02.03.2009 - 15 Antrag von KTA Christian Berisha (fraktionslos)...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA
Berisha erläutert seinen Antrag.
Die Notwendigkeit von Außenstellen der ARGE in den Randgebieten
des Landkreises Lüneburg sei unabweisbar. Diese bürgernahe Dienstleistung soll
den Bedürftigen die teuren und zeitaufwändigen Wege ersparen. Betroffen seien
besonders alte Menschen und alleinerziehende Mütter mit Kleinkindern. In
Sachsen und Thüringen werde dieses Konzept bereits erfolgreich umgesetzt.
EKR
Krumböhmer gibt bekannt, dass auch hier die Ablehnung durch den
Kreisausschuss empfohlen wurde. Die Frage der Außenstellen sei in der
Vergangenheit bereits geprüft worden. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es
aus arbeitsökonomischen Gründen nicht möglich sei.
Das HVV-Gebiet biete recht günstige Fahrtarife an. Auf der
anderen Seite werde der Anschein erweckt, dass besonders alte und gebrechliche
Menschen betroffen seien. Das sei nicht der Fall, da nur Erwerbstätige vom ALG
II betroffen seien, so werde hier das SGB II angesprochen. Dieses Gesetz regle
nach § 16 auch die Kinderbetreuung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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