwaltung habe sich Gedanken darüber gemacht, wie man
diesen Prozess organisieren könne. Die Mitarbeiter sollen nicht durch
Arbeitsgruppensitzungen überstrapaziert werden, sondern die Projektstruktur
soll so schlank wie möglich sein. Es sei eine interne Kerngruppe vorgesehen.
Eine erweiterte Runde beinhalte die Bürgermeister, mit denen bereits gesprochen
wurde. Diese werden einige Vertreter in die Koordinationsgruppe entsenden, da
auch die Gemeinden betroffen seien, z.B. bei Baugenehmigungen. Die Politik
wolle man in Person des Vorsitzenden und Stellvertreters des AFP mit einbinden.
Die einzelnen Prozesse sollen in Teilprojekten behandelt werden und, je nach
Fragestellung, immer wieder entsprechend angepasst werden.
KTA Dr. Bonin verdeutlicht,
dass die Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28.12.2009 in den Mitgliedsstaaten
der EU umzusetzen sei. Dies sei ein wichtiger Bestandteil der
Lissabon-Strategie. Es gehe um die übergeordneten strategischen Ziele, mehr
Wirtschaftswachstum und Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit
Dienstleistungen. Alle Verwaltungsverfahren sollen dazu effektiver gestaltet
werden, die Genehmigungsverfahren gestrafft und bürokratische Hindernisse bei
der Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten abgebaut werden. Die Umsetzung
dieser Richtlinie stelle neue Anforderungen an die Vernetzung der Prozess- und
IT-Strukturen der verschiedenen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Kernelemente seien die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner, die
Gewährleistung elektronischer Verfahrensabwicklung und die Genehmigungsfiktion
bei Fristüberschreitungen. Dies bedeute für den Landkreis, er müsse aufpassen,
dass nicht plötzlich eine Genehmigung erteilt sei. Für die Umsetzung der
Anforderungen werde der Landkreis Lüneburg die notwendigen Informationsangebote
und Verweise erarbeiten, dazu würden auch Basisdienste wie z.B. ein
Verzeichnisdienst und eine elektronische Poststelle zählen. Es bestehe der
Druck, die Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Es sei jedoch auch eine Chance
für die anstehende Modernisierung der Verwaltung im Hinblick auf einen pro
aktiv vorsorgenden Dienstleister. Es sei sinnvoll, eine anspruchsvolle
Verwaltungsmodernisierung zusammen mit den Hauptverwaltungsbeamten, den
Personal- und Organisationsfachleuten, sowie dem international anerkannten
Expertenwissen von Fokus zu gestalten. Eine frühzeitige Einbindung des
zuständigen Fachausschusses in den Gestaltungsprozess sei zielführend und
dokumentiere eine gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik.
KTA Berisha erklärt, er werde
gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen, da es keine Art sei zu sagen, dass man
etwas umzusetzen habe. Es sei überflüssig über etwas abzustimmen, wenn man dies
umzusetzen habe. Dann könne auf eine Abstimmung verzichtet werden. Dies sei
eine falsche Art der Demokratie. Er sei dagegen und bittet dies zu Protokoll zu
nehmen.
- 01.60 -
Beschluss
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die
E-Government-Strategie des Landkreises Lüneburg nach Maßgabe der EU-DLR
umzusetzen.
2. Eine entsprechende Koordinations-Gruppe ist
einzurichten; in der erweiterten Koordinationsgruppe wird der Kreistag durch
den Vorsitzenden des AFP sowie dessen Stellvertreter repräsentiert.