29.04.2009 - 5 Verbesserung der notärztlichen Versorgung im La...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Herr Behrendt von der Firma Forplan als Gutachter an der Sitzung teil.
KR Scherf erläutert, dass eine Projektgruppe mit der Untersuchung der notärztlichen Versorgung beauftragt wurde. Das Ergebnis wird anschließend von Herrn Behrendt dargestellt und erläutert. Sie sei der Meinung, dass man ein gutes Ergebnis erzielt habe. Man habe eine deutlich bessere Vorsorgung und auch bedarfsgerechte Versorgung für den Landkreis erzielt. Sie richtet ihren Dank an die gesamte Projektgruppe und an Herrn Behrendt.
Es folgt eine Präsentation des Notarztgutachtens durch Herrn Behrendt.
Das Gutachten teile sich in drei Bereiche. Zum einen die Bestandsaufnahme, folglich die Rahmenbedingungen und abschließend die Kostenveränderungen.
Zu der Bestandaufnahme sei anzumerken, dass sich der Bevölkerungsschwerpunkt auf die Stadt Lüneburg und die angrenzenden Gemeinden bezieht. Somit sei die notärztliche Leistung schwerpunktmäßig bei der Stadt Lüneburg zu suchen.
Herr Behrendt macht deutlich, dass es in Niedersachsen keine eigenständige Hilfsfrist für den Notarzt gebe. Demnach sei eine flächendeckende Versorgung nicht möglich.
In der Zeit von 2000 bis 2007 sei hinsichtlich des Leistungsgeschehens ein deutlicher Zuwachs zu erkennen. Hier handele es sich um rd. 2900 Einsätze/Jahr, die sich auf rd. 4100 Einsätze/Jahr gesteigert haben. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die zeitliche Auslastung des Notarztes während eines Einsatzes. Die Einsatzauslastungen liegen maximal bei 20% in einem Notfallrettungssystem. Diese geringe Auslastung sei sehr typisch.
Die Kosten des derzeitigen Systems zeigen über einen langen Zeitraum von 2004 bis 2008 keinerlei Veränderungen auf. In 2008 kam es dann zu Mehrkosten, die durch die Kostenträger akzeptiert wurden. Diese Erhöhung sei auf den Leistungszuwachs zurück zu führen.
Die Rahmenbedingungen zeigen in der momentanen Situation einen Notarztstandpunkt am Klinikum auf. Von diesem Standpunkt könne man Erreichbarkeiten errechnen. Das Einsatzgeschehen konzentriere sich auf den Zeitraum von 7.00 bis 23.00 Uhr. Aus der Inanspruchnahme könne man ableiten, dass eine Veränderung in diesem Zeitraum stattfinden sollte. Durch die Inanspruchnahme eines zweiten NEF, stationiert in Ellringen, ergeben sich hohe Einsparmöglichkeiten bei den RTH-Einsätzen.
KR Scherf ergänzt, dass man sich mit den Krankenkassenauf einen Kostenrahmen einigen konnte. Das heißt, dass ein zweites Notarztfahrzeug mit Fahrer in der Zeit zwischen 7.00 bis 23.00 Uhr von den Krankenkassen getragen werde. Man könne die Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens sicher stellen.
Das angesprochene Angebot des Herrn Dr. Schwarze sei bedeutend kostenintensiver gewesen, als ein entsprechendes Angebot vom Klinikum.
KTA Barufe fragt, inwieweit der Standort Ellringen in den Verhandlungen berücksichtigt wird.
KR Scherf antwortet, dass das vorläufige Ergebnis der Verhandlungen ein zweites Einsatzfahrzeug mit einem Fahrer sei, welches von 07.00 bis 16.00 Uhr am Klinikum und von 16.00 bis 23.00 Uhr am Standort Ellringen eingesetzt werde.
KTA Stilke merkt an, dass die Fallzahlen auf zwei Notärzte in Lüneburg hinweisen. Es sei ihm bekannt, dass der Notarzt in Lüneburg und dem Westkreis teils zwei- bis dreifach während eines Einsatzes angefordert wurde. Er stelle sich nun die Frage warum man den einen Notarzt im Ostkreis einsetze.
Herr Behrendt antwortet, dass unter dem Aspekt der Flächendeckung die Dezentralisierung eine Möglichkeit sei eine Optimierung herbei zu führen. Da keine Hilfsfrist vorhanden sei, könne man keinen Ausbaustandard ableiten. Man könne das System nur optimieren und da im Ostkreis besonders hohe Defizite vorliegen, habe man sich für diese Variante entschieden. Eine Prüfung nach einem Jahr sei vorgesehen.
KTA Schmidt spricht sich für eine positive Abstimmung aus. Die Verbesserung sollte in Anspruch genommen werden und nicht durch weitere Anträge verzögert werden. Die Evaluierung ermöglicht eine erneute Beratung.
KTA Barufe richtet seinen Dank an Herrn Behrendt für den gelungenen Vortrag. Dennoch sei die FDP- Fraktion über das Ergebnis dieses Gutachten nicht erfreut. Er kritisiere die fehlende Hilfsfrist des Notarztes. Wenn es auch keine gesetzlich normierten Hilfsfristen gebe, sollten Hilfsfristen eingehalten werden, die das Interesse der Hilfebedürftigen berücksichtigen wie im Falle eines plötzlichen Herzstillstandes. Das Gutachten lasse diesen Aspekt außer Acht. Man möchte, dass der Notarzt zeitlich angemessen beim Patienten eintrifft und man finde sich nicht mit über 100.000 Todesfällen in Folge des plötzlichen Herzstillstandes ab.
Hinsichtlich der Kosten sehe er es sehr kritisch, dass ein hilfebedürftiger Patient als wirtschaftlich angesehen werde.
Abschließend bitte er darum, dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen. Letztlich wünsche er sich eine einheitliche Frist für alle Bürger im Landkreis Lüneburg.
LR Nahrstedt stellt sich die Frage, aus welchen Geldern diese Forderung realisiert werden soll. Im Landtag sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die eben erwähnte Forderung eine Leistung sei, die von den Krankenkassen finanziell untragbar sei. Ein solcher Antrag sollte an die Landesregierung gehen.
KTA Kamp gibt zu verstehen, dass dieses Thema emotional sehr geprägt sei. Aus diesem Grund sollte man den Bürgern verdeutlichen, dass man nicht in der Lage sei in jeder Samtgemeinde einen Notarzt zu stationieren. In der Fläche werde man nicht die gleichen Verhältnisse schaffen, wie in der Stadt Lüneburg.
Er richtet seien Dank an die Verwaltung, die dieses Gutachten angeschoben habe. Durch das neue System erlange man eine deutliche Verbesserung, mit der man sich auch endlich einmal zufrieden geben sollte. Auch die Evaluierung nach einem Jahr halte er für sehr sinnvoll. Allgemein strebe die Politik eine institutionelle Lösung mit den Partnern DRK, Klinikum Lüneburg und ASB an, welche letztlich auch die Günstigere sei.
KTA Forstreuter hält den Beschlussvorschlag für eine Verbesserung. Er finde es gut, dass dieser Vorschlag von den Krankenkassen realisiert werde. Demnach habe sich die Arbeit wirklich gelohnt.
Er hätte sich von Herrn Behrendt gewünscht, dass unterschiedlichste Vorschläge unterbreitet werden und nicht nur der Ist-Zustand untersucht werde. Somit liege leider keine gutachterliche Empfehlung vor, sondern nur die Empfehlung der Projektgruppe. Diese sei natürlich durch unterschiedliche Interessen geprägt.
KTA Meyn führt aus, dass das Gutachten ein gelungenes Werk sei. Wenn es keine gesetzlichen Hilfsfristen gebe, sei der Landkreis stärker gefordert in seiner Verantwortung. Dieser Verantwortung komme man jetzt mit diesem Gutachten nach. Er richte seinen Dank an die Verwaltung. Man sei auf dem richtigen Weg.
KR Scherf geht auf die Wortmeldung von KTA Forstreuter ein. Sicherlich hätte man so verfahren können, aber hier wäre dann wieder die Flächendeckung eingetreten. Diese werde von den Krankenkassen nicht übernommen. Demnach sei es gut gewesen, dass die Krankenkassen mit einbezogen wurden. Folglich handele es sich nicht um ein interessengesteuertes Gutachten.
Herr Behrendt verweist auf die Kosten. Das wären 700.000 pro Notarztstandort.
KTA Perschel merkt an, dass man hier eine sehr theoretische Diskussion führe. Eine entsprechende Zuordnung des Notarztes sei äußerst schwierig zu planen und umzusetzen. Dennoch sei man sehr gut aufgestellt und man besitze noch die Möglichkeit des Rettungshubschraubers. Auch landkreisübergreifend sollte man enger zusammen arbeiten.
KTA Röckseisen teilt mit, dass der Antrag ihrer Fraktion auch an die FDP-Fraktion des Landtages gegangen sei. Man gebe sich mit diesem Fortschritt nicht zufrieden. Bei dem gestellten Antrag lag der Fraktion besonders das Wohl der Patienten am Herzen. Sie frage sich welche Nachkosten durch nicht rechtzeitig versorgte Notfälle entstehen. Man stimme dem Antrag dennoch zu, halte den eigentlichen Antrag aber aufrecht.
Herr Behrendt antwortet, dass solche Datenerhebungen nicht vorliegen.
Antrag der FDP-Fraktion:
Der Kreistag fordert den Gutachter des Untersuchungsberichtes zur notärztlichen Versorgung des Landkreises Lüneburg auf, seinen Bericht zu ändern, indem er das auf Seite 51 definierte Oberziel bedarfsgerecht, permanent, flächendeckend auf die Bedarfslage des Landkreises Lüneburg bezieht.
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmung: 38 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Beschluss
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Untersuchungsbericht in die anstehenden Verhandlungen mit den Kostenträgern einzubringen, damit die darin enthaltenen Verbesserungen der notärztlichen Versorgung unverzüglich umgesetzt werden können. Nach einem Jahr ist eine Neubewertung der notärztlichen Entwicklung vorzunehmen. Parallel ist die 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
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