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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

07.07.2008 - 10 Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsricht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

EKR Krumböhmer erläutert, dass man als öffentliche Verwaltung in den nächsten Jahren verpflichtet sei, den Bürgerinnen und Bürgern alle Dienstleistungen anzubieten, die man über den Computer abwickeln könne. Der AFP habe den Bericht der Verwaltung bereits zur Kenntnis genommen. Der Landkreis Lüneburg verfüge in diesem Bereich sowohl über einen hochqualifizierten Mitarbeiter, als auch über eine gute Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut. Bei diesem Beschluss gehe es darum, diesen Prozess in Gang zu setzen. Die Verwaltung habe sich Gedanken darüber gemacht, wie man diesen Prozess organisieren könne. Die Mitarbeiter sollen nicht durch Arbeitsgruppensitzungen überstrapaziert werden, sondern die Projektstruktur soll so schlank wie möglich sein. Es sei eine interne Kerngruppe vorgesehen. Eine erweiterte Runde beinhalte die Bürgermeister, mit denen bereits gesprochen wurde. Diese werden einige Vertreter in die Koordinationsgruppe entsenden, da auch die Gemeinden betroffen seien, z.B. bei Baugenehmigungen. Die Politik wolle man in Person des Vorsitzenden und Stellvertreters des AFP mit einbinden. Die einzelnen Prozesse sollen in Teilprojekten behandelt werden und, je nach Fragestellung, immer wieder entsprechend angepasst werden.

 

KTA Dr. Bonin verdeutlicht, dass die Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28.12.2009 in den Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen sei. Dies sei ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie. Es gehe um die übergeordneten strategischen Ziele, mehr Wirtschaftswachstum und Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. Alle Verwaltungsverfahren sollen dazu effektiver gestaltet werden, die Genehmigungsverfahren gestrafft und bürokratische Hindernisse bei der Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten abgebaut werden. Die Umsetzung dieser Richtlinie stelle neue Anforderungen an die Vernetzung der Prozess- und IT-Strukturen der verschiedenen Träger der öffentlichen Verwaltung. Kernelemente seien die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner, die Gewährleistung elektronischer Verfahrensabwicklung und die Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitungen. Dies bedeute für den Landkreis, er müsse aufpassen, dass nicht plötzlich eine Genehmigung erteilt sei. Für die Umsetzung der Anforderungen werde der Landkreis Lüneburg die notwendigen Informationsangebote und Verweise erarbeiten, dazu würden auch Basisdienste wie z.B. ein Verzeichnisdienst und eine elektronische Poststelle zählen. Es bestehe der Druck, die Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Es sei jedoch auch eine Chance für die anstehende Modernisierung der Verwaltung im Hinblick auf einen pro aktiv vorsorgenden Dienstleister. Es sei sinnvoll, eine anspruchsvolle Verwaltungsmodernisierung zusammen mit den Hauptverwaltungsbeamten, den Personal- und Organisationsfachleuten, sowie dem international anerkannten Expertenwissen von Fokus zu gestalten. Eine frühzeitige Einbindung des zuständigen Fachausschusses in den Gestaltungsprozess sei zielführend und dokumentiere eine gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik.

 

KTA Berisha erklärt, er werde gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen, da es keine Art sei zu sagen, dass man etwas umzusetzen habe. Es sei überflüssig über etwas abzustimmen, wenn man dies umzusetzen habe. Dann könne auf eine Abstimmung verzichtet werden. Dies sei eine falsche Art der Demokratie. Er sei dagegen und bittet dies zu Protokoll zu nehmen.

 

- 01.60 -

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Beschluss

Beschluss:

1.  Die Verwaltung wird beauftragt, die E-Government-Strategie des Landkreises Lüneburg nach Maßgabe der EU-DLR umzusetzen.

2.  Eine entsprechende Koordinations-Gruppe ist einzurichten; in der erweiterten Koordinationsgruppe wird der Kreistag durch den Vorsitzenden des AFP sowie dessen Stellvertreter repräsentiert.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 48 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen

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