07.07.2008 - 11 Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 05.06.2...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Verlinden begründet den
Antrag der GRÜNE-Fraktion. Sie erklärt, dass die öffentliche Beschaffung einen
Anteil von mehr als 10 % des Bruttoinlandsproduktes ausmache. Es liege ein
erhebliches Potential darin, dass man die Nachfrageseite durch dieses Volumen
der Beschaffung und Vergabe auch steuern könne und darüber z.B.
umweltfreundliche Produkte oder Innovationen in Betrieben fördern könne. Aus
Sicht der Grünen bestehe aber nicht nur die Chance dieses Potential zu nutzen,
sondern vielmehr auch eine Verantwortung. Diese sehe sie darin, dass man als
Verwaltung sein umweltbewusstes Verhalten auch als Vorbild für die Bürgerinnen
und Bürger entsprechend einsetzen könne. Dies gelte vor allem bei der
Anschaffung von energiesparenden Geräten. Man müsse sich vor einer Anschaffung
solcher Geräte auch die Lebenszykluskosten ansehen und nicht nur darauf achten,
wie viel dieses Gerät in der Anschaffung koste. Die Verwaltung solle selbst
überlegen, was Sinn machen würde und wie sich dies umsetzen lasse. Dies solle
entsprechend in den politischen Gremien im Herbst vorgestellt werden. Es
schade nicht, die Dienstanweisung
hinsichtlich der umweltfreundlichen Beschaffung noch einmal anzuschauen und
gegebenenfalls zu überarbeiten. Schließlich gebe es seit kurzem auch eine
EU-Richtlinie zur Beschaffung, die von der Bundesregierung umgesetzt werden
müsse. Insofern fordere man Ökoprofit nicht nur für die Betriebe, sondern auch
für die Verwaltung und würde sich über eine entsprechende Umsetzung durch die
Verwaltung freuen.
KTA Dziuba-Busch führt aus, dass
der Antrag grundsätzlich begrüßenswert sei. Es gebe jedoch Probleme bei der
Umsetzbarkeit, die man berücksichtigen müsse. Es gebe bereits Ausschreibungsrichtlinien
nach VOB und VOL, die man berücksichtigen müsse. Außerdem sei nicht jedes Label
europaweit im Sinne der Ausschreibungen vorschreibbar. Bei Energieklassen wäre
dies vermutlich noch möglich, aber bei anderen Dingen sei dies rechtlich schwierig.
Die Aufnahme des Aspekts des fairen Handels halte sie zwar, gerade im
Zusammenhang mit Kinderarbeit, für sehr begrüßenswert. Es sei aber fraglich, ob
dies immer umsetzbar sei. Das Argument der Selbstverpflichtung der Richtlinie
durch die Verwaltung empfinde sie als sinnvoll, aber letztlich ein wenig von
oben herab. Praktisch müsse geprüft werden, ob bei Materialbestellungen jedes
Mal eine Beschaffungsrichtlinie als theoretisches Konstrukt zu Rate gezogen
werden könne und ob man mit einer derartigen Check-Liste etwas anfangen könne.
Da sich die Labels ändern, sei eine Pflege dieser Richtlinie nötig, die jemand
übernehmen müsse. Eine Beschaffungsrichtlinie sei nur dann sinnvoll, wenn sie
gelebt werde und dies sei nur der Fall, wenn es möglich sei, eine allgemeine
Selbstverpflichtung zu formulieren. Sie glaube nicht, dass ein Papier dies
alles regeln könne. Ansonsten begrüße sie es, wenn darüber nachgedacht werde.
KTA Kamp weist darauf hin,
dass der Kreisausschuss dem Grünen-Antrag nicht ganz folgen konnte. Daher habe
man gemeinsam den Beschlussvorschlag geändert. Man wolle eben nicht eine
Beschaffungsrichtlinie aufbauen, die dem Landkreis ein Korsett überstülpe. LR
Nahrstedt habe vorgeschlagen, die Beschaffungsrichtlinie Vergabe im Ausschuss
vorzustellen und dort zu besprechen. Der Antrag sei ansonsten von der Idee her
gut und er sei der Meinung, man müsse zukünftig mehr darauf achten, z.B.
ökologisch günstige Produkte anzuschaffen oder den Klimawandel zu bedenken. Von
daher sei es sinnvoll, im Fachausschuss noch einmal über den Antrag zu
sprechen. Begrüßenswert sei auch, dass die Verwaltung dort im Rahmen der
Beschaffungsrichtlinie Vergabe darstellen werde, wie dies zukünftig gehandhabt
werden könne.
KTA Röckseisen macht drauf
aufmerksam, dass der Antrag der Grünen zwei Teile habe. Die Zeilen ab „alternativ“
seien das Gleiche wie der Beschlussvorschlag aus dem Kreisausschuss. Der
Verwaltung sollte ein bisschen Freiheit für gesunden Menschenverstand und
Flexibilität gegeben werden und es solle nicht überreglementiert werden.
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